Freitag, 30. April 2010

Abmahnungen in den Papierkorb

Der juristische Laie verwechselt gerne mal etwas. Neueste
Verwechslung: Die anwaltliche Abmahnung.
Diese solle man einfach nicht beantworten, bevor ein Mahnbescheid
käme, meint die frühere Justizministerin Zypries und spricht - der
juristisch Geschulte wird es schnell bemerkt haben - von der
anwaltlichen Mahnung. So berichtet die Hannoverische Allgemeine. Die
anwaltliche Abmahnung ist etwas gänzlich anderes, sie zu ignorieren
äußerst ungeschickt, jedenfalls dann, wenn man das Wort "dumm"
vermeiden will.

Da kommt kein Mahnbescheid, der überraschte Bürger erhält eine
Einstweilige Verfügung.

Laienrat ist billig, wird aber oft teuer.

Update: Das Büro von Frau Zypries ließ inzwischen das Zitat
korrigieren. Weggefallen ist der Verweis auf den Mahnbescheid, vor dem
Hintergrund des genannten Beispieles der Urheberrechtsverletzung an
Katzenfotos und einer Abmahnung bleibt die Aussage allerdings trotzdem
falsch.

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Dienstag, 13. April 2010

Werbeblog

Ein neues Blogformat geistert durch den Wald der juristischen Blogs.
Der Aufbau ist stets der gleiche, ein Blog deutlich weniger Blog, als
lästig.

Kanzlei X mahnt Y wegen Urheberrechtsverletzung an Z, so heißt es
immer. X ist dabei einer der bekannten Abmahner, die beweisen, dass
sich auch ohne juristische Kenntnisse Geld verdienen lässt, indem man
Namen in Vordrucken austauscht, Y ein kleiner Schüler/ Student oder
Hartz 4 - Empfänger, der Gebühren leisten "darf" und Z ist ein
Musiktitel, bei dem man sich regelmäßig wundert, wie man diese Musik
freiwillig hören kann, ohne dafür bezahlt zu werden.

Für Abmahnungen gilt gleiches, wie auch für derartige Blogbeiträge.
Genug ist genug, bitte nicht weitermachen.

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Donnerstag, 1. April 2010

Anwaltsshow im TV

Wer hätte das gedacht, der spannende Alltag eines Rechtsanwaltes soll
ins TV. Daher veranstaltet der DAV ein Casting, das interessierten
Anwälten offensteht.

Wer allerdings teilnehmen möchte, um der Welt den Nervenkitzel beim
Führen eines Fristenbuches nahezubringen, sollte sich beeilen.

Bewerbungen werden nur akzeptiert, wenn sie das heutige Datum tragen.

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