Donnerstag, 22. Juli 2010

Storch Heinar bleibt

Weißes Gefieder, lange dünne Beine, langer Schnabel, Seitenscheitel und Oberlippenbärtchen - die Ornithologen haben es erkannt, gemeint ist ein Storch, genauer der Storch Heinar.

Nachdem kürzlich bereits ein Hase bzw. die Hasenphobie die Justiz beschäftigen durfte, ist jetzt der Storch an der Reihe. Das Landgericht Nürnberg hat sich derzeit mit der Frage zu beschäftigen, ob etwa die Satiremarke "Storch Heinar" Rechte der Marke "Thor Steinar" verletzt, die nach Auffassung der Medien und verschiedener zivilgesellschaflicher Gruppen als Erkennungsmerkmal der neonazistischen Szene verwendet wird (Quelle).

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung gab das Landgericht Nürnberg nun den Hinweis, dass man den Klageversuch als nicht erfolgversprechend ansehe und wohl damit zu rechnen sei, dass die Klage scheitern werde.

Die hinter dem Label "Thor Steinar" stehende Firma Mediatex sieht sich durch die Kleidung mit dem Storch-Heinar-Logo in seinen Motivrechten verletzt und fordert Unterlassung. Streitwert bei Wettbewerbs- und Markenrechtsverletzungen liegt für diesen Fall bei 100.000 Euro.

Das Gericht empfahl, die Klage zurückzunehmen.
Das Gericht ist der Auffassung, die Marken seien problemlos zu unterscheiden. Außerdem sei die Verballhornung der Marke durch die Kunstfreiheit gedeckt. Satirische Verfremdung, die nicht zur Gewinnerzielung, sondern zur kritischen Auseinandersetzung beitragen soll, ist zulässig.

Nach Auffassung des Gerichts sind auch Thor und Storch nicht zu verwechseln.

Schließlich seien die Marken nicht zu verwwechseln, da ein eierlegender Storch nicht mit dem Andreaskreuz zu assoziieren sei.

Erfolg könnte die Klage allerdings im Fall einer sog. Kampftasche, die unter dem Label Wüstenfuchs vertrieben wurde, das jedoch für die Firma Mediatex registriert wurde.
Für diesen Fall könnte also eine Lizenzgebühr für die bereits vertriebenen vier Taschen fällig werden.

Da die Firma Mediatex ein Urteil anstrebt, könnte die Klage also in Höhe von 5,98 Euro Erfolg haben.

Die Entscheidung wird für den 11.08.2010 erwartet.

Donnerstag, 15. Juli 2010

Die Bahn kommt ... nicht!

Manchmal klappt alles wie am Schnürchen. Ich packe liebevoll meine Reisetasche und sprinte Sportlich los, nur um auf der Treppe zu bemerken, dass Tasche und Tragegriffe nicht in dem Maße miteinander verbunden sind, wie ich es beim Kauf erhofft hatte. Tasche nebst Notebook geht schon mal voraus. Danke Tchibo!

Unterm Arm schleife ich die Tasche wieder nach oben, packe in Windeseile um und Stürme erneut Richtung S-Bahn.

Dort angekommen fährt nur keine Bahn. Gab doch Gewitter gestern, logisch.

Ich fahre also zur nächsten U-Bahn, um festzustellen, dass der nächste Zug gleichzeitig mit der geplanten Fernzug fährt. Alles auf Null. Ich muss erst mal zurück.

Zuhause angekommen wird der Laptop aktiviert. Zugverbindung aussuchen und wieder zur S-Bahn. Diesmal mit einer Stunde Vorlauf. Glück für mich, denn Überraschung, die S-Bahn kommt nicht.

Inzwischen reise ich seit drei Stunden und habe noch nicht einmal München verlassen. Da soll noch einer sagen, Urlaub sei Erholung.

Wer sich die Geschichte noch anhören darf ist übrigens schon klar: Die nette Tchibo-Fachverkäuferin, bei der ich unmittelbar nach meinem Urlaub die Gewährleistungsansprüche geltend machen werde. Schließlich ist die Reisetasche kaputt.



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Montag, 5. Juli 2010

168 Kilo Gras gestohlen

Wenn man vom Diebstahl von 168 Kilo Gras hört, denkt man an vieles, nur nicht an das Richtige: Rasen.

Wofür man wohl so viel Gras braucht?


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Nicht zitierfähig

Ärzte müssen gelegentlich auch Gesetze zitieren. Das liest sich dann so:
$$ 3 + 4 Abs. 1 + 8 MuSchG

Ich denke, ich soll nach $ auflösen.


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