Freitag, 7. Oktober 2011
Kachelmann - Das war's...
Als das lange erwartete Urteil im Fall Kachelmann gesprochen wurde, Teilte sich die öffentliche Meinung in zwei Lager. Erleichterung über einen funktionierenden Rechtsstaat und Entsetzen über den Freispruch, der nebenbei zu erwarten war.
Schnell entschlossen sich Nebenklägerin und Staatsanwaltschaft dafür, Rechtsmittel einzulegen. Schließlich war das Urteil anscheinend kaum haltbar.
Doch jetzt ging alles plötzlich ganz schnell. Man hört seitens der Staatsanwaltschaft Aussagen, wie "nachvollziehbar" und "keine Rechtsfehler" im Hinblick auf das Urteil des Landgerichts Mannheim.
Die Revision biete keine Erfolgsaussichten, so die Anklage.
Ein überraschend schnelles Ende für ein Verfahren, das sich in die Länge zu ziehen drohte. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig, Kachelmann endgültig ein freier Mann. Und Alice Schwarzer - vermutlich unzufrieden.
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Dienstag, 4. Oktober 2011
Freispruch für Amanda Knox
Eines der meistdiskutierten Verfahren endete am 3.10.2011 vor einem italienischen Berufungsgericht.
Die Frage, einfach zu stellen und doch schwer zu beantworten.
Hat Amanda Knox zusammen mit ihrem Freund die damals 21 jährige Mitbewohnerin Meridith Kercher getötet?
Das Berufungsgericht kommt zu dem Urteil - nein, das hat sie nicht bzw. man kann es ihr nicht mehr nachweisen.
Zu diesem Ergebnis führt eine Vielzahl von Pannen, Ermittlungsfehlern, aber auch Ungereimtheiten.
Welches Motiv soll Amanda Knox gehabt haben, wo ist die Mordwaffe und wo sind die Spuren.
Gerecht oder nicht, Täterin oder nicht, das Gesetz dürfte auch in Italien nur eine mögliche Entscheidung zulassen, wenn Motiv, Zeugen, Spuren und damit insgesamt die Beweise für die Schuld fehlen: Freispruch!
Einzig die Verurteilung wegen Verleumdung eines kongolesischen Barmannes hatte Bestand, doch die Strafe hat Knox bereits verbüßt. Sie verlässt damit den Gerichtssaal als freie Frau. Und das so oder so zu Recht.
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Die Frage, einfach zu stellen und doch schwer zu beantworten.
Hat Amanda Knox zusammen mit ihrem Freund die damals 21 jährige Mitbewohnerin Meridith Kercher getötet?
Das Berufungsgericht kommt zu dem Urteil - nein, das hat sie nicht bzw. man kann es ihr nicht mehr nachweisen.
Zu diesem Ergebnis führt eine Vielzahl von Pannen, Ermittlungsfehlern, aber auch Ungereimtheiten.
Welches Motiv soll Amanda Knox gehabt haben, wo ist die Mordwaffe und wo sind die Spuren.
Gerecht oder nicht, Täterin oder nicht, das Gesetz dürfte auch in Italien nur eine mögliche Entscheidung zulassen, wenn Motiv, Zeugen, Spuren und damit insgesamt die Beweise für die Schuld fehlen: Freispruch!
Einzig die Verurteilung wegen Verleumdung eines kongolesischen Barmannes hatte Bestand, doch die Strafe hat Knox bereits verbüßt. Sie verlässt damit den Gerichtssaal als freie Frau. Und das so oder so zu Recht.
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Dienstag, 20. September 2011
Der Fall Kachelmann un die geheime Urteilsbegründung
Am 13.09.2011 war es soweit, die Urteilsbegründung musste spätestens zu den Akten genommen werden. Und wie es der Presseerklärung zu entnehmen ist, wurde genau das gemacht. Wer allerdings glaubt, man könne die Urteilsgründe nun nachvollziehen bzw. nachlesen, der irrt.
Denn die Entscheidung ist geheim. Sie soll der Öffentlichkeit nicht präsentiert werden - zum Schutz der beteiligten. Doch sollte nicht die Verfahrensöffentlichkeit und auch die Öffentlichkeit der Begründung gewisse strafrechtliche Grundsätze wahren?
Wie schon das Bundesverwaltungsgericht entschied ist auch eine Funktion der Gerichte, Entscheidungen ihrer Spruchkörper der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Im Raum stehen Rechtsstaatsgebot und ähnliche - offenbar überflüssige - Grundsätze. Der Bürger soll schließlich erfahren können, welche Rechte und Pflichten ihn treffen können.
Von höhergerichtlicherer Rechtsprechung hält nun das Landgericht Mannheim nicht allzu viel, wie es wiederholt eindrucksvoll beweisen konnte. Eine gesetzliche Niederlegung der Veröffentlichungspflicht gibt es aber nicht. Zwar braucht es diese auch nicht, da bereits aus den verfasssungsrechtlichen Grundsätzen eine Veröffentlichungspflicht folgt, aber was hat das Landgericht Mannheim schon mit der Verfassung zu tun?
Eigentlich müsste folgerichtig eine Veröffentlichung stattfinden - tut sie aber nicht.
Und das, obwohl Veröffentlichungswürdigkeit des schriftlichen Abschlusses eines monatelang andauernden Medienprozesses sicherlich kaum zu verneinen ist. Was ist aber dann das Problem? Hat etwa das Landgericht Mannheim die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten entdeckt, nachdem es sämtliche tatsächlichen und potentiellen Exfreundinnen Kachelmanns auflaufen ließ?
Das wäre durchaus erstaunlich, denn bisher nahm das Gericht darauf keine Rücksicht, so dass das Urteil kaum noch neue Erkenntnisse zu Tage fördern kann. Persönlichkeitsrechte dürften daher auch kaum dauerhaft geeignet sein, eine Veröffentlichung zu vermeiden. Was also dann?
Eigentlich nichts - und doch wird es dauern, bis man das in Mannheim erkennt. Wie gewohnt im Fall Kachelmann...
Denn die Entscheidung ist geheim. Sie soll der Öffentlichkeit nicht präsentiert werden - zum Schutz der beteiligten. Doch sollte nicht die Verfahrensöffentlichkeit und auch die Öffentlichkeit der Begründung gewisse strafrechtliche Grundsätze wahren?
Wie schon das Bundesverwaltungsgericht entschied ist auch eine Funktion der Gerichte, Entscheidungen ihrer Spruchkörper der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Im Raum stehen Rechtsstaatsgebot und ähnliche - offenbar überflüssige - Grundsätze. Der Bürger soll schließlich erfahren können, welche Rechte und Pflichten ihn treffen können.
Von höhergerichtlicherer Rechtsprechung hält nun das Landgericht Mannheim nicht allzu viel, wie es wiederholt eindrucksvoll beweisen konnte. Eine gesetzliche Niederlegung der Veröffentlichungspflicht gibt es aber nicht. Zwar braucht es diese auch nicht, da bereits aus den verfasssungsrechtlichen Grundsätzen eine Veröffentlichungspflicht folgt, aber was hat das Landgericht Mannheim schon mit der Verfassung zu tun?
Eigentlich müsste folgerichtig eine Veröffentlichung stattfinden - tut sie aber nicht.
Und das, obwohl Veröffentlichungswürdigkeit des schriftlichen Abschlusses eines monatelang andauernden Medienprozesses sicherlich kaum zu verneinen ist. Was ist aber dann das Problem? Hat etwa das Landgericht Mannheim die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten entdeckt, nachdem es sämtliche tatsächlichen und potentiellen Exfreundinnen Kachelmanns auflaufen ließ?
Das wäre durchaus erstaunlich, denn bisher nahm das Gericht darauf keine Rücksicht, so dass das Urteil kaum noch neue Erkenntnisse zu Tage fördern kann. Persönlichkeitsrechte dürften daher auch kaum dauerhaft geeignet sein, eine Veröffentlichung zu vermeiden. Was also dann?
Eigentlich nichts - und doch wird es dauern, bis man das in Mannheim erkennt. Wie gewohnt im Fall Kachelmann...
Sonntag, 18. September 2011
Amazon.de - Wichtige Mitteilung, Konto gesperrt
Soeben erreicht mich eine Nachricht von „Amazon“, die mir mitteilt, dass mein Kundenkonto gesperrt wurde. Angeblich zum Schutz vor Fremdzugriff. Ich möchte doch bitte meinen Account verifizieren. Die Bilder kommen von Extremestudio.ro, verifizieren soll ich auf amazonsupport.eu.
Seltsam, denn der Account geht und dass Amazon in Rumänien eine Seite namens Extremestudio betreibt, wäre mir neu.
Die Nachricht sieht übrigens aus wie folgt:

Das glaubt man gern...
Seltsam, denn der Account geht und dass Amazon in Rumänien eine Seite namens Extremestudio betreibt, wäre mir neu.
Die Nachricht sieht übrigens aus wie folgt:

Das glaubt man gern...
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Mittwoch, 17. August 2011
Datumsgewirr

Ich bekomme einen Schriftsatz der Gegenseite vom 15.8.2011 übermittelt, der bei Gericht bereits am 11.8.2011 eingegangen ist.
Mich erreicht der Schriftsatz am 16.8.2011 mit gerichtlichem Schreiben vom 12.8.2011. Frist zur Stellungnahme : 12.8.2011...
Das Schreit nach Feierabend!
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Donnerstag, 4. August 2011
Bild und die Gäfgen-Entschädigung - Ein Skandal
Aufreger des Tages ist zumindest für die Macher der Bild und deren geneigte Leserschaft eine anstehende Entscheidung über Entschädigungszahlungen für den Kindesmörder Gäfgen.
Dieser begehrt nämlich eine Zahlung von mindestens 10.000 Euro als Entschädigung für die ihm widerrechtlich angedrohte Folter.
Für Bild ein Skandal, insbesondere, dass die Erfolgsaussichten aufgrund der Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht schlecht zu stehen scheinen. So unerträglich, dass sich Bild sogar an einen gewissen Herrn Richter wendet und ihn bittet, dies zu verhindern.
Ob "Herr Richter" das tun wird, kann man nicht absehen. Dass der Vorsitzende Richter allerdings Recht und Gesetz zur Anwendung bringen wird, ist sicher. Auch für einen anderweitig verurteilten Straftäter, denn anders als die Journalisten der Bild es sich vorstellen, werden diese nicht automatisch mit ihrer vermeintlichen Tat entrechtetes Freiwild.
Wenn es also tatsächlich dazu kommt, dass Gäfgen ein Anspruch auf Schmerzensgeld zuerkannt wird, gibt es einen Skandal. Die Berichterstattung der Bild.
—-- Artikel wurde auf meinem iPad erstellt
Dieser begehrt nämlich eine Zahlung von mindestens 10.000 Euro als Entschädigung für die ihm widerrechtlich angedrohte Folter.
Für Bild ein Skandal, insbesondere, dass die Erfolgsaussichten aufgrund der Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht schlecht zu stehen scheinen. So unerträglich, dass sich Bild sogar an einen gewissen Herrn Richter wendet und ihn bittet, dies zu verhindern.
Ob "Herr Richter" das tun wird, kann man nicht absehen. Dass der Vorsitzende Richter allerdings Recht und Gesetz zur Anwendung bringen wird, ist sicher. Auch für einen anderweitig verurteilten Straftäter, denn anders als die Journalisten der Bild es sich vorstellen, werden diese nicht automatisch mit ihrer vermeintlichen Tat entrechtetes Freiwild.
Wenn es also tatsächlich dazu kommt, dass Gäfgen ein Anspruch auf Schmerzensgeld zuerkannt wird, gibt es einen Skandal. Die Berichterstattung der Bild.
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Mittwoch, 3. August 2011
Presserat rügt Bild - Bild auf Abwegen
Bild veröffentlicht das Foto eines möglichen Kinderschänders ohne Unkenntlichmachung und wird vom Presserat gerügt. So weit ist alles normal und richtig.
Doch das kann Bild nicht auf sich sitzen lassen und bittet die Leser, ihre Meinung kundzutun. Das machen diese dann auch und blockieren den Presserat telefonisch. Flashmob nannte man derartiges vor einiger Zeit noch, oder Facebookparty, wenn man eine Macht nutzt und mobilisiert, die jeglicher Kontrolle entzogen ist.
Und warum? Weil sich Bild offenbar über Pressekodex, Recht und Gesetz sieht. Bild darf alles und daran sollte sich der Presserat gewöhnen.
Ich habe auch eine Meinung: Ich beglückwünsche den Presserat zu der Rüge. Hier, schriftlich und ohne die Leitungen zu verstopfen.
—-- Artikel wurde erstellt auf meinem iPhone
Doch das kann Bild nicht auf sich sitzen lassen und bittet die Leser, ihre Meinung kundzutun. Das machen diese dann auch und blockieren den Presserat telefonisch. Flashmob nannte man derartiges vor einiger Zeit noch, oder Facebookparty, wenn man eine Macht nutzt und mobilisiert, die jeglicher Kontrolle entzogen ist.
Und warum? Weil sich Bild offenbar über Pressekodex, Recht und Gesetz sieht. Bild darf alles und daran sollte sich der Presserat gewöhnen.
Ich habe auch eine Meinung: Ich beglückwünsche den Presserat zu der Rüge. Hier, schriftlich und ohne die Leitungen zu verstopfen.
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Sonntag, 31. Juli 2011
Bahrami - Auge um Auge - Der Verzicht
Jahre hat er gedauert, der Kampf Bahramis, den Säureattentäter blenden zu dürfen. Jetzt sollte es soweit sein. Umstritten, wie eh und je, bestand Bahrami bis zuletzt darauf, das erwirkte Urteil selbst zu vollstrecken.
Kurz vor Vollstreckung dann der überraschende Verzicht. Der Entschluss soll schon seit sieben Jahren stehen.
Was bleibt, sind Verwunderung und Überraschung über ein Urteil, einen Kampf und den steten Versuch, die Vollstreckung zu erzwingen.
Zumindest am Ende stand Vernunft, der Weg dagegen war lang und unbequem. Glücklicherweise kennt das deutsche Recht nichts vergleichbares.
Kurz vor Vollstreckung dann der überraschende Verzicht. Der Entschluss soll schon seit sieben Jahren stehen.
Was bleibt, sind Verwunderung und Überraschung über ein Urteil, einen Kampf und den steten Versuch, die Vollstreckung zu erzwingen.
Zumindest am Ende stand Vernunft, der Weg dagegen war lang und unbequem. Glücklicherweise kennt das deutsche Recht nichts vergleichbares.
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Freitag, 8. Juli 2011
Eigenwillige Strategie, Herr Kollege!
Die Gegenseite trägt zu ihrem Anspruch vor.
Gerne habe ich für derartiges ein offenes Ohr, vor allem, wenn der Mann das Gesetz kennt und anwenden möchte.
Punkt für Punkt hakt er die Voraussetzungen ab, zielstrebig, schnell und genau. Fast könnte man meinen, er weiß, was er da tut. Fast, wäre er nicht Bevollmächtigter des Anspruchstellers und würde gerade das Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen negieren.
Wie hieß es schon im Referendariat?
Achten Sie auf Ihre Rolle, Herr Kollege!
Gerne habe ich für derartiges ein offenes Ohr, vor allem, wenn der Mann das Gesetz kennt und anwenden möchte.
Punkt für Punkt hakt er die Voraussetzungen ab, zielstrebig, schnell und genau. Fast könnte man meinen, er weiß, was er da tut. Fast, wäre er nicht Bevollmächtigter des Anspruchstellers und würde gerade das Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen negieren.
Wie hieß es schon im Referendariat?
Achten Sie auf Ihre Rolle, Herr Kollege!
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Google + - oder du kommst hier net rein
Ein Hype zieht durch das Internet. Google + ist gestartet und alle Welt ist begeistert. Zumindest fast alle Welt. Denn die Anzahl der Nutzer ist derzeit noch stark begrenzt.
Schuld daran ist die Einladungspflicht. Ohne bleibt der geneigte Nutzer vor der Tür.
Doch auch Masseneinladungen bleiben wohl eher erfolglos. Denn der Zugang ist noch stark gedrosselt. Selbst unter verwendung der kleinen Software RegHelper bleibt die Anmeldung ein Geduldsspiel. Wer dennoch bereits erfolgreich war, kann mich jedoch gerne einladen. Mein Dank ist sicher.
Einfach eine Mail über das Profil.

Schuld daran ist die Einladungspflicht. Ohne bleibt der geneigte Nutzer vor der Tür.
Doch auch Masseneinladungen bleiben wohl eher erfolglos. Denn der Zugang ist noch stark gedrosselt. Selbst unter verwendung der kleinen Software RegHelper bleibt die Anmeldung ein Geduldsspiel. Wer dennoch bereits erfolgreich war, kann mich jedoch gerne einladen. Mein Dank ist sicher.
Einfach eine Mail über das Profil.
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Donnerstag, 23. Juni 2011
Ja wo isser denn?
Die gegnerische Kanzlei schickt eine Stellungnahme, die nicht ganz schlüssig erscheint. Normalerweise genügt da ein kurzer Anruf. Und siehe da, der Anwalt bietet es sogar ausdrücklich an.
Dummerweise mit dem Nachsatz “nach Diktat verreist“.
Was will mir der Autor damit sagen? Vermutlich das: “Rufen Sie an, wo ich bin müssen Sie aber selbst herausfinden...
Dummerweise mit dem Nachsatz “nach Diktat verreist“.
Was will mir der Autor damit sagen? Vermutlich das: “Rufen Sie an, wo ich bin müssen Sie aber selbst herausfinden...
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Samstag, 28. Mai 2011
Wenn der Praktikant die Werbung bucht...
Dienstag, 3. Mai 2011
Deutschland sucht den Terroristen
Liest man die Schlagzeile der Bild könnte man fast glauben, es gäbe eine neue Castingshow am Serienhimmel.
Der Gewinner erhält 1 kg waffenfähiges Plutonium und ein Jahr Aufenthalt in Guantanamo.

Doch ernsthaft - es wird ein Killerkommando auf einen Mann angesetzt, der seine Hochphase bereits hinter sich hat , offenbar mit dem klaren Befehl, keine Gefangenen zu machen, denn so ist es einfacher.
Die Bestattung nach streng muslimischem Brauch: Die Leiche wird von einem Flugzeugträger aus ins Meer geworfen.
Die Politik jubiliert, Menschen feiern auf der Straße, genau wie jene, die man normalerweise kritisiert. Die Medien überschlagen sich, präsentieren teuer eingekaufte, geschmacklose, aber auch gefälschte Leichenfotos und fragen nach den Auswirkungen auf den Finanzmarkt.
Und wenn man schließlich glaubt, die Menschheit könne nicht mehr tiefer sinken, kommt der Nikolaus, bringt allerdings keine mit Süßigkeiten gefüllten Stiefel, sondern einen Artikel über das Recht der USA zu Rache und Vergeltung. Sicherlich hat Herr Blome eine Erklärung, warum den USA ein solches Recht zustehen soll, dem Normalbürger, dessen Kinder entführt oder Missbraucht werden aber nicht. Ich habe keine.
Unabhängig davon, was er getan haben soll, die Bestrafung mit dem Tod ist nicht angebracht, die Motive Rache und Vergeltung nie gut.
Das sollten wir alle uns ins Gedächtnis rufen, auch ein Blome, der gerade seine Nische in der großen Medienwelt sucht.
—-- Artikel wurde auf meinem iPad erstellt
Der Gewinner erhält 1 kg waffenfähiges Plutonium und ein Jahr Aufenthalt in Guantanamo.

Doch ernsthaft - es wird ein Killerkommando auf einen Mann angesetzt, der seine Hochphase bereits hinter sich hat , offenbar mit dem klaren Befehl, keine Gefangenen zu machen, denn so ist es einfacher.
Die Bestattung nach streng muslimischem Brauch: Die Leiche wird von einem Flugzeugträger aus ins Meer geworfen.
Die Politik jubiliert, Menschen feiern auf der Straße, genau wie jene, die man normalerweise kritisiert. Die Medien überschlagen sich, präsentieren teuer eingekaufte, geschmacklose, aber auch gefälschte Leichenfotos und fragen nach den Auswirkungen auf den Finanzmarkt.
Und wenn man schließlich glaubt, die Menschheit könne nicht mehr tiefer sinken, kommt der Nikolaus, bringt allerdings keine mit Süßigkeiten gefüllten Stiefel, sondern einen Artikel über das Recht der USA zu Rache und Vergeltung. Sicherlich hat Herr Blome eine Erklärung, warum den USA ein solches Recht zustehen soll, dem Normalbürger, dessen Kinder entführt oder Missbraucht werden aber nicht. Ich habe keine.
Unabhängig davon, was er getan haben soll, die Bestrafung mit dem Tod ist nicht angebracht, die Motive Rache und Vergeltung nie gut.
Das sollten wir alle uns ins Gedächtnis rufen, auch ein Blome, der gerade seine Nische in der großen Medienwelt sucht.
—-- Artikel wurde auf meinem iPad erstellt
Freitag, 22. April 2011
Wenn Sie das lesen, haben wir alles richtig gemacht
Mittwoch, 20. April 2011
iPad-Zubehör - mal kreativ
Was mich geritten hat, als ich im Bild-Shop nach iPad-Zubehör gesucht habe, weiß ich nicht. Vermutlich war es die Langeweile, wenn man den ganzen Tag zwangsweise zuhause verbringen muss.
Was dort aber als Zubehör verkauft wird, entschädigt für einiges.
Wer kennt ihn schließlich nicht, den Bild-Bildband Helmt Kohl im Leinenschuber und natürlich nur für iPad.

—-- Artikel wurde auf meinem iPad erstellt und die Bild-Homepage auf meinem iPad angesurft
Was dort aber als Zubehör verkauft wird, entschädigt für einiges.
Wer kennt ihn schließlich nicht, den Bild-Bildband Helmt Kohl im Leinenschuber und natürlich nur für iPad.

—-- Artikel wurde auf meinem iPad erstellt und die Bild-Homepage auf meinem iPad angesurft
Mittwoch, 9. März 2011
Umfragen - Passen sollte es schon
Zwar wenig juristisch, aber dennoch spannend finde ich die neueste Umfrage zum Thema "Nachfolger für Charlie Sheen" der Bild.
Bild fragt sich nämlich, ob Rob Lowe das Zeug zum Nachfolger von Charlie Sheen hat.
DSDS-Nina hat ihre Meinung dazu und klappt auf dem Bild erst einmal vor Schreck über diese Idee zusammen. Allerdings hat das Bild natürlich nichts mit der Nachricht oder gar der Umfrage zu tun. Bild hat schlicht vergessen, das Foto zu tauschen.

—-- Artikel wurde auf meinem iPad erstellt
Bild fragt sich nämlich, ob Rob Lowe das Zeug zum Nachfolger von Charlie Sheen hat.
DSDS-Nina hat ihre Meinung dazu und klappt auf dem Bild erst einmal vor Schreck über diese Idee zusammen. Allerdings hat das Bild natürlich nichts mit der Nachricht oder gar der Umfrage zu tun. Bild hat schlicht vergessen, das Foto zu tauschen.

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Samstag, 26. Februar 2011
Bild weiß alles - fast!
Bild kennt die streng geheimen Abstimmungsergebnisse und ist damit so etwas wie das Wikileaks von DSDS.

Da verzeiht man schon fast, dass Bild angesichts dieser umfassenden Insiderkenntnisse noch nicht einmal die Teilnehmerinnen beim richtigen Namen nennen kann.

Die richtige Reihenfolge - von links:
Anna-Carina Woitschack, Sarah Engels, Nina Richel, Zazou Mall.
Hoffentlich recherchiert Bild nicht bei wirklich wichtigen Fragen ähnlich sorgfältig...
—-- Artikel wurde auf meinem iPad erstellt

Da verzeiht man schon fast, dass Bild angesichts dieser umfassenden Insiderkenntnisse noch nicht einmal die Teilnehmerinnen beim richtigen Namen nennen kann.

Die richtige Reihenfolge - von links:
Anna-Carina Woitschack, Sarah Engels, Nina Richel, Zazou Mall.
Hoffentlich recherchiert Bild nicht bei wirklich wichtigen Fragen ähnlich sorgfältig...
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Mittwoch, 23. Februar 2011
Guttenberg, Bild und eine Abstimmung
Kurz nach Bekanntwerden der Titelaffäre rund um den Plagiator zu Guttenberg stellte Bild.de eine Umfrage ins Netz, wohl um zu beweisen, dass die Deutschen Plagiat und Lüge gar nicht so schlecht finden.
Was passierte, konnte niemand ahnen, nämlich folgendes:

Dieses Ergebnis, so Bild.de, kann doch niemals mit rechten Dingen zustande gekommen sein. Die Abstimmung muss hinterfragt werden.

Und wenn man dabei gleich noch die Zielgruppe austauschen kann, wäre das auch nicht gerade das Schlechteste. Generation Internet wird also mal eben durch Generation Telefon und Snailmail ausgetauscht bzw. Menschen, die dumm genug sind, für unsinnige Telefonabstimmungen Geld zu bezahlen.
Und schon kann die Bild morgen titeln 87% stehen hinter Guttenberg. Einfach abstimmen lassen, bis das Ergebnis stimmt.
—-- Artikel wurde auf meinem iPad erstellt
Was passierte, konnte niemand ahnen, nämlich folgendes:

Dieses Ergebnis, so Bild.de, kann doch niemals mit rechten Dingen zustande gekommen sein. Die Abstimmung muss hinterfragt werden.

Und wenn man dabei gleich noch die Zielgruppe austauschen kann, wäre das auch nicht gerade das Schlechteste. Generation Internet wird also mal eben durch Generation Telefon und Snailmail ausgetauscht bzw. Menschen, die dumm genug sind, für unsinnige Telefonabstimmungen Geld zu bezahlen.
Und schon kann die Bild morgen titeln 87% stehen hinter Guttenberg. Einfach abstimmen lassen, bis das Ergebnis stimmt.
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Mittwoch, 9. Februar 2011
Alice Schwarzer - Schlechte Umgangsformen?
Glück muss man haben, denn bei der heutigen Zeugenvernehmung konnte Alice Schwarzer ungestört ihre Aussage verweigern. Während ihrer Aussage war die für ihren juristischen Sachverstand berüchtigte Alice S., Gerichtsreporterin einer großen deutschen Zeitung, nicht anwesend, um die Aussageverweigerung zu kommentieren.
Denn was der durchschnittliche Berichterstatter als völlig normalen Vorgang entlarvt, hätte Reporterin Alice S. sicherlich als "schlechte Umgangsformen" bezeichnet, schließlich wurde sie etwas gefragt, hat aber nicht geantwortet.
Was sie sicherlich ich gefolgert hätte: Wer nichts zu verbergen hat, kann doch aussagen...
Natürlich Unsinn, aber irgendjemand muss doch den Part der leider verhinderten Alice S. übernehmen.
—-- Artikel wurde auf meinem iPad erstellt
Samstag, 5. Februar 2011
Alice Schwarzer und die Rache der Verbannten
Ein fast ganz normaler Tag im Leben einer Frau, die sich für eine Gerichtsreporterin hält. Allein diese Überlegung enthält jedoch zwei Fehlannahmen. Nicht jeder, der Schreiben kann und über etwas berichtet, ist auch Reporter, vor allem dann nicht, wenn Journalistische Grundsätze zum störenden Beiwerk verkommen. Und nicht jeder Reporter, der einen Gerichtssaal betritt wird gleich zum Gerichtsreporter, denn ein wenig Ahnung von der Materie sollte der Reporter schon haben.
Frau Schwarzer freilich, ist unantastbar und hat immer Recht. So natürlich auch in ihrer neuesten Schwennerei, wenn sie sich über die Anwendung der Strafprozessordnung im Strafprozess ereifert.
Denn plötzlich ist sie Zeugin.
Zu Recht wundert sich Frau Schwarzer, aus welchem Grund in einem Strafverfahren Frauen als Zeuginnen gehört werden, die doch zu der fraglichen Nacht keine Angaben machen können. Die Verwunderung beruht nun allerdings darauf, dass Frau Schwarzer selbst Zeugin sein soll und gemäß StPO aus dem Gerichtssaal verbannt wurde. Als nämlich eine ganze Reihe an Frauen als Zeuginnen gehört wurden, die ebenfalls den Tattag nicht aufklären können, war die Welt noch in Ordnung.
Hilflos und ahnungslos kritisiert sie "das nimmt ja Formen an" und Schwenn erwidert zutreffend "das sind die Formen der StPO".
Mit Umgangsformen, so leid es mir tut verehrte Frau Schwarzer, hat das alles nichts zu tun. Das sind Verfahrensvorschriften. Mag sein, dass es sich bei der Zeugenbenennung um einen eher taktischen Schachzug im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten handelt, es ist sogar sehr wahrscheinlich, denn sehr erhellend dürfte eine Aussage von Frau Schwarzer sicher nicht sein. Dennoch oder gerade deswegen kann man Herrn Schwenn nur dazu beglückwünschen, mit seiner juristischen Weitsicht seinem Mandanten Schutz vor weiterer unsachlicher und fachlich völlig verfehlter Berichterstattung durch eine selbsternannte Gerichtsreporterin der Boulevardpresse zu bieten.
Dass allerdings das Verfahren immer mehr zum Rummelplatz verkommt dürfte weniger der Verdienst der Verteidigung sein, die nichts anderes versucht, als die Rechte des Angeklagten zu wahren. Vielmehr ist diese Entwicklung der Inszenierung durch das Gericht, wie auch der Boulevardberichterstattung geschuldet.
So kann man wenigsten für den Zeitraum mit einer Beruhigung rechnen, in dem Frau Schwarzer als Zeugin fungiert, bevor sie wieder dort Platz nimmt, wo sie nichts zu suchen hat: Auf der Pressebank.
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Frau Schwarzer freilich, ist unantastbar und hat immer Recht. So natürlich auch in ihrer neuesten Schwennerei, wenn sie sich über die Anwendung der Strafprozessordnung im Strafprozess ereifert.
Denn plötzlich ist sie Zeugin.
Zu Recht wundert sich Frau Schwarzer, aus welchem Grund in einem Strafverfahren Frauen als Zeuginnen gehört werden, die doch zu der fraglichen Nacht keine Angaben machen können. Die Verwunderung beruht nun allerdings darauf, dass Frau Schwarzer selbst Zeugin sein soll und gemäß StPO aus dem Gerichtssaal verbannt wurde. Als nämlich eine ganze Reihe an Frauen als Zeuginnen gehört wurden, die ebenfalls den Tattag nicht aufklären können, war die Welt noch in Ordnung.
Hilflos und ahnungslos kritisiert sie "das nimmt ja Formen an" und Schwenn erwidert zutreffend "das sind die Formen der StPO".
Mit Umgangsformen, so leid es mir tut verehrte Frau Schwarzer, hat das alles nichts zu tun. Das sind Verfahrensvorschriften. Mag sein, dass es sich bei der Zeugenbenennung um einen eher taktischen Schachzug im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten handelt, es ist sogar sehr wahrscheinlich, denn sehr erhellend dürfte eine Aussage von Frau Schwarzer sicher nicht sein. Dennoch oder gerade deswegen kann man Herrn Schwenn nur dazu beglückwünschen, mit seiner juristischen Weitsicht seinem Mandanten Schutz vor weiterer unsachlicher und fachlich völlig verfehlter Berichterstattung durch eine selbsternannte Gerichtsreporterin der Boulevardpresse zu bieten.
Dass allerdings das Verfahren immer mehr zum Rummelplatz verkommt dürfte weniger der Verdienst der Verteidigung sein, die nichts anderes versucht, als die Rechte des Angeklagten zu wahren. Vielmehr ist diese Entwicklung der Inszenierung durch das Gericht, wie auch der Boulevardberichterstattung geschuldet.
So kann man wenigsten für den Zeitraum mit einer Beruhigung rechnen, in dem Frau Schwarzer als Zeugin fungiert, bevor sie wieder dort Platz nimmt, wo sie nichts zu suchen hat: Auf der Pressebank.
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Freitag, 21. Januar 2011
"Staatsanwalt" Lucas bald Angeklagter
Bekannt ist er aus der Serie Richter Alexander Hold, wo er den unbestechlichen Staatsanwalt gibt.
Im wahren Leben ist er Rechtsanwalt und bald könnte er auf der Anklagebank sitzen. Der Vorwurf: Strafvereitelung.
Lucas soll in einem Verfahren beim BGH gelogen haben, um die Aufhebung eines Urteils gegen den Mandanten, einen mutmaßlichen Dealer, zu erreichen.
Die Zeugen Zwei Richter, der Angeklagte ein Anwalt, der dem Gericht ein Jahr lang das Leben schwergemacht hat, das Gericht genau das, welches er gequält hat.
Bild folgert daher, dass er ein Problem bekommen könnte, denn verhandelt wird vor eben der Strafkammer, die den mutmaßlichen Dealer verurteilt hat.

Glücklicherweise nehmen allerdings üblicherweise weder Gerichte, noch Richter übel, wenn Strafverteidiger ihre Arbeit erledigen. Hat er sich allerdings tatsächlich strafbar gemacht, hat Lucas wirklich ein Problem - und bald mehr Zeit fürs Fernsehen.
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Im wahren Leben ist er Rechtsanwalt und bald könnte er auf der Anklagebank sitzen. Der Vorwurf: Strafvereitelung.
Lucas soll in einem Verfahren beim BGH gelogen haben, um die Aufhebung eines Urteils gegen den Mandanten, einen mutmaßlichen Dealer, zu erreichen.
Die Zeugen Zwei Richter, der Angeklagte ein Anwalt, der dem Gericht ein Jahr lang das Leben schwergemacht hat, das Gericht genau das, welches er gequält hat.
Bild folgert daher, dass er ein Problem bekommen könnte, denn verhandelt wird vor eben der Strafkammer, die den mutmaßlichen Dealer verurteilt hat.

Glücklicherweise nehmen allerdings üblicherweise weder Gerichte, noch Richter übel, wenn Strafverteidiger ihre Arbeit erledigen. Hat er sich allerdings tatsächlich strafbar gemacht, hat Lucas wirklich ein Problem - und bald mehr Zeit fürs Fernsehen.
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Mittwoch, 19. Januar 2011
Wo ist eigentlich jurablogs.com?
Wer am heutigen Dienstag 18.01.2011 versucht, die beliebte juristische Metablogseite Jurablogs.com zu erreichen, ist überrascht. Denn die ansonsten so gut gefüllte Seite bietet seit heute vor allem eines: Leere.
Grund dafür ist nach ersten Berichten nicht etwa eine technische Panne, der Hoster Hetzner.de soll angeblich den Stecker gezogen haben.
Ohne Information an den Betreiber, der eine kurze Statusnachricht veröffentlicht, wurde die Seite auf Grund einer Beschwerde gesperrt. Genaue Hintergründe sind noch unklar, jedoch erscheint vor dem Hintergrund der Vielzahl an veröffentlichten Artikeln eine vollständige Sperre des kompletten Angebots als unverhältnismäßig.
Was Hetzner und die Veranlasser der Sperre schon gewonnen haben, ist der Streisand-Effekt, ganz von vielen Feinden unter den Juristen Deutschlands abgesehen.
Bleibt abzuwarten, ob bzw. wann die Hintergründe der Sperre veröffentlicht werden.
Update 19.01.2011, 00:47 Uhr:
Nach Angaben von M.Klappenbach, dem Betreiber von JuraBlogs.com konnte auch der Hetzner Support noch keine Angaben zur Sperrung machen.
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Grund dafür ist nach ersten Berichten nicht etwa eine technische Panne, der Hoster Hetzner.de soll angeblich den Stecker gezogen haben.
Ohne Information an den Betreiber, der eine kurze Statusnachricht veröffentlicht, wurde die Seite auf Grund einer Beschwerde gesperrt. Genaue Hintergründe sind noch unklar, jedoch erscheint vor dem Hintergrund der Vielzahl an veröffentlichten Artikeln eine vollständige Sperre des kompletten Angebots als unverhältnismäßig.
Was Hetzner und die Veranlasser der Sperre schon gewonnen haben, ist der Streisand-Effekt, ganz von vielen Feinden unter den Juristen Deutschlands abgesehen.
Bleibt abzuwarten, ob bzw. wann die Hintergründe der Sperre veröffentlicht werden.
Update 19.01.2011, 00:47 Uhr:
Nach Angaben von M.Klappenbach, dem Betreiber von JuraBlogs.com konnte auch der Hetzner Support noch keine Angaben zur Sperrung machen.
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Montag, 10. Januar 2011
Westerwelle ist: Der goldene Streiter
Völlig unjuristisch, aber zu gut, um nicht hier veröffentlicht zu werden ist folgendes Video aus der Sendung Xtra 3.
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