Montag, 27. Juli 2009

Fünf Abmahnungen sind nicht genug

Nach fünfmaliger Abmahnung wegen Unpünktlichkeit sollte einem Straßenreiniger eines städtischen Entsorgungsbetriebes außerordentlich gekündigt werden. Insgesamt 15 Mal verschlief er und kam einmal sogar mehr als fünf Stunden zu spät zu seiner Schicht.

Wie das LAG Rheinland Pfalz nun entschied, ist die außerordentliche Kündigung aber dennoch nicht gerechtfertigt. Bereits im Februar 2007 hatte der Straßenreiniger eine "letzte" Abmahnung erhalten. Eine erneute Verspätung hatte jedoch eine fünfte Abmahnung zur Folge.Aufgrund dieses Verhaltens ist die Warnfunktion der Abmahnung abhanden gekommen, eine unmittelbare Kündigungsandrohung sei nicht gegeben. Die erst im August 2008 ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

Eine weitere Verspätung kann sich der Straßenreiniger nun dennoch nicht mehr leisten. Das LAG stellte klar, dass spätestens die vorliegende Kündigung eine ausreichende Abmahnung mit besonders eindringlicher Warnung darstellt.

Freitag, 24. Juli 2009

Vorsicht Einheimische!

Es traf das Urlauberehepaar wie in schlag ins Gesicht. Diese Menschen am Strand waren nicht nur laut, sondern auch Einheimische.

Mit diesem Argument sollte schließlich eine Reisepreisminderung durchgesetzt werden. Nur das Gericht wollte nicht. Der Richter entschied kurz und einprägsam: Einheimische sind kein Reisemangel.

Glück gehabt.

Mittwoch, 22. Juli 2009

Absurde Belehrungen

Seltsame Belehrungen bei Verkäufen auf Auktionsplattformen kennt man inzwischen. Sie verbreiten sich wie Lauffeuer und haben meist keine Wirkung und Aussage.

Folgende Belehrung ist derzeit Spitzenreiter für den ersten Platz in der Reihe der seltsamsten Belehrungen:

"Als kleiner Nachsatz sei gesagt, mein Kunde ist Rechsanwalt und wird jeden Spaßbieter auf 25% des Verkaufspreises belangen."


Wollen wir das einmal übersetzen:
Mein Kunde - also Sie - ist Rechtsanwalt und wird jeden Spaßbieter - also sich - auf 25% des Verkaufspreises belangen. Und jetzt verklagen Sie sich gefälligst!

Dienstag, 21. Juli 2009

Spinnen sind allgemeines Lebensrisiko

Der Anblick einer Spinne, die sich von der Decke herabließ, sorgte bei einer Frau nicht nur für einen großen Schrecken, sondern auch für einen Sturz mit Armbruch.

Die Frau verklagte daher den Hausmeisterservice, dessen Aufgabe die Garagenreinigung war, auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 6000 €. Das OLG Karlsruhe bestätigte jetzt die Entscheidung des LG Karlsruhe, das die Ursächlichkeit einer mangelnden oder unterlassenen Säuberung für das Erschrecken vor der Spinne und den folgenden Sturz für nicht gegeben hielt.

Denn selbst beste Reinhaltung hätte nicht gewährleisten können, dass keine Spinne in die Garage gelangt und die Klägerin erschreckt. Die Anwesenheit von Spinnen sei vielmehr allgemeines Lebensrisiko, welches sich verwirklicht hat.

Sonntag, 19. Juli 2009

Der Legostein….

ist mal rechteckig, mal quadratisch und hat auf der Oberseite seltsame Knubbel. So weit ist der Sachverhalt bekannt. Dass allerdings der Legostein eine geschützte Marke ist, oder besser war, dürfte weniger bekannt sein.


Seit 1996 war der Legostein mit seinen Noppen auf der Oberseite als "dreidimensionale Marke" beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Jetzt hat der BGH entschieden, dass die Marke gelöscht wird. Der BGH hat einen Ausschluss nach § 3 II Nr. 2 Markengesetz angenommen, da der Legostein lediglich aus einer Form zur Erreichung einer technischen Wirkung besteht. Diese Formen müssen zum Schutz der Allgemeinheit vom Markenschutz ausgenommen werden. Nach BGH-Ansicht könnte folglich nur auf die Noppen an der Oberseite abgestellt werden , die aber ebenfalls nur technische Funktion haben und daher vom Markenschutz genauso ausgenommen werden. Weitere Merkmale, die einen Schutz rechtfertigen könnten, weist der Legostein nicht auf.



Beschluss des I. Zivilsenats des BGH vom 16.07.2009 – I ZB 53/07 und 55/07

Wenn Bücher verschwinden...

denkt man vielleicht an Diebstahl.

Der aktuellste Fall verschwundener Bücher lässt sich aber unter einem anderen Begriff zusammenfassen. Moderne Technik. So verschwanden auf dem Kindle, dem hauseigenen E-Book Reader des Onlineversenders Amazon (US), kürzlich zwei E-Books gegen Erstattung des Kaufpreises.

Die Erklärung ist einfach. Die Bücher wurden über das sog. Whispernet, die Funkverbindung des Kindle, die zum Download von E-Books gedacht ist, gelöscht. Grund hierfür ist das Angebot durch einen Drittanbieter, der nicht Rechteinhaber der Bücher war. Als Amazon hierüber vom tatsächlichen Rechteinhaber unterrichtet wurde, entfernte man die Bücher aus dem Katalog, gleichzeitig aber auch aus den Readern der Kunden.

Der Titel der gelöschten Bücher: "1984" und "Animal Farm" von George Orwell.

Irgendwie passend...

Freitag, 17. Juli 2009

Übersetzungsfehler....

können schon einmal passieren.

Dumm nur, wenn eine komplette Nachricht verfälscht wird.


Im Fall vom tragischen Tod von Michael Jackson berichteten die Medien von Mord, der nun von den Ermittlern angenommen wird, und bezogen sich damit auf den Begriff "homicide".

Richtig ist, "homicide" kann Mord bedeuten, naheliegender und von den Ermittlern gemeint war allerdings die Bedeutung "Tötungsdelikt".
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen ist nämlich eine fahrlässige Tötung weitaus naheliegender, als ein Mord, der zumindest im deutschen Rechtskreis die Erfüllung besonderer Mordmerkmale erfordert

Zensur....


findet nicht statt.

Jedenfalls nicht so oft. Seit allerdings Internetsperren und virtuelle Stopp-Schilder diskutiert werden, kann man sich fragen, ob dieser Grundsatz noch gelten soll.

Das Zensurverbot richtet sich, da ist man sich einig, lediglich gegen die Vorzensur. Das meint die Verhinderung der Meinungskundgabe, also der Veröffentlichung.
Die Veröffentlichung, so der findige Jurist, wird aber durch die Zugangserschwerung nicht behindert, lediglich der Abruf. Allerdings sollte man sich über dieses Argument Gedanken machen. Es fragt sich, ob sich dieser Grundsatz ohne weiteres auf Onlinemedien übertragen lässt.

Das Onlinemedium ist eben keine gedruckte Kopie der Vorlage, sondern die Kopiervorlage selbst. Bei Abruf wird die Kopie auf dem Rechner des Empfängers erzeugt. Wir stehen also an einer Stelle, die einer Unterbrechung des Druckvorganges einer Zeitung gleichsteht. Somit befinden wir uns auf der Ebene der Kundgabe und streng genommen doch im Bereich der Vorzensur.

Problematisch ist nicht unbedingt die Sperrung der Kinderpornographie, denn die will niemand sehen. Das Problem sind die Wirksamkeit der Maßnahme und die Mechanismen, die eingeführt werden.

Kein virtuelles Stopp-Schild verhindert Mißbrauch, vernichtet Kinderpornographie, verfolgt Anbieter. Das Problem wird versteckt, nicht gelöst.

Nicht zu leugnen ist aber, dass ein unkontrolliertes Zensursystem Probleme mit sich bringen kann. Sperrlisten, die nachvollziehbar nicht öffentlich werden sollen, lassen diese Kontrolle vermissen. Besser wäre doch eine offene Abschaltung des Angebots. Diese scheint aber nicht zu erfolgen. Man fragt sich durchaus, wie es deutsche Webangebote auf ausländische Sperrlisten schaffen, obwohl hier eine Verfolgung möglich sein sollte. An mangelnder Mitwirkung der Behörden kann es nicht liegen, woran aber dann?

Und hieß es nicht, dass die Sperrung nur zur Verhinderung des Zuganges zu kinderpornographischen Materialien dienen soll?
Aber wenn sie schon mal da sind, könnte man die Filter doch vielleicht auch gegen Hasspropaganda..., so jedenfalls ein Vorstoß des Zentralrats deutsche Sinti und Roma.

Kasachstan zensiert das Internet und was die können, können wir schon lange...

Donnerstag, 16. Juli 2009

Rauchen verboten....

ist ein Satz, der in Bayern bald seltener zu hören sein wird.

Ab 1.August darf in Bierkneipen, Nebenräumen von Gaststätten und Festzelten wieder geraucht werden. Damit gehört das strengste, aber auch einfachste Nichtrauchergesetz bald der Vergangenheit an.

Verboten werden gleichzeitig die sogenannten Raucherclubs, aber auch Kinder und Jugendliche in Raucherräumen.

Ob es bei dieser Regelung bleibt, ist dagegen noch nicht sicher. Ein Volksbegehren soll das Gesetz schon bald kippen.

Gesundheit!

Ist ja riesig....

die neue Alterskennzeichnung, die seit einigen Monaten immer häufiger DVDs und Videospiele verziert. Ab 2010 werden dann ausschließlich Produkte mit diese Kennzeichnung im Handel zu finden sein. Sammler nennen sie liebevoll "Flatschen".

Grund dafür ist das neue Jugendschutzgesetz, das vorschreibt, dass die Kennzeichnung in Zukunft ganze 1200 Quadratmillimeter groß sein und auf der Vorderseite angebracht werden muss.

Jugendschutz ist wichtig und sehr wahrscheinlich überwiegt er die Gesichtspunkte der Gestaltungsfreiheit von Covermotiven.
Einzig der tatsächliche Nutzen und damit schon die Geeignetheit des Vorhabens darf in Frage gestellt werden. Die bisherige Kennzeichnung war bekannt und wurde zu großen Teilen eingehalten. Auch die neue Kennzeichnung wird bald bekannt sein und weitgehend eingehalten werden. Beim "weitgehend" bleibt es aber auch. Es wird immer Menschen geben, denen Jugendschutz gleichgültig ist und ohne verstärkte Kontrollen ändert sich daran nichts.

Weder Fachverkäufer, noch Kassenpersonal konnten sich bisher auf die Ausrede stützen, sie hätten die Freigabe nicht gesehen. Sie müssen sie sehen, das gehört zum Berufsbild.

Die Vergrößerung eines Symbols ist das, wofür man sie hält: Show!
Man zeigt, dass etwas getan wird, auch wenn es nicht das Problem trifft. Hauptsache ist, man sieht etwas.

Glücklicherweise werden nicht alle Symbole bei Nichtbeachtung vergrößert. Andernfalls würden einige Verkehrszeichen sicher bald die Fahrbahn blockieren...

Mittwoch, 15. Juli 2009

Marco W. ….

ist ein Name, den man sicher schon einmal gehört hat und den man bestimmt auch noch häufiger hören wird.


Heute war es wieder einmal so weit, eine Verhandlung war angesetzt. Und anders als bisher war die Presselandschaft aufgeregt und nervös. Ein Urteil wurde erwartet. Die Verhandlung, eigentlich kurz. Ganze zwei Minuten hat es gedauert, denn schließlich kann man doch nicht erwarten, dass die Staatsanwaltschaft in der Urlaubszeit verfügbar ist.


Und es gibt da auch noch die Akten die erst gelesen werden müssen.



Es kam, wie es kommen musste, die Verhandlung ist vertagt.


Aber wie heißt es doch so schön: Ewig währt am längsten.


to be continued…

Willkommen….

auf meiner juristischen Blogseite.


 

Mein Ziel ist es, Neuigkeiten, wissenswertes oder einfach interessantes schnell und einfach zu erklären.

Recht einfach… oder?