Fahrlässig habe ich mich vor einigen Tagen nach dem Verbleib von Alice Schwarzer erkundigt und beinahe traurig angenommen, dass sie sich womöglich aus der Berichterstattung über den Fall Kachelmann zurückgezogen haben könnte. Doch schon wird man eines Besseren belehrt. und sie kommt zurück mit der vollen Wucht der juristischen Unkenntnis, beanstandet sie doch eine Schlammschlacht und die Dauer des Verfahrens.
Schuld daran ist natürlich Verteidiger Schwenn, der offenbar das neue rote Tuch für Alice Schwarzer darstellt, wagt er es doch "so jemanden wie Kachelmann" zu verteidigen. Dass er zu diesem Zweck auch noch Beweisanträge stellt, die möglicherweise eine VerurteilungKachelmanns verzögern könnten ist der Gipfel der Unverschämtheit.
Schließlich wundert sich Schwarzer darüber, dass es zugunsten mutmaßlicher Opfer und Belastungszeugen keine Unschuldsvermutung gibt, zugunsten des mutmaßlichen Täters aber schon.
Vielleicht ist es ja weit hergeholt, aber das könnte dem Umstand geschuldet sein, dass in aller Regel dem Angeklagten im Strafprozess die Verurteilung droht, nicht dem Belastungszeugen, mutmaßlichen Opfer usw.
Aber vielleicht hat Schwarzer ja Glück und die Belastungszeugin kann sich bald auch die Unschuldsvermutung zurufen machen... in ihrem eigenen Verfahren wegen falscher Verdächtigung. Wer kann schon ausschließen, dass nach ebenfalls denkbarem positiven Verfahrensausgang Konsequenzen für die Belastungszeugin erwogen werden.
Die Angaben der Sachverständigen bzw. sachverständigen Zeugen sprechen jedenfalls eine eindeutige Sprache, auch wenn diese harten Fakten in der Schlammschlacht der Persönlichkeitsanalyse durch das Gericht allzu leicht übersehen werden.
—-- Artikel wurde auf meinem iPad erstellt
Donnerstag, 23. Dezember 2010
Donnerstag, 16. Dezember 2010
Wo ist Alice Schwarzer
Während nach den bisherigen Verhandlungstagen im Fall Kachelmann kein Zweifel daran bestehen konnte, dass Alice Schwarzer einen ebenso unterhaltsamen, wie auch rechtlich fehlerhaften Kommentar über die Geschehnisse aus absoluter Laiensphäre verfassen wird, ist sie an den vergangenen Verhandlungstagen überraschend oder besser erfreulich still.
Dennoch etwas Wehmut bleibt, schliesslich konnte man selten über Prozessberichterstattung so herzhaft lachen, wie im Fall Kachelmann.
Und nach neuester Einschätzung der Bild, die sicherlich juristisch fundiert ist, stehen die Zeichen auf Freispruch. Bedauerlich, denn dann wäre auch in Zukunft nicht mehr allzuviel Berichterstattung zu erwarten.
—-- Artikel wurde erstellt auf meinem iPhone
Dennoch etwas Wehmut bleibt, schliesslich konnte man selten über Prozessberichterstattung so herzhaft lachen, wie im Fall Kachelmann.
Und nach neuester Einschätzung der Bild, die sicherlich juristisch fundiert ist, stehen die Zeichen auf Freispruch. Bedauerlich, denn dann wäre auch in Zukunft nicht mehr allzuviel Berichterstattung zu erwarten.
—-- Artikel wurde erstellt auf meinem iPhone
Mittwoch, 15. Dezember 2010
Umfragen und ihre Deutung
Passend zur anstehenden Entscheidung im Bundesrat über die geplante Erhöhung von Arbeitslosengeld II hat auch die Bild sich dem Thema angenommen und startet eine Umfrage.
Das Ergebnis bzw. Zwischenergebnis kann man sich auf der Internetseite ansehen. Das Ergebnis laut Bild ist eindeutig, ganze 49% der Abstimmenden meinen, die Erhöhung sei ausreichend. Und so sieht das dann aus:
Sieht man sich das Ergebnis aber genau an, bemerkt man, dass insgesamt 51% der Abstimmenden eindeutig der Ansicht sind, der Betrag von 5 Euro sei zu gering. Allein die Frage, wie hoch der Satz tatsächlich sein müsste ist bei der künstlich gesplitteten Mehrheit umstritten. Ein Teil möchte eben nur eine gemäßigte Erhöhung, der andere Teil schränkt sich nicht ein.
Um es der Bild etwas leichter zu machen, habe ich die Umfrage korrigiert und die entscheidenden Stellen für die Bild hervorgehoben.
Wenn schon unnütze Umfragen, dann bitte: So nicht!!!
Das Ergebnis bzw. Zwischenergebnis kann man sich auf der Internetseite ansehen. Das Ergebnis laut Bild ist eindeutig, ganze 49% der Abstimmenden meinen, die Erhöhung sei ausreichend. Und so sieht das dann aus:
Sieht man sich das Ergebnis aber genau an, bemerkt man, dass insgesamt 51% der Abstimmenden eindeutig der Ansicht sind, der Betrag von 5 Euro sei zu gering. Allein die Frage, wie hoch der Satz tatsächlich sein müsste ist bei der künstlich gesplitteten Mehrheit umstritten. Ein Teil möchte eben nur eine gemäßigte Erhöhung, der andere Teil schränkt sich nicht ein.
Um es der Bild etwas leichter zu machen, habe ich die Umfrage korrigiert und die entscheidenden Stellen für die Bild hervorgehoben.
Wenn schon unnütze Umfragen, dann bitte: So nicht!!!
Freitag, 10. Dezember 2010
Schon wieder...
Die U-Bahnwache hat einen Jugendlichen aufgegriffen, der ohne eine Fahrkarte in der Bahn angetroffen wurde. Während die Personalien aufgenommen werden, erhellt sich das Gesicht des jungen Mannes, als er in der Ferne einen Bekannten sieht. Kurze Umarmung und dann der Gruß des neu hinzugetretenen: "Hey Alda was hastn jetz schon wieda geklaut".
Nur so ein Gedanke, aber zu einer Gerichtsverhandlung sollte er diesen Freund besser nicht mitbringen.
Nur so ein Gedanke, aber zu einer Gerichtsverhandlung sollte er diesen Freund besser nicht mitbringen.
Samstag, 4. Dezember 2010
Jugendmedienschutzstaatsvertrag
Im Hinblick auf die ab 01.01.2011 in Kraft tretende neue Rechtslage und die damit verbundene Alterskennzeichnungspflicht, setze ich bereits heute die neue Altersfreigabe.
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