Freitag, 23. Oktober 2009

Unfreiwilliges Abo - Was nun?

Es ist schnell passiert. Ein Download, eine Gewinnspielteilnahme oder ein Test ohne Blick auf das Kleingedruckte reichen aus, um stolzer Inhaber eines Downloadabos oder Handyabos zu werden. Die Masche dabei ist stets die gleiche. Es wird der Eindruck erweckt, man würde lediglich ein kostenloses Angebot nutzen, Personendaten werden unter einem Vorwand abgefragt. Anbieterabhängig mehr oder weniger versteckt im Kleingedruckten finden sich die eigentlichen Angebotsbedingungen. Mit etwas Glück, hat man nur ein Handyabo für 2,99 EUR abgeschlossen, im Umlauf sind aber Verträge bis 100 EUR. Mit entsprechender Brachialgewalt werden diese Beträge dann meist angemahnt. Das Ziel: Einschüchterung.

Zum Repertoire gehören Schufa, Inkasso, Rechtsanwälte, Gerichtsverfahren und Strafanzeigen. Erschreckende Mittel, die aber häufig nur angedroht, nicht eingesetzt werden.

Doch was ist die beste Reaktion?

- Vorbeugung

Die Angabe personenbezogener Daten wird bei Gratisangeboten nur in Ausnahmefällen verlangt. Bei der Angabe gilt besondere Vorsicht. Kontodaten immer nur dann angeben, wenn eine Zahlungspflicht eingegangen werden soll. Die Rechtsprechung sieht die Angabe von Kontodaten als Indiz für den Willen zum Vertragsschluss. Aber auch vor der Angabe sonstiger Daten, auch E-Mail, sollte das Angebot genau auf versteckte Kosten geprüft werden.


Was aber, wenn die Rechnung/ Mahnung bereits vorliegt?

- Nachsorge

Auch wenn der Anbieter Druck ausübt, sollte der Anspruch mit der gebotenen Ruhe geprüft werden.

War die Kostenpflichtigkeit des Angebots erkennbar, oder im Kleingedruckten?
In mehreren Fällen haben die Instanzgerichte inzwischen Ansprüche von Anbietern mit Hinweis auf das AGB-Recht zurückgewiesen. War bei Abschluss die Kostenpflichtigkeit nach eigener Ansicht nicht ersichtlich, sollte der Anspruch fachkundig geprüft werden.

Indizien für bewusste Fallen sind Anbieterkontaktdaten im Nicht-EU-Ausland, eine erhebliche Drohkulisse beim Erstkontakt, Mahnungen per E-Mail und natürlich die besonders auffällig gestalteten Hinweise auf das kostenlose Angebot mit vergleichsweise intransparent gestaltetem Kostenhinweis.

Bei Zweifeln sollte die örtliche Verbraucherzentrale kontaktiert werden. Diese kann die Ansprüche kostengünstig prüfen und hat meist bereits umfassende Informationen über unseriöse Anbieter. Zumindest sollte nicht im Hinblick auf die Drohkulisse unüberlegt und übereilt bezahlt werden

Mittwoch, 21. Oktober 2009

Netzsperren waren Wahlkampf

Interessante Erkenntnisse haben die derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen zu Tage gefördert.
Denn nachdem bis vor der Bundestagswahl noch die Sperrung kinderpornographischer Angebote das Mittel der Wahl war, wird jetzt völlig unerwartet von einer Löschung gesprochen. Diese Wende ist vor allem deshalb beachtlich, weil zuvor stets davon ausgegangen wurde, man könne eine Löschung nicht erreichen, nur eine Sperre sein gangbar.

"Nun hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bei einer Rede in Stuttgart handwerkliche Fehler beim sogenannten Zugangserschwerungsgesetz eingeräumt. Das Gesetz zum Schutz vor Kinderpornografie sei im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden, um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen." Spiegel

Es war also alles nur Wahlkampf, jetzt wird wohl nachgebessert. Es bleibt abzuwarten, ob das Ergebnis der Nachbesserung ein besseres sein wird.

Eine Frage bleibt aber: Wer denkt nur an die Kinder?
Familienministerin von der Leyen anscheinend nicht. Derzeit ist sie nicht mehr an der Entwicklung der Internetsperre/ Contentlöschung beteiligt. Die Kinder bloßes Mittel zum Zweck bei einer gnadenlosen Selbstinszenierung einer Person und einer Partei, der Sache unwürdig, und Rechtechaos im angeblich rechtsfreien Raum.

Sonntag, 18. Oktober 2009

Schweinegrippe und andere Zumutungen

Geht man nach den Medienberichten, ist es fast schon ein Wunder, dass Deutschland überhaupt noch bewohnt ist. Schließlich wütet seit Monaten die Schweinegrippe.

Zum Schutz der Bevölkerung wurde ein Impfprogramm ins Leben gerufen, das vor den Folgen der verheerenden Schweinegrippe schützen soll. Ein Impfprogramm, welches nach den neuesten Erkenntnissen umstrittener nicht sein könnte. Aufgrund zahlreicher und teilweise schwerwiegender Nebenwirkungen des Impfstoffes haben sich zumindest Bundespolitiker, Bundesbeamte und Soldaten der Bundeswehr abgesichert. Sie erhalten, anders als Normalbürger, einen Impfstoff ohne Impfverstärker und ohne Nebenwirkungen.

Neuerdings wird der Satz "Dem deutschen Volke", der den Reichstag ziert, offenbar fortgesetzt mit den Worten "kann man das schon zumuten". Zweiklassenmedizin und egoistische Selbstbedienung findet hier auf höchstem Niveau statt. Mit gutem Beispiel vorangehen ist out. Was gut für Euch ist, ist noch lange nicht gut genug für mich, lautet die neue Botschaft der Politik.

Dieses Vorgehen sollte eine klare Konsequenz haben: Impfung, nein danke!

Killerspiele, Jugendstrafrecht, Politik und anderer Aktionismus


Sogenannte Killerspiele rufen, ähnlich wie Straftaten durch Jugendliche, allerhand seltsame und interessante Aktionen, Gesetzesinitiativen und Vorstöße ins Leben.

Eine neuere Initiative hat es sich zur Aufgabe gemacht, Killerspiele aus den Wohnzimmern zu verbannen. Die Aktion ist einfach erklärt. Am vergangenen Samstag wurde in der Stuttgarter Innenstadt ein Container nebst Infostand aufgebaut. Ziel der Aktion war es, möglichst viele Killerspiele zu sammeln und vernichten.

Jugendschutz spielte freilich bei der Gestaltung der Werbeplakate für die Aktion keine Rolle, schließlich wollte man provozieren. Nur so lassen sich Waffen und Blutspritzer, sowie ein blutiger Handabdruck in der Gestaltung des Plakats erklären, die sicherlich gerade jüngere Kinder verstört haben werden.

Die Aktion selbst lässt sich indes nur als Fehlschlag betiteln. Der Container erwies sich nach Beendigung der Aktion als geringfügig überdimensioniert - ein Eimer hätte ausgereicht. Der Einwurf von zwei Spielen durch einige Kinder wurde deswegen medienwirksam inszeniert, der Wurf selbst musste mehrfach wiederholt werden.

Im Aufruf wurde darauf hingewiesen, dass Spiele betroffen sein sollen, bei denen das Töten von Menschen simuliert wird. Da hierunter streng genommen auch Schach fallen würde, wurde von den Betreibern verlautbart, dass Schachspiele dennoch nicht angenommen würden. Begründet wurde der Schritt damit, dass hier lediglich Bauernfiguren, jedoch keine Bauern getötet werden sollen. Eine interessante Differenzierung, im Umkehrschluß geht man bei der Durchführung derartiger Veranstaltungen dann nämlich offenbar davon aus, es würden bei Videospielen kleine, in der Konsole lebende, Menschen getötet.


Verschärfung des Jugendstrafrechts

In eine ähnliche Kategorie fällt die von der Koalition beschlossene Verschärfung des Jugendstrafrechts. Das Höchststrafmaß (für Mord) soll auf 15 Jahre angehoben werden, zudem soll neben Bewährungsstrafen ein sogenannter Warnschußarrest verhängt werden können.

Abgesehen von der in diesem Zusammenhang außerordentlich gelungenen Terminologie "Warnschuß", die bereits eine gewalttätige Auseinandersetzung impliziert, bestehen auch weitere Bedenken.

Eine Erhöhung der Obergrenze der Haftdauer wird keine Straftaten verhindern. Dies würde eine kalte Kalkulation voraussetzen, die gerade bei Straftaten Jugendlicher nicht ernsthaft angenommen werden kann. In diesem Punkt muss es bei der Beurteilung bleiben, dass lediglich die konsequente Ausschöpfung der bereits vorhandenen Möglichkeiten einen Erfolg in der Sache herbeiführen könnte, bloße Strafrahmenänderungen werden sicher keine Tat verhindern.

Einen Warnschußarrest neben Jugendstrafe zur Bewährung zu verhängen ist dagegen nicht nur unsinnig, sondern geradezu absurd. Dem Jugendstrafrecht liegt ein Erziehungsgedanke zugrunde. Dieser führt im Ergebnis dazu, dass Bewährungsstrafen im Jugendstrafrecht eher selten verhängt werden, da diese für den Jugendlichen nicht spürbar sind, er faktisch straffrei bleibt. Insofern liegt der Überlegung, ausnahmsweise doch auf auf eine Bewährungsstrafe zurückzugreifen, eine Abwägung des Einzelfalles zugrunde, die zum Ergebnis führt, dass dem Jugendlichen diese "Strafe" bereits als Denkzettel ausreicht. Ein derartiges Abwägungsergebnis dann mit einem Warnschussarrest zu verbinden würde also bedeuten, zunächst festzustellen, dass Haft nicht notwendig ist, nur um im nächsten Moment die Notwendigkeit von Haft als Warnschussarrest festzustellen. Dieser Ansatz lässt mit Spannung auf die Kreativität des urteilenden Strafrichters bei der Begründung einer solchen Kombination blicken. Es wird aber sicherlich einige Verrenkungen erfordern, eine saubere Begründung zu finden.

Zu bedenken ist auch die negative Wirkung einer solchen Maßnahme auf die Entwicklung eines gerade günstig prognostizierten Bewährungstäters. Insgesamt sollte das Hauptaugenmerk nicht zwingend immer nur auf Strafmaß und Härte liegen, sondern die Erziehung stützen. Deutlich werden die tatsächlichen Versäumnisse am Fall Kassandra. Der 14-jährige Täter, vor der Tat verhaltensauffällig geworden, erhielt nicht etwa Unterstützung, schließlich hatte sich seine Persönlichkeit massiv verändert. Was er bekam war Hausverbot im Spieletreff.

Freitag, 16. Oktober 2009

Einheitsgrößen bei Lebensmitteln abgeschafft - Visionen und Realität

Als die einheitlichen Packungsgrößen von Lebensmitteln Anfang des Jahres aufgehoben wurden, war es, als wäre eine unglaubliche Last von der Menschheit abgefallen. Das Medienecho proklamierte gewohnt unkritisch: Endlich werden die vom Verbraucher benötigten Packungsgrößen geliefert, statt ihm ständig "runde" Werte aufzuzwingen.

Hintergrund dieser Argumentation war der Gedanke, der Unternehmer würde sich nun Gedanken dazu machen, was der Kunde wohl mit der erworbenen Milch zubereiten wird und die Packungsgröße rechtzeitig anpassen. Statt lästiger 1000ml Milch, sollte der Kunde also passend zum Rezept auch 900ml erwerben können.

Nicht bedacht wurde die Realität. Eine Realität, in der Mogelpackungen, Falschangaben und Informationsfehlleistungen zum Tagesgeschäft gehören. In dieser Realität wird die abgeschaffte Einheitsgröße dazu genutzt, dem Verbraucher versteckte Preiserhöhungen unterzujubeln. Schokolade wiegt plötzlich nur noch 90 Gramm - zum gleichen Preis. Glück für diejenigen, die früher nicht wussten, was man mit den überschüssigen 10 Gramm anfangen soll, Pech allerdings für diejenigen, die sie einfach gegessen hätten.

Ob Marmelade, die plötzlich 1/6 weniger enthält, Milch mit weniger Inhalt oder geschrumpfte Schokolade, es scheint, als wäre die einzige Überlegung der Unternehmen nicht die passendere Größe, sondern der größere Gewinn.

Für einen Liter Milch werden wir zukünftig wohl zwei Packungen (1,8l) kaufen müssen, um dann 800ml in den Ausguß zu schütten - viel besser. Und dann war da noch der Fisch, der früher zu über 70% aus Fisch, unter 30% Panade bestand - inzwischen sind es 52% Fisch zu 48% Panade. Selbstverständlich auch das ohne Preisanpassung.

Der Kunde ist König - ein dummer König.

Montag, 5. Oktober 2009

Einmal Hausaufgaben - macht 150.000 $

Dass das amerikanische Rechtssystem teilweise zu - für unsere Verhältnisse - seltsamen Urteilen kommt, wissen wir. Jetzt hat es Amazon.com erwischt.

Es war ein kleiner Skandal, als ausgerechnet das Buch 1984 automatisch von den hauseigenen Readern verschwand. Zu den Hintergründen dazu.

Doch nicht nur die Öffentlichkeit, auch die Justiz hatte nun Gelegenheit, sich mit dem Fall zu beschäftigen. Ein Schüler hatte sich das Buch in digitaler Form besorgt und auf dem Reader Randnotizen und Anmerkungen erstellt. Diese führten nach der Löschaktion nun freilich ins Nirvana, um die Hausaufgaben war es geschehen. Vorbei die Zeit, als noch der Familienhund die Hefte fraß. Heute löscht Amazon das Ebook vom Kindle. Doch wo es früher nur eine Entschuldigung der Eltern gab, gibt es heute 150.000 $ Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Richter. Der Strafcharakter des amerikanischen Zivilrechts macht es möglich.

Da möchte man fast nochmal Schüler sein. Schöne moderne Welt...