Dienstag, 25. Mai 2010

HD+ - Wenn der Name falsch gewählt ist

HD+ nennt sich ein neuer Standard, der die Verbreitung von HD-Fernsehen über Satellit gewährleisten soll.

Doch während das "+" ein mehr an Leistung suggeriert, sieht der Funktionsumfan für die Nutzer eher traurig aus.

Möglich sind die Verhinderung von Aufnahmen und Timeshifting, die Beschränkung eine Aufnahme auf ein Gerät, der Verfall einer Aufnahme nach Zeitablauf, die Beschränkung der Abspielmöglichkeiten über SD (Scart etc.).

Kurz: Der Nutzwert wird erheblich eingeschränkt.

Bei diesem "Mehrwert" wäre die Bezeichnung HD- deutlich treffender, denn was das Plus für den zahlenden Kunden darstellen soll, erschließt sich nicht.


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Freitag, 21. Mai 2010

Keine sofortige Freilassung nachträglich Sicherungsverwahrter

Nach einer Entscheidung des EGMR, der die nachträglich für Altfälle angeordnete Sicherungsverwahrung für unzulässig erklärt, hofften einige Sicherungsverwahrte bereits auf sofortige Freilassung. Wie das Bundesverfassungsgericht nun aufgrund eines Eilantrags entschied, jedoch zu Unrecht.

Dr Schutz der Allgemeinheit und das öffnetliche Interesse hieran überwiege das Interesse an einer sofortigen Freilassung, so das Bundesverfassungsgericht.

Eine Entscheidung über die noch zu treffenden Entscheidungen sei daher in einer Hauptsacheverhandlung zu treffen.

Für Sicherungsverwahrte bedeutet es eine längere Wartezeit als erhofft. Der EGMR war davon ausgegangen, dass die Sicherungsvewahrung, da sie oftmals in den gleichen Haftanstalten zugebracht wird, in denen auch Strafen verbüsst werden, gerade doch eine Strafe darstellen, die nachträgliche Verlängerung also eine unzulässige nachträgliche Verlängerung der Strafe darstellt.

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Dramatischer Einbruch der Jugendkriminalität

Geht man nach den Daten der PKS 2009, so ist ein fast schon dramatischer Einbruch der Jugendkriminalität zu verzeichnen.

Die gesamte Statistik enthält keine Angaben die zitierfähig wären für die Behauptung einer zumindest partiellen Erhöhung der Jugendkriminalität, wie si
im Vorjahr noch aufgrund einer verfälshten Betrachtungsweise von der Presse dargestellt wurde.

Hält dieser Trend an , benötigt die Presse ein anderes Zugpferd, die Politik einen neuen Vorwand für wenig populäre Entscheidungen.

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Es war alles ganz anders - ehrlich!

Ein nicht unerheblicher Betrugsvorwurf steht im Raum.

Die Aussage zum "tatsächlichen" Hergang lässt eine vollkommen andere Geschichte vermuten und scheint den Vorwurf zu entkräften. Völlig Überraschend kommt dann der Anruf aus der Vernehmung, der den vollkommenen Zusammenbruch bei einer Vernehmung verkündet. Zusammengebrochen sind Lügengebilde und Beschuldigte fast zeitgleich.

Aber es war natürlich alles ganz anders.



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Wenn's mal wieder länger dauert - die neuen AGB im App Store

In einem Zustand geistiger Umnachtung habe ich meine Fahrplan-App gelöscht. Kein Problem, ich ziehe sie "schnell" unterwegs, wofür habe ich denn UMTS.

Soweit die Idee. Die Praxis sieht da anders aus. Ich muss noch "schnell" den AGB zustimmen. Kein Problem, dann lese ich die Änderungen eben noch "schnell" durch, denn ich bestätige doch nichts, ohne es gelesen zu haben.

Und schon sind die neuen AGB geladen, Seite 1 von 97 jedenfalls und ich gehe zu Fuss nach Hause. Das geht schneller, als die AGB auf dem Handy zu lesen und die Fahrplan-App zu ziehen...


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Dienstag, 18. Mai 2010

Der Kläger erklärt: Ich nehme die Klage zurück - wirklich?

Der Kläger ist in aussichtsloser Lage, seine Klage wird scheitern.

Beklagter wie auch Richter wissen das, nur dem Kläger scheint sich dieser Umstand noch nicht erschlossen zu haben. Und so schweigt er, wo doch gerade jeder auf eine Erklärung von ihm wartet. Es wird ihm immer wieder erläutert, dennoch nichts.

So prescht der Richter vor und diktiert: Der Kläger erklärt: Ich nehme die Klage zurück.

Wieder kein Kommentar.
Der Richter merkt an: Wir wären dann fertig.
Der Kläger verabschiedet sich und geht.

Und dabei bin ich sicher nicht der einzige im Saal, der sich fragt, wie lange es wohl dauert, bis sich der Kläger wundert, was eigentlich aus seiner Klage geworden ist.

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Montag, 17. Mai 2010

Oder doch wieder CDs verkaufen?

Privatpersonen haften für unverschlüsseltes WLan, das ist nicht sonderlich überraschend.

Doch was der BGH nebenbei entschieden hat, überrascht schon etwas - vor allem die Musikindustrie. Fast schon in einem unbedeutenden Nebensatz führt der BGH nämlich das aus, was viele schon länger vermuten: Das Gesetz ist anzuwenden, auch wenn es der Musikindustrie nicht gefällt.

Dabei geht es um die sogenanne Deckelung von Abmahnkosten auf 100€, letztendlich also bei gerade jenen Serienabmahnungen, bei denen sich studierte Volljuristen damit beschäftigen, Lückentexte mit Namen zu befüllen.

Dass sich dabei die Musikindustrie nun überhaupt in die Diskussion einschaltet und die Deckelung bei Filmen, Alben etc. in Frage stellt, deutet darauf hin, dass ein gewisses Eigeninteresse gegeben ist, das über die bloße Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen hinausgeht.

Darauf deuten etwa diverse Honorarvereinbarungen hin, die belegen, dass Abmahnkosten unter den Parteien in Abweichender Höhe vereinbart werden.

Oftmals werden erhöhte Einnahmen aus Rechtsverletzungen schon in die Kalkulation einbezogen - nicht ganz Sinn der Sache.

Vielleicht sollte man doch wieder gute Musik produzieren und CDs verkaufen.



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Samstag, 15. Mai 2010

Verfahren eingestellt - wer macht das nochmal?

"Ich stelle das Verfahren hiermit ein. Jeder trägt seine Kosten selbst."


Klingt, als würde ein Richter eine Entscheidung treffen. Tatsächlich wird mit dieser Formulierung ein Widerspruch zurückgenommen.

Die Kostenentscheidung ist reine Serviceleistung, normalerweise trifft die ein anderer.

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Freitag, 14. Mai 2010

Bitte warten

Nächste S-Bahn in 534 Minuten, kleine Verzögerung im Ablauf...



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Position:Orleansplatz,München,Deutschland

Mittwoch, 12. Mai 2010

52 Euro - Wie wäre es mit Ratenzahlung?

Ein Einkauf für 52 € ist nicht bemerkenswert.

Etwas überrascht war ich allerdings, die Option Ratenzahlung über sechs Monate zu je neun Euro angeboten zu bekommen. Nicht dass es mich stören würde, wenn man mir nicht zutraut 52 € sofort zu bezahlen.

Allein schon das Angebot als solches verblüfft. Als Händler wäre mir nicht unbedingt in den Sinn gekommen, ausgerechnet einen Kundenkreis zu erschließen, der sicherlich auch bei Ratenzahlung an die Grenzen der Leistungsfähigkeit geführt werden.

Nur zur Klarstellung: Wenn ich schon Dinge kaufe, die ich nicht brauche, bezahle ich zumindest nicht mit Geld, das ich noch nicht habe.




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80 Cent - Kein Kündigungsgrund

Eine Essensmarke zuviel wollte der Mitarbeiter einer schwäbischen Textilproduktionsfirma in der Mittagspause einlösen. Denn die Regeln besagten, dass ein Mitarbeiter jeden Mittag nur eine namentlich gekennzeichnete Essensmarke einlösen darf. Die Marke seiner Lebensgefährtin war zuviel, in Zahlen: 80 Cent.

Was folgte, war eine fristlose Kündigung.

Zu unrecht , entschied jetzt das Arbeitsgericht Reutlingen. Das Unternehmen hätte erst Abmahnen müssen. Schließlich habe der Mann das Unternehmen nicht planmäßig schädigen wollen.

Der Umstand, dass es sich ausgerechnet um eine schwäbische Firma handelt, gibt wieder eine Einzahlung in die Vorurteilskasse. Sagen wir 80 Cent?


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Und wann sind Sie mit Studieren fertig?

Es gibt Komplimente, die man erst auf den zweiten Blick versteht. Die Frage nach dem Studienende gehört dazu.

Ausschlaggebend war nicht etwa fehlende Rechtskenntnis und damit inkompetente Beratung, der Fragesteller ging davon aus, man könne in meinem Alter unmöglich schon fertiger Jurist sein.

Sympathischer Mensch!

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Dienstag, 11. Mai 2010

Streng geheim

Mit einer gewissen Regelmäßigkeit studiere ich den Videotext. Nicht die Nachrichten und Informationen haben es mir dabei angetan, sondern vielmehr Werbung für verschiedene Dienstleistungen.

Dabei habe ich zwei Dinge gelernt.

1. Es gibt Menschen, die bei Televotings mitmachen, nur um für die Möglichkeit "interessiert mich nicht" zu stimmen.

2. Es gibt geheime Urteile, welche offenbar mindestens 7500 € Erstattung bringen sollen. Meist Hartz 4 und das für jeden, also auch für Menschen, die die Anspruchsvoraussetzungen nie erfüllt haben.

Erschreckend dabei ist, dass sich wohl unter Missachtung des Grundsatzes der Öffentlichkeit einige Richter in ihren Kellern einschließen, um dort geheime Urteile zu fällen, die dann per Faxabruf verkauft werden.

Unglaublich? Stimmt. Das einzige geheime an den verkauften Urteilen ist für Nichtjuristen die Fundstelle der Entscheidung. Was dagegen nicht geheim ist , ist die Entscheidung selbst. Ebenfalls nicht geheim ist, dass in vielen Fällen die geheime Entscheidung nichts bringt, außer entnervten Anwälten, die das ihren Mandanten beibringen und natürlich eine dicke Telefonrechnung.

Aber bitte nicht weitersagen, diese Blogbeitrag ist geheim...


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Arzt liegt bei

Stilblüten aus dem anwaltlichen Schriftverkehr: "Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung meines Arztes, den ich bereits vorgelegt habe, bestätigt, dass ich krank war."

Ich habe keinen Arzt in der Akte gefunden...


"Mein Mandant litt zu diesem Zeitpunkt unter großem physischen Druck."

Ein Glück, dass das nicht auch noch auf die Psyche gegangen ist.



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Sonntag, 9. Mai 2010

Die "schriftliche" Kündigung

Die Frage ist relativ einfach. Wann ist die schriftliche Kündigung zugegangen? Eigentlich schnell zu klären. Schwierig wird es erst bei geballter Rechtsunkenntnis.

Es wird ein Datum benannt, an dem die Kündigung sogar persönlich übergeben wurde und Zeugen gibt es auch. Klarer Fall, oder? Normalerweise schon, weil aber der Drucker defekt war, wurde dem Mitarbeiter vor Zeugen die Kündigung auf dem PC-Bildschirm gezeigt. Ist ja schriftlich und die Papierkündigung hat man doch auch noch zugeschickt, rein informationshalber und einige Wochen später. Soll ja alles seine Ordnung haben.

Aus früheren Fehlern bei Kündigungen hat man schließlich gelernt.

Und zugegeben, ich finde es auch toll, wenn Arbeitgeber sich selbst durch Zeugen die eigenen Fehler nachweisen.


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