Donnerstag, 23. Dezember 2010
Da ist sie ja... Schwarzer Tag vor Gericht...
Schuld daran ist natürlich Verteidiger Schwenn, der offenbar das neue rote Tuch für Alice Schwarzer darstellt, wagt er es doch "so jemanden wie Kachelmann" zu verteidigen. Dass er zu diesem Zweck auch noch Beweisanträge stellt, die möglicherweise eine VerurteilungKachelmanns verzögern könnten ist der Gipfel der Unverschämtheit.
Schließlich wundert sich Schwarzer darüber, dass es zugunsten mutmaßlicher Opfer und Belastungszeugen keine Unschuldsvermutung gibt, zugunsten des mutmaßlichen Täters aber schon.
Vielleicht ist es ja weit hergeholt, aber das könnte dem Umstand geschuldet sein, dass in aller Regel dem Angeklagten im Strafprozess die Verurteilung droht, nicht dem Belastungszeugen, mutmaßlichen Opfer usw.
Aber vielleicht hat Schwarzer ja Glück und die Belastungszeugin kann sich bald auch die Unschuldsvermutung zurufen machen... in ihrem eigenen Verfahren wegen falscher Verdächtigung. Wer kann schon ausschließen, dass nach ebenfalls denkbarem positiven Verfahrensausgang Konsequenzen für die Belastungszeugin erwogen werden.
Die Angaben der Sachverständigen bzw. sachverständigen Zeugen sprechen jedenfalls eine eindeutige Sprache, auch wenn diese harten Fakten in der Schlammschlacht der Persönlichkeitsanalyse durch das Gericht allzu leicht übersehen werden.
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Donnerstag, 16. Dezember 2010
Wo ist Alice Schwarzer
Dennoch etwas Wehmut bleibt, schliesslich konnte man selten über Prozessberichterstattung so herzhaft lachen, wie im Fall Kachelmann.
Und nach neuester Einschätzung der Bild, die sicherlich juristisch fundiert ist, stehen die Zeichen auf Freispruch. Bedauerlich, denn dann wäre auch in Zukunft nicht mehr allzuviel Berichterstattung zu erwarten.
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Mittwoch, 15. Dezember 2010
Umfragen und ihre Deutung
Das Ergebnis bzw. Zwischenergebnis kann man sich auf der Internetseite ansehen. Das Ergebnis laut Bild ist eindeutig, ganze 49% der Abstimmenden meinen, die Erhöhung sei ausreichend. Und so sieht das dann aus:
Sieht man sich das Ergebnis aber genau an, bemerkt man, dass insgesamt 51% der Abstimmenden eindeutig der Ansicht sind, der Betrag von 5 Euro sei zu gering. Allein die Frage, wie hoch der Satz tatsächlich sein müsste ist bei der künstlich gesplitteten Mehrheit umstritten. Ein Teil möchte eben nur eine gemäßigte Erhöhung, der andere Teil schränkt sich nicht ein.
Um es der Bild etwas leichter zu machen, habe ich die Umfrage korrigiert und die entscheidenden Stellen für die Bild hervorgehoben.
Wenn schon unnütze Umfragen, dann bitte: So nicht!!!
Freitag, 10. Dezember 2010
Schon wieder...
Nur so ein Gedanke, aber zu einer Gerichtsverhandlung sollte er diesen Freund besser nicht mitbringen.
Samstag, 4. Dezember 2010
Jugendmedienschutzstaatsvertrag
Im Hinblick auf die ab 01.01.2011 in Kraft tretende neue Rechtslage und die damit verbundene Alterskennzeichnungspflicht, setze ich bereits heute die neue Altersfreigabe.
Donnerstag, 25. November 2010
Paypal ist bequem, Paypal ist einfach, Paypal ist..... ganz großer Mist
Die Realität wird von Paypal bestimmt, denn die Bestellung ging ins Ausland und der Anbieter rechnet nur über Paypal ab. Dumm nur: Das Konto ist dicht - natürlich aus Sicherheitsgründen. Ich muss nur kurz Passwort, Sicherheitsfrage, Mailadresse und alles andere anpassen, was da in meinem Konto herumschwirrt und schon kann ich.... Ach nein, Konto verifizieren und dann kann ich.... warten bis mir so in ca. 4-5 Tagen zwei Beträge gutgeschrieben werden, deren Wert ich dann im Konto angeben muss und dann kann ich bezahlen. Vielleicht...
Wie schon in der Werbung: Schnell und bequem.
Und weil es gerade so schnell geht, überlege ich, das Geld einfach mal eben nach Engalnd zu bringen. Zu Fuß - das geht schneller als Paypal!
Samstag, 13. November 2010
Öffnen einer Packstation
Es werden wahllos Knöpfe gedrückt, Fächer offen gelassen und manchmal nehmen sie es zu genau, wenn auf dem Abholschein etwas von "Packstation öffnen" steht.

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Donnerstag, 11. November 2010
Und wieder Netzsperren
Besser sind da wohl Netzsperren, bei denen die Inhalte weiterhin verfügbar bleiben, aber versteckt werden.
Stammtischlogik!
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Dienstag, 19. Oktober 2010
55 StPO - nicht so einfach...
Dass nun gerade diese Vorschrift im Fall Kachelmann große Schwierigkeiten zu bereiten scheint, stärkt nicht gerade das Vertrauen in das Gericht. Man interpretiert krampfhaft eine Bedeutung in zwingende Verfahrensvorschriften wo diese nicht ist.
Die Überlegungen, die von Presse und Medien angestellt werden sind nicht nur falsch, sondern fehl am Platze.
Umso erstaunlicher ist es, wenn selbst seitens der Staatsanwaltschaft verlautbart wird, dass das Gericht natürlich nicht eingeknickt ist, nicht nachgeben musste.
Selbstverständlich nicht - vermutlich hat nur der zugeteilte Referendar auf das Gesetz und eine zwingende "ist"-Vorschrift hingewiesen.
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Montag, 18. Oktober 2010
Ein Rechtsmittel von einem Menowin bei einem Gericht
Ob es da vielleicht ein Problem mit der Zuständigkeit des Gerichts geben könnte?
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Mehr Tatort Internet
Einer der durch die Sendung überführten und angeprangerten "Täter", der Leiter eines Kinderdorfes, wird bereits seit Freitag vermisst. Es wird befürchtet, dass er sich etwas angetan hat.
Überraschend an dem Vorgang ist, dass sich der jetzt in der Sendung veröffentlichte Vorfall bereits vor einigen Monaten ereignete und der Sender dennoch davon absah die Behörden darüber in Kenntnis zu setzen, dass ein schwerwiegender Verdacht im Zusammenhang mit einem Kinderdorfleiter besteht. Um Gefährdungen für Kinder und Jugendliche auszuschließen wäre natürlich schnelles Eingreifen wünschenswert gewesen. Weshalb also von dem Konzept des reinen Kinderschutzes in diesem Fall abgewichen wurde, wäre natürlich interessant.
Währenddessen ermittelt übrigens die Medienaufsicht, ob nicht etwa Verstöße gegen den Jugendschutz vorliegen.
Zu Guttenberg ist empört, wie sich Medienexperten,Juristen und Journalisten offensichtlich auf die Seite der Täter stellen statt die Opfer zu schützen. Wieder ein Totschlagargument, wenn es juristisch zu kompliziert zu werden droht.
Dabei scheint sie jedoch die absoluten Grundsätze der Rechtstaatlichkeit zu vergessen, die auch Til Schweiger nicht zu kennen scheint, auch wenn er glaubt, sich dringend in die aktuelle Diskussion einschalten zu müssen.
Er fragt nach Beifall für die Sendung und einem Aufschrei über diese "widerlichen armseligen" Schweine. Er fragt also, warum von Pranger, Hexenjagd und Privatsphäre gesprochen wird. Wollen wir doch kurz auf einige Probleme hinweisen.
RTL II spricht selbst davon, dass nicht sicher ist, dass die gezeigten Verhaltensweisen in allen Fällen strafbar sind, also eine Behörde das Gezeigte nicht verfolgen würde und könnte. Ist es damit also gerechtfertigt, wenn ein Fernsehsender "Strafbarkeitslücken" in Eigenregie bestimmt und ahndet? Sollte die Beurteilung von Strafbarkeit nicht besser beim Gesetzgeber, die Anwendung bei den Gerichten verbleiben? Dass Exekutive, Legislative und Judikative vereint auf einen wütenden Mob nicht die beste Lösung ist, sollte doch bekannt sein.
"Täter" werden nebst ihrer Legende öffentlich in der Sendung präsentiert, die Bevölkerung versucht ganz offensichtlich, die Akteure zu enttarnen und öffentlich zu verfolgen. Was wäre also, wenn dort ein mittelprächtiger Schauspieler als Täter präsentiert würde, der leicht nuschelt? Was, wenn nun ein Zuschauer auf die unhaltbare Idee kommt "Möööönsch, das ist doch der Schweiger aus dem Fernsehen!", obwohl er nicht der gezeigte ist? Folgenreicher Irrtum, Kollateralschaden und bedauerliches Einzelschicksal auf einem guten Weg.
Schon wäre das Format Karrierekiller für einen unschuldigen Schauspieler, weil Dämme gebrochen sind, die besser nicht brechen sollten. Die Einschätzung des Formates von Herrn Schweiger wäre sicher eine etwas andere. und das zu Recht, die Gefahren überwiegen den Nutzen, speziell bei diesem Reizthema.
Womit Til Schweiger jedoch sein Statement abschließt ist alternativlos: Redet mit Euren Kindern und klärt sie über mögliche Gefahren auf.
Samstag, 16. Oktober 2010
Heatball - Die beste Erfindung seit der Glühbirne!
Vor einiger Zeit wurde ein Produkt von der EU-Verboten, welches einen äußerst schlechten Wirkungsgrad aufwies - die 100 Watt Glühbirne. 5% der Energie wurden in Licht umgewandelt, überwältigende 95% jedoch in Wärme.
Die moderne Fortentwicklung der Technik machte es jetzt möglich, dass ein unglaubliches Produkt das Licht der Welt erblickt. Der Wirkungsgrad des portablen Heizstrahlers "Heatball" der in jede handelsübliche E27 oder E14 - Fassung passt, liegt bei unglaublichen 95% der Energie, die in Wärme umgesetzt werden können. Lediglich ein kleiner Anteil von nur 5% wird technisch bedingt unvermeidbar in unschädliches Licht umgewandelt.
Der Hersteller weist daher auf die Lichtentwicklung und deren produktionstechnischen Ursachen hin. Der Heatball eignet sich daher nicht zur Beheizung von Schlafräumen in der Nacht.
Das neuartige Produkt kann beim Hersteller bezogen werden.
http://www.heatball.de/
Tatort Internet -Schützt endlich unsere Kinder!
Dabei scheint der Kinderschutz jedoch auf den zweiten Blick etwas in den Hintergrund zu rücken, denn nicht nur, dass durch Darstellung der Chatprotokolle die Lockmethoden Erwachsener offengelegt werden, wie es bisher jegliche seriöse Berichterstattung - zum Schutz vor Nachahmern - vermieden hat, es wird auch die 13-jährige Mandy offen und identifizierbar mitsamt ihrer Mißbrauchsgeschichte präsentiert. Damit wird sie jedoch nicht nur unfreiwillige Galionsfigur der Reihe, sondern auch den Reaktionen der Öffentlichkeit und des Freundeskreises hierauf ausgesetzt. Zum Wohl des Kindes - wohl kaum.
Verantwortungsvoll von Eltern aber auch Sendern wäre es, das Kindeswohl nicht durch öffentliche Zurschaustellung des Kindes und dessen Leidensgeschichte für Geld oder auch den Effekt zu gefährden.
Auch die rechtliche Grundlage oder auch die rechtliche Recherche der Redaktion im Allgemeinen erscheint nicht den Optimalzustand zu erreichen. Die angeprangerten "Straftaten" konnten in den meisten Fällen nicht einmal einen Anfangsverdacht der zuständigen Ermittlungsbehörden begründen, reichen jedoch für die Zurschaustellung aus.
Allein schon der Umstand, dass die gezeigten als Täter dargestellt werden, ohne dass ein Anfangsverdacht für weitere Ermittlungen besteht, ist verwunderlich. Dass die Verfremdung der dargestellten "Täter" dabei so schwach ist, dass innerhalb kürzester Zeit zumindest einer der gezeigten enttarnt werden konnte, ist nur eine der fragwürdigen Leistungen des Prangerformates. Denn auch der Verdacht der Verletzung von Persönlichkeitsrechten liegt nahe.
Die Unschuldsvermutung spielt - wie so oft - im Licht des Vorwurfes keine große Rolle mehr, denn wer so etwas gemacht hat, muss schuldig sein - Zirkelschluss erster Güte.
Präsentiert wird auch, dass die Machenschaften im Internet zu einer zunehmenden Gefährdung von Kindern führen würden. Was dabei jedoch nicht erwähnt wird ist die Tatsache, dass die überwiegende Mehrzahl der sexuellen Übergriffe auf Kinder in Familie und sozialem Umfeld stattfinden.
Konzept ist juristische Desinformation - die Sendung prangert Kinderpornografie an, die keine ist, verfolgt Straftaten, die nicht strafbar sind.
Letztlich beruht das Sendeformat auf dem Prinzip der Justiz der Massen, dem Pranger auf dem Marktplatz, der Abkehr vom Rechtsstaat. Ein Konzept, das Gefahren nicht nur für wirkliche Täter, sondern auch für unschuldige und unschuldig in Verdacht geratene Personen birgt. Es ist schließlich nicht leicht, einem Lynchmob zu erklären, es handle sich nur um eine Verwechslung.
Samstag, 2. Oktober 2010
Neues Blog...
Videos, Bilder und Kommentare zu allem und jedem, garantiert nicht juristisch gibt es von mir jetzt unter
http://thefunblogforfun.blogspot.com/
Nur echt mit dem SunnyD-Rum-Rum girl!
Dienstag, 28. September 2010
Endlich mehr Geld - Ein Fest für ALG II - Empfänger
http://www.der-postillon.com/2010/09/spontane-partys-arbeitslose-feiern.html
Freitag, 24. September 2010
Zeichen 265
Vor allem, wenn man LKW fährt und das Zeichen die Nummer 265 trägt.
Donnerstag, 23. September 2010
Klare Frage - klare Antwort
Finanzminister Hans-Rudolf Merz hat die Ehre, den vorbereiteten Antworttext zu verlesen. Ganz offensichtlich jedoch, ohne ihn selbst vorher probegelesen zu haben. Seine Begeisterung über die juristische Formulierungstechnik seines Mitarbeiters kann er dabei kaum verbergen.
Recht kann auch unterhalten...
Donnerstag, 2. September 2010
Drakonische Strafen und der selbst gebaute Zeuge
"Ja Alder, nächste Woche habsch Gericht."
Dass er damit nicht auf ein neues Kochrezept, sondern seine Verhandlung vor dem Strafgericht anspielte, wurde schnell klar, denn "geht voll klar isch brauch nur noch Zeugen".
Der Zeuge war auch schnell gefunden, ein gemeinsamer Bekannter soll dabei gewesen sein. Doch offenbar war das Gegenüber von der Aussagebereitschaft des "Zeugen", dem man noch erklären sollte, was genau er gesehen haben soll, nicht überzeugt.
Also warf er seine ganze Überredungskunst in das Gespräch und wies darauf hin, es könne nichts passieren, weil "die das nicht merken". "Das" dürfte in diesem Fall eine Falschaussage sein.
Aber auch das schien noch nicht überzeugt zu haben, denn plötzlich erkundigte sich der junge Mann "und wenn ich ihn sonst schlage?". Wohl nichts.
Umso resignierter verkündete er dann das Strafmaß, das jetzt ohne Zeugen zu erwarten ist, als vermutlich erneut verneint wurde: "Dann f.... mich der Richter in den A...."!
Harte Justiz in Bayern.
Samstag, 28. August 2010
Ihr Brief wurde befördert!
Der Vermerk besagt "unbekannt verzogen". Wirklich unmöglich von dem Postfach, einfach so umzuziehen, ohne eine Nachsendeadresse zu hinterlassen. Ich prüfe die Anschrift - stimmt noch - und gehe am nächsten Tag zur Post. Der Dame am Schalter schildere ich ausführlich den Vorfall, sie nickt verständnisvoll, versichert, das sei alles unerklärlich und beklebt den Brief mit Porto.
Als ich gehen will, sagt sie 2,20€. Etwas perplex frage ich, ob ich das jetzt bezahlen soll, was sie bejaht. Ich verweise auf die gestempelten Marken - die Geschichte habe ich ihr schließlich nicht erzählt weil ich mal reden muss - und die geleistete Bezahlung, woraufhin sie mir erklärt, der Brief sei ja nun schon befördert worden das Porto also verbraucht.
Grundsätzlich stimme ich dem zu, nur hatte ich - der Absender - den Brief ja immer noch. Irgendetwas konnte also nicht ganz planmäßig gelaufen sein. Und da ich nicht das Paket "Deutschlandrundreisen für Poststücke" gebucht hatte, sah ich etwas Klärungsbedarf.
Noch einmal bekräftigte ich, nicht zahlen zu wollen und so bot mir die Dame an, ich könne den Brief wieder mitnehmen, ich könne meine Reklamation dann "an Berlin" richten (ob wohl die Stadt gemeint war und wie Herr Wowereit reagiert hätte, wäre er doch plötzlich dem Vorwurf ausgesetzt, Postfächer zu verstecken?), oder den Brief wieder in den Briefkasten werfen und darauf hoffen, dass nicht bemrkt würde, dass die Briefmarken schon gestempelt sind. Vielleicht sollte aber auch besser der Empfänger der Sendung reklamieren...
Keine Optionen für mich, ich drängte auf Lösung, die Schlange wurde länger. Ich gab also eine kurze Einführung in das deutsche Vertragsrecht und nachdem die Mitarbeiterin die einfachste Idee noch nicht hatte, preschte ich vor und machte den Vorschlag, den Neuversand zu Lasten der Post durchzuführen.
Und tatsächlich beklebte sie den Umschlag mit neuen Briefmarken (die alten hatte sie vorsorglich aufgrund meiner dreisten Zahlungsverweigerung schon wieder abgeknibbelt). Geht doch - kaum dass man ein knappes Stündchen diskutiert.
Aber auch wenn die aufgebrachte Zeit mich ein Vielfaches der gesparten 2,20€ gekostet hat, war der Spaß unbezahlbar.
Von Eiern, Pötten und Äpfeln...
Apple argumentierte mit Verwechslungsgefahr, doch was genau man verwechseln könnte, ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen.
Der I-Pod macht Musik, ein Ei-Pott stützt Eier. Die Funktionen sind vom Grundsatz relativ verschieden, so dass die Argumentation entweder ein schlechtes Licht auf die Intelligenz der Kunden, die einen Eierbecher nicht von einem MP3-Player unterscheiden können, oder das Produkt selbst wirft, da man eine I-Pod möglicherweise gar nicht von einem Eierbecher unterscheiden kann.
Auch wenn die Wortschöpfung Ei-Pott sich aus den gebräuchlichen Begriffen "Ei" wie Ei und "Pott" wie Becher oder Topf zusammensetzt, scheint das Wort zumindest den Hamburger Richtern zu abstrakt und ungebräuchlich für einen Eierbecher zu sein.
Und auch wenn Apple in der Sache möglicherweise nicht so falsch liegt, beweist das Unternehmen eine große Portion Humorlosigkeit.
Mit etwas Glück werden aber zumindest die Garantieanfragen bezüglich I-Pods aufgrund ausgelaufener Frühstückseier reduziert.
Freitag, 27. August 2010
Fahrerlaubnis: Führerscheine alle 15 Jahre erneuern - was denn jetzt?
Man hätte auch schreiben können "Äpfel: Birnen jetzt noch saftiger!".
Schließlich ist der Führerschein nichts weiter, als die amtliche Dokumentation der Fahrerlaubnis, einem Dauerverwaltungsakt, der in gewissem Umfang zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt. Und die Fahrerlaubnis soll gerade nicht nach 15 Jahren erneuert werden müssen.
Die Unterscheidung ist so schwer nicht. Fahren ohne Führerschein 10€, Fahren ohne Fahrerlaubnis ein Jahr. Ist schon etwas anderes.
Dass man gerade im juristischen bei der Verwendung von Fachbegriffen nicht auf Abwechslung, sondern Präzision setzen sollte, müsste der Presse doch klar sein. Und am Ende fragt man sich nur, bei welchen anderen Berichten man ansonsten noch kleine Ungenauigkeiten vorgesetzt bekommt.
Donnerstag, 22. Juli 2010
Storch Heinar bleibt
Nachdem kürzlich bereits ein Hase bzw. die Hasenphobie die Justiz beschäftigen durfte, ist jetzt der Storch an der Reihe. Das Landgericht Nürnberg hat sich derzeit mit der Frage zu beschäftigen, ob etwa die Satiremarke "Storch Heinar" Rechte der Marke "Thor Steinar" verletzt, die nach Auffassung der Medien und verschiedener zivilgesellschaflicher Gruppen als Erkennungsmerkmal der neonazistischen Szene verwendet wird (Quelle).
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung gab das Landgericht Nürnberg nun den Hinweis, dass man den Klageversuch als nicht erfolgversprechend ansehe und wohl damit zu rechnen sei, dass die Klage scheitern werde.
Die hinter dem Label "Thor Steinar" stehende Firma Mediatex sieht sich durch die Kleidung mit dem Storch-Heinar-Logo in seinen Motivrechten verletzt und fordert Unterlassung. Streitwert bei Wettbewerbs- und Markenrechtsverletzungen liegt für diesen Fall bei 100.000 Euro.
Das Gericht empfahl, die Klage zurückzunehmen.
Das Gericht ist der Auffassung, die Marken seien problemlos zu unterscheiden. Außerdem sei die Verballhornung der Marke durch die Kunstfreiheit gedeckt. Satirische Verfremdung, die nicht zur Gewinnerzielung, sondern zur kritischen Auseinandersetzung beitragen soll, ist zulässig.
Nach Auffassung des Gerichts sind auch Thor und Storch nicht zu verwechseln.
Schließlich seien die Marken nicht zu verwwechseln, da ein eierlegender Storch nicht mit dem Andreaskreuz zu assoziieren sei.
Erfolg könnte die Klage allerdings im Fall einer sog. Kampftasche, die unter dem Label Wüstenfuchs vertrieben wurde, das jedoch für die Firma Mediatex registriert wurde.
Für diesen Fall könnte also eine Lizenzgebühr für die bereits vertriebenen vier Taschen fällig werden.
Da die Firma Mediatex ein Urteil anstrebt, könnte die Klage also in Höhe von 5,98 Euro Erfolg haben.
Die Entscheidung wird für den 11.08.2010 erwartet.
Donnerstag, 15. Juli 2010
Die Bahn kommt ... nicht!
Unterm Arm schleife ich die Tasche wieder nach oben, packe in Windeseile um und Stürme erneut Richtung S-Bahn.
Dort angekommen fährt nur keine Bahn. Gab doch Gewitter gestern, logisch.
Ich fahre also zur nächsten U-Bahn, um festzustellen, dass der nächste Zug gleichzeitig mit der geplanten Fernzug fährt. Alles auf Null. Ich muss erst mal zurück.
Zuhause angekommen wird der Laptop aktiviert. Zugverbindung aussuchen und wieder zur S-Bahn. Diesmal mit einer Stunde Vorlauf. Glück für mich, denn Überraschung, die S-Bahn kommt nicht.
Inzwischen reise ich seit drei Stunden und habe noch nicht einmal München verlassen. Da soll noch einer sagen, Urlaub sei Erholung.
Wer sich die Geschichte noch anhören darf ist übrigens schon klar: Die nette Tchibo-Fachverkäuferin, bei der ich unmittelbar nach meinem Urlaub die Gewährleistungsansprüche geltend machen werde. Schließlich ist die Reisetasche kaputt.
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Montag, 5. Juli 2010
168 Kilo Gras gestohlen
Wofür man wohl so viel Gras braucht?
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Nicht zitierfähig
$$ 3 + 4 Abs. 1 + 8 MuSchG
Ich denke, ich soll nach $ auflösen.
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Donnerstag, 17. Juni 2010
Bitte nicht toasten
Vermutlich angestachelt durch die erstaunlichsten juristischen Belehrungen auf amerikanischen Produkten, hat sich der Hersteller zu einer wichtigen Mitteilung auf der Verpackung hinreissen lassen:
"Nicht toasten"
Gut zu wissen, dann eben doch flambieren, wie immer.
Segensreiche Textbausteine
"Aufgrund eines Ausfalls im Telefonnetz sind wir bis auf weiteres nur via Mail erreichbar.
Haben Sie noch fragen? Dann rufen Sie uns an. Sie erreichen uns unter..."
Na dann...
Mittwoch, 16. Juni 2010
So leicht geht das...
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Montag, 14. Juni 2010
Eventuelle Interviews und andere Möglicherweisigkeiten
Leider scheitert ein solches Vorhaben meist direkt nach dem Einlegen der DVD. Eventuelle Interviews spiegeln also nicht die Meinung des Labels wider und man distanziert sich von möglicherweise oder möglicherweise nicht getroffenen Aussagen, heißt es gleich zu Anfang in den mittlerweile kaum mehr überschaubaren Einblendungen.
Gut zu wissen, aber was ist eigentlich ein eventuelles Interview? Ist es ein Gespräch, bei dem man nicht genau weiß, ob die Schwelle zum "jetzt geht es los" eines Interviews schon überschritten ist, oder weiß man nicht ganz genau, ob auf der DVD überhaupt Interviews enthalten sind?
Das wissen sicher nur die Labelverantwortlichen, die stupide Übersetzungen amerikanischer Enthaftungsklauseln auf DVD pressen, welche hierzulande als einzige Wirkung Kopfschütteln auslösen.
Da glaubt man tatsächlich, dass es genügt eine Distanzierung vom kompletten DVD-Inhalt auf die Silberscheibe zu pressen, um sich von der Haftung der verbreiteten Inhalte zu befreien. Eine seltsame Idee.
Besser die Lösung im Falle meines Sonntagsfilmes. Da waren die eventuell möglicherweisen Interviews nicht enthalten.
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Samstag, 12. Juni 2010
Rutsche ins Nichts
Eine leichte Verwirrung setzte erst ein, als auch das Schwimmbecken trocken war und der Kläger den Beckenboden fand.
Und dabei gewann der Kläger nicht nur den Darwin-Award, sondern auch das Gerichtsverfahren. Der Kläger erhielt eine stattliche Entschädigung mit der Begründung, die Verkehrssicherungspflicht sei verletzt, denn die Richter gingen davon aus, die Beschilderung neben der Rutsche sei nicht ausreichend gewesen, zumal die Treppe nicht gesperrt gewesen sei.
Freitag, 11. Juni 2010
Autovervollständigen - wie Lenin in die Packstation kam
Voller Vorfreude programmiere ich die Sendungsnummer in die dazugehörige App und gebe einen Namen für den Artikel. Lenovo ist mir zu lang, also gebe ich Leno ein, vertippe mich und wählte statt o ein i am Ende und bestätige.
Die Autovervollständigung erledigt unbemerkt
den Rest.
Und schon wenige Stunden später teilt das Handy voller Stolz mit: Lenin wurde gerade in die Packstation eingelegt.
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Dienstag, 25. Mai 2010
HD+ - Wenn der Name falsch gewählt ist
Doch während das "+" ein mehr an Leistung suggeriert, sieht der Funktionsumfan für die Nutzer eher traurig aus.
Möglich sind die Verhinderung von Aufnahmen und Timeshifting, die Beschränkung eine Aufnahme auf ein Gerät, der Verfall einer Aufnahme nach Zeitablauf, die Beschränkung der Abspielmöglichkeiten über SD (Scart etc.).
Kurz: Der Nutzwert wird erheblich eingeschränkt.
Bei diesem "Mehrwert" wäre die Bezeichnung HD- deutlich treffender, denn was das Plus für den zahlenden Kunden darstellen soll, erschließt sich nicht.
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Freitag, 21. Mai 2010
Keine sofortige Freilassung nachträglich Sicherungsverwahrter
Dr Schutz der Allgemeinheit und das öffnetliche Interesse hieran überwiege das Interesse an einer sofortigen Freilassung, so das Bundesverfassungsgericht.
Eine Entscheidung über die noch zu treffenden Entscheidungen sei daher in einer Hauptsacheverhandlung zu treffen.
Für Sicherungsverwahrte bedeutet es eine längere Wartezeit als erhofft. Der EGMR war davon ausgegangen, dass die Sicherungsvewahrung, da sie oftmals in den gleichen Haftanstalten zugebracht wird, in denen auch Strafen verbüsst werden, gerade doch eine Strafe darstellen, die nachträgliche Verlängerung also eine unzulässige nachträgliche Verlängerung der Strafe darstellt.
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Dramatischer Einbruch der Jugendkriminalität
Die gesamte Statistik enthält keine Angaben die zitierfähig wären für die Behauptung einer zumindest partiellen Erhöhung der Jugendkriminalität, wie si
im Vorjahr noch aufgrund einer verfälshten Betrachtungsweise von der Presse dargestellt wurde.
Hält dieser Trend an , benötigt die Presse ein anderes Zugpferd, die Politik einen neuen Vorwand für wenig populäre Entscheidungen.
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Es war alles ganz anders - ehrlich!
Die Aussage zum "tatsächlichen" Hergang lässt eine vollkommen andere Geschichte vermuten und scheint den Vorwurf zu entkräften. Völlig Überraschend kommt dann der Anruf aus der Vernehmung, der den vollkommenen Zusammenbruch bei einer Vernehmung verkündet. Zusammengebrochen sind Lügengebilde und Beschuldigte fast zeitgleich.
Aber es war natürlich alles ganz anders.
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Wenn's mal wieder länger dauert - die neuen AGB im App Store
Soweit die Idee. Die Praxis sieht da anders aus. Ich muss noch "schnell" den AGB zustimmen. Kein Problem, dann lese ich die Änderungen eben noch "schnell" durch, denn ich bestätige doch nichts, ohne es gelesen zu haben.
Und schon sind die neuen AGB geladen, Seite 1 von 97 jedenfalls und ich gehe zu Fuss nach Hause. Das geht schneller, als die AGB auf dem Handy zu lesen und die Fahrplan-App zu ziehen...
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Dienstag, 18. Mai 2010
Der Kläger erklärt: Ich nehme die Klage zurück - wirklich?
Beklagter wie auch Richter wissen das, nur dem Kläger scheint sich dieser Umstand noch nicht erschlossen zu haben. Und so schweigt er, wo doch gerade jeder auf eine Erklärung von ihm wartet. Es wird ihm immer wieder erläutert, dennoch nichts.
So prescht der Richter vor und diktiert: Der Kläger erklärt: Ich nehme die Klage zurück.
Wieder kein Kommentar.
Der Richter merkt an: Wir wären dann fertig.
Der Kläger verabschiedet sich und geht.
Und dabei bin ich sicher nicht der einzige im Saal, der sich fragt, wie lange es wohl dauert, bis sich der Kläger wundert, was eigentlich aus seiner Klage geworden ist.
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Montag, 17. Mai 2010
Oder doch wieder CDs verkaufen?
Doch was der BGH nebenbei entschieden hat, überrascht schon etwas - vor allem die Musikindustrie. Fast schon in einem unbedeutenden Nebensatz führt der BGH nämlich das aus, was viele schon länger vermuten: Das Gesetz ist anzuwenden, auch wenn es der Musikindustrie nicht gefällt.
Dabei geht es um die sogenanne Deckelung von Abmahnkosten auf 100€, letztendlich also bei gerade jenen Serienabmahnungen, bei denen sich studierte Volljuristen damit beschäftigen, Lückentexte mit Namen zu befüllen.
Dass sich dabei die Musikindustrie nun überhaupt in die Diskussion einschaltet und die Deckelung bei Filmen, Alben etc. in Frage stellt, deutet darauf hin, dass ein gewisses Eigeninteresse gegeben ist, das über die bloße Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen hinausgeht.
Darauf deuten etwa diverse Honorarvereinbarungen hin, die belegen, dass Abmahnkosten unter den Parteien in Abweichender Höhe vereinbart werden.
Oftmals werden erhöhte Einnahmen aus Rechtsverletzungen schon in die Kalkulation einbezogen - nicht ganz Sinn der Sache.
Vielleicht sollte man doch wieder gute Musik produzieren und CDs
verkaufen.
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Samstag, 15. Mai 2010
Verfahren eingestellt - wer macht das nochmal?
Klingt, als würde ein Richter eine Entscheidung treffen. Tatsächlich wird mit dieser Formulierung ein Widerspruch zurückgenommen.
Die Kostenentscheidung ist reine Serviceleistung, normalerweise trifft die ein anderer.
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Freitag, 14. Mai 2010
Bitte warten

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Position:Orleansplatz,München,Deutschland
Mittwoch, 12. Mai 2010
52 Euro - Wie wäre es mit Ratenzahlung?
Etwas überrascht war ich allerdings, die Option Ratenzahlung über sechs Monate zu je neun Euro angeboten zu bekommen. Nicht dass es mich stören würde, wenn man mir nicht zutraut 52 € sofort zu bezahlen.
Allein schon das Angebot als solches verblüfft. Als Händler wäre mir nicht unbedingt in den Sinn gekommen, ausgerechnet einen Kundenkreis zu erschließen, der sicherlich auch bei Ratenzahlung an die Grenzen der Leistungsfähigkeit geführt werden.
Nur zur Klarstellung: Wenn ich schon Dinge kaufe, die ich nicht brauche, bezahle ich zumindest nicht mit Geld, das ich noch nicht habe.
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80 Cent - Kein Kündigungsgrund
Was folgte, war eine fristlose Kündigung.
Zu unrecht , entschied jetzt das Arbeitsgericht Reutlingen. Das Unternehmen hätte erst Abmahnen müssen. Schließlich habe der Mann das Unternehmen nicht planmäßig schädigen wollen.
Der Umstand, dass es sich ausgerechnet um eine schwäbische Firma handelt, gibt wieder eine Einzahlung in die Vorurteilskasse. Sagen wir 80 Cent?
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Und wann sind Sie mit Studieren fertig?
Ausschlaggebend war nicht etwa fehlende Rechtskenntnis und damit inkompetente Beratung, der Fragesteller ging davon aus, man könne in meinem Alter unmöglich schon fertiger Jurist sein.
Sympathischer Mensch!
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Dienstag, 11. Mai 2010
Streng geheim
Dabei habe ich zwei Dinge gelernt.
1. Es gibt Menschen, die bei Televotings mitmachen, nur um für die Möglichkeit "interessiert mich nicht" zu stimmen.
2. Es gibt geheime Urteile, welche offenbar mindestens 7500 € Erstattung bringen sollen. Meist Hartz 4 und das für jeden, also auch für Menschen, die die Anspruchsvoraussetzungen nie erfüllt haben.
Erschreckend dabei ist, dass sich wohl unter Missachtung des Grundsatzes der Öffentlichkeit einige Richter in ihren Kellern einschließen, um dort geheime Urteile zu fällen, die dann per Faxabruf verkauft werden.
Unglaublich? Stimmt. Das einzige geheime an den verkauften Urteilen ist für Nichtjuristen die Fundstelle der Entscheidung. Was dagegen nicht geheim ist , ist die Entscheidung selbst. Ebenfalls nicht geheim ist, dass in vielen Fällen die geheime Entscheidung nichts bringt, außer entnervten Anwälten, die das ihren Mandanten beibringen und natürlich eine dicke Telefonrechnung.
Aber bitte nicht weitersagen, diese Blogbeitrag ist geheim...
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Arzt liegt bei
Ich habe keinen Arzt in der Akte gefunden...
"Mein Mandant litt zu diesem Zeitpunkt unter großem physischen Druck."
Ein Glück, dass das nicht auch noch auf die Psyche gegangen ist.
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Sonntag, 9. Mai 2010
Die "schriftliche" Kündigung
Es wird ein Datum benannt, an dem die Kündigung sogar persönlich übergeben wurde und Zeugen gibt es auch. Klarer Fall, oder? Normalerweise schon, weil aber der Drucker defekt war, wurde dem Mitarbeiter vor Zeugen die Kündigung auf dem PC-Bildschirm gezeigt. Ist ja schriftlich und die Papierkündigung hat man doch auch noch zugeschickt, rein informationshalber und einige Wochen später. Soll ja alles seine Ordnung haben.
Aus früheren Fehlern bei Kündigungen hat man schließlich gelernt.
Und zugegeben, ich finde es auch toll, wenn Arbeitgeber sich selbst durch Zeugen die eigenen Fehler nachweisen.
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Freitag, 30. April 2010
Abmahnungen in den Papierkorb
Verwechslung: Die anwaltliche Abmahnung.
Diese solle man einfach nicht beantworten, bevor ein Mahnbescheid
käme, meint die frühere Justizministerin Zypries und spricht - der
juristisch Geschulte wird es schnell bemerkt haben - von der
anwaltlichen Mahnung. So berichtet die Hannoverische Allgemeine. Die
anwaltliche Abmahnung ist etwas gänzlich anderes, sie zu ignorieren
äußerst ungeschickt, jedenfalls dann, wenn man das Wort "dumm"
vermeiden will.
Da kommt kein Mahnbescheid, der überraschte Bürger erhält eine
Einstweilige Verfügung.
Laienrat ist billig, wird aber oft teuer.
Update: Das Büro von Frau Zypries ließ inzwischen das Zitat
korrigieren. Weggefallen ist der Verweis auf den Mahnbescheid, vor dem
Hintergrund des genannten Beispieles der Urheberrechtsverletzung an
Katzenfotos und einer Abmahnung bleibt die Aussage allerdings trotzdem
falsch.
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Dienstag, 13. April 2010
Werbeblog
Der Aufbau ist stets der gleiche, ein Blog deutlich weniger Blog, als
lästig.
Kanzlei X mahnt Y wegen Urheberrechtsverletzung an Z, so heißt es
immer. X ist dabei einer der bekannten Abmahner, die beweisen, dass
sich auch ohne juristische Kenntnisse Geld verdienen lässt, indem man
Namen in Vordrucken austauscht, Y ein kleiner Schüler/ Student oder
Hartz 4 - Empfänger, der Gebühren leisten "darf" und Z ist ein
Musiktitel, bei dem man sich regelmäßig wundert, wie man diese Musik
freiwillig hören kann, ohne dafür bezahlt zu werden.
Für Abmahnungen gilt gleiches, wie auch für derartige Blogbeiträge.
Genug ist genug, bitte nicht weitermachen.
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Donnerstag, 1. April 2010
Anwaltsshow im TV
ins TV. Daher veranstaltet der DAV ein Casting, das interessierten
Anwälten offensteht.
Wer allerdings teilnehmen möchte, um der Welt den Nervenkitzel beim
Führen eines Fristenbuches nahezubringen, sollte sich beeilen.
Bewerbungen werden nur akzeptiert, wenn sie das heutige Datum tragen.
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Dienstag, 16. März 2010
Sicherheitsrisiko T-Shirt
Er war ein Sicherheitsrisiko.
Genauer gesagt sein T-Shirt, denn der Aufdruck "Freedom or Death" stellte eine so erhebliche Bedrohung dar, dass zum Äußersten gegriffen werden musste, einer Maßnahme, welche bisher der Öffentlichkeit nicht bekannt war.
Während des Fluges musste er Strickjacke tragen, um den Aufdruck zu verdecken.
Gerade noch einmal gut gegangen...
Abmahnung - Oder die Abzocke mit der Abzocke
Seit einiger Zeit mahnen jedoch nicht mehr nur die großen Kanzleien ab, die für ihre juristische Meisterleistung berühmt und berüchtigt sind, in vorgefertigten Schreiben IP, Musikstück und Namen des Abgemahnten zu tauschen und hierfür mehrere hundert Euro in Rechnung zu stellen.
Betrüger nützen inzwischen die Angst vor der Abmahnung für eigene Zwecke aus und verschicken immer häufiger gefälschte Briefe der großen Abmahnkanzleien. Der Unterschied: Die Kontodaten der Kanzleien werden gegen die eigenen ausgetauscht.
Einen weiteren Unterschied sollte man jedoch ebenfalls nicht verschweigen.
Die Betrüger sind deutlich preiswerter...
Montag, 15. Februar 2010
Packstation Zugang deaktiviert
Mein Packstation-Zugang, das liebste was ich habe ist deaktiviert, so teilt es mir jedenfalls eine gewisse Cindy mit.
Sehr geehrter PACKSTATION Kunde/in,
Ihr PACKSTATION - Zugang wurde deaktiviert.
Im zuge einer Überprüfung der Packstationen im gesammten Bereich ihres Stadtgebietes,
sind wir leider kurzfristig gezwungen alle Packstationen in ihrem vortlaufenden Postnummernbereich
zu deaktivieren.
Sie können Ihren PACKSTATION - Zugang , falls dieses gewünscht ist, ab sofort unter folgendem Link
und durch Eingabe Ihrer Daten wieder Aktivieren.
DHL Packstation Aktivierung ( ssl certificated )
( Sollten Sie nicht binnen 5 Werktagen auf diese E-Mail reagieren und Ihren PACKSTATION-Zugang Aktiviert haben,
sehen wir uns gezwungen ihre bestehendes PACKSTATION KONTO zu löschen. )
Ihr PACKSTATION Team
www.packstation.de
Servicenummer 01803 / 365 365 (9 ct. je angefangene Min. im Festnetz der Deutschen Telekom)
Fast hätte ich der Cindy geantwortet, doch schon wieder trifft mich ein Schlag in die Magengrube. "Diese Email wurde automatisch generiert", meine geliebte Cindy ist eine Maschine.
Zugegeben, der Schock säße sicherlich tiefer, wäre ich nicht gerade mit drei Paketen unter dem Arm von der deaktivierten Packstation gekommen, aber dennoch, wenn schon der gesammte Bereich der vortlaufenden Postnummern betroffen ist, dann ist das doch beunruhigend. Eine kurze Prüfung im Duden gibt meinem schlechten Gefühl Recht. Das alles ist sogar sehr beunruhigend.
Dass DHL plötzlich eine beam.to Gratisweiterleitung zur Übermittlung sensibler Daten benutzen soll, ist also nicht alles, was hier faul ist.
So leid es mir tut, liebste Cindy, das wird nichts mit uns.
Samstag, 13. Februar 2010
Axolotl Roadkill - ein Aufschrei geht durch den Blätterwald
es darum geht, etwa Bücher illegal aus dem Netz zu ziehen.
Etwas weniger böse sind Urheberrechtsverletzungen durch Autoren, denn
bei diesen verändert sich selbst der Tonfall der schlimmsten
Urheberrechtsfanatiker.
Zwar herrscht in der Kunst reger Ideentausch, große Werke wären unter
der aktuellen Rechtslage nicht möglich, von dieser Warte aus ist also
das Entleihen von Ideen nachvollziehbar.
Und dennoch scheint sich in die Diskussion rund um das Urheberrecht
ein unschönes Element zu mischen: Doppelmoral. Solange der Geldfluss
stimmt, ist Urheberrecht Nebensache, denn der Vorteil ist gesichert.
Frei nach dem Motto: Was uns gefällt, kann nicht schlimm sein.
Ein interessanter Ansatz für künftige Diskussionen um Verschärfungen.
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Mehmet und das Kinderbett
erhaltenes Kinderbett im Müllcontainer. Er lud es in seinen Pkw und
wollte es mitnehmen. Ohne den Arbeitgeber zu fragen.
Auf Hinweis eines Kollegen gab er es heraus, wurde aber dennoch
gekündigt.
Mehmet klagte und obsiegte. Selbst wenn man einen Pfluchtverstoß
annimmt, ist die sofortige fristlose Kündigung unverhältnismäßig.
Der Arbeitgeber - besorgt um seinen wertvollen Müll - bemühte eine
weitere Instanz und unterlag erneut
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Mittwoch, 10. Februar 2010
Winterzeit - Unfallzeit
7.30 Uhr eine S-Bahn-Station irgendwo in Deutschland, eingeschneit, spiegelglatt und gut besucht, kurz Rush-hour im Winter. Aber dennoch scheint man von Verkehrspflichten noch nichts gehört zu haben, denn der Bahnsteig ist weder geräumt, noch gestreut.
Die Bahn fährt ein, die Fahrgäste steigen aus, einige können sich sogar auf den Beinen halten, während die anderen sich zunächst sehr plötzlich noch vorne und dann nach unten bewegen. Ein Fahrgast bleibt verletzt liegen, kann nicht ohne Hilfe aufstehen und klagt über erhebliche Schmerzen bei der Belastung des Beines.
Nachdem der Fahrgast bereits durch andere Passanten liebevoll umsorgt wird, kommt mir ein verwegener Gedanke: Man könnte das Unternehmen über den Zustand des Bahnsteiges informieren und um Beseitigung bitten. Wenn man schon nicht alleine auf die Idee kommt, die Bahnsteige zur räumen, sollte spätestens dieser Hinweis deutlichen Tatendrang hervorrufen, steht doch die Gesundheit der Fahrgäste auf dem Spiel.
Zwölf Stunden später, die Arbeit des Tages ist getan, ich fahre wieder in Richtung Bahnhof und sehe vor meinem geistigen Auge einen perfekt geräumten Bahnsteig, die verbliebenen Eisflächen mit Pylonen und Warnschildern gesichert. Und tatsächlich, ich komme an und von der Eisfläche ist nichts mehr zu sehen. Sie ist wirklich vollständig..... zugeschneit!
Vorbereitet für den nächsten Morgen, an dem wieder einige Berufstätige ihr Ziel nicht ganz erreichen werden.
Ich trage mir einen Termin für August ein: Nachfrage, ob Schneebeseitigung inzwischen geplant wurde...



