Samstag, 26. Februar 2011

Bild weiß alles - fast!

Bild kennt die streng geheimen Abstimmungsergebnisse und ist damit so etwas wie das Wikileaks von DSDS.





Da verzeiht man schon fast, dass Bild angesichts dieser umfassenden Insiderkenntnisse noch nicht einmal die Teilnehmerinnen beim richtigen Namen nennen kann.





Die richtige Reihenfolge - von links:
Anna-Carina Woitschack, Sarah Engels, Nina Richel, Zazou Mall.

Hoffentlich recherchiert Bild nicht bei wirklich wichtigen Fragen ähnlich sorgfältig...

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Mittwoch, 23. Februar 2011

Guttenberg, Bild und eine Abstimmung

Kurz nach Bekanntwerden der Titelaffäre rund um den Plagiator zu Guttenberg stellte Bild.de eine Umfrage ins Netz, wohl um zu beweisen, dass die Deutschen Plagiat und Lüge gar nicht so schlecht finden.

Was passierte, konnte niemand ahnen, nämlich folgendes:




Dieses Ergebnis, so Bild.de, kann doch niemals mit rechten Dingen zustande gekommen sein. Die Abstimmung muss hinterfragt werden.





Und wenn man dabei gleich noch die Zielgruppe austauschen kann, wäre das auch nicht gerade das Schlechteste. Generation Internet wird also mal eben durch Generation Telefon und Snailmail ausgetauscht bzw. Menschen, die dumm genug sind, für unsinnige Telefonabstimmungen Geld zu bezahlen.

Und schon kann die Bild morgen titeln 87% stehen hinter Guttenberg. Einfach abstimmen lassen, bis das Ergebnis stimmt.

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Mittwoch, 9. Februar 2011

Alice Schwarzer - Schlechte Umgangsformen?


Glück muss man haben, denn bei der heutigen Zeugenvernehmung konnte Alice Schwarzer ungestört ihre Aussage verweigern. Während ihrer Aussage war die für ihren juristischen Sachverstand berüchtigte Alice S., Gerichtsreporterin einer großen deutschen Zeitung, nicht anwesend, um die Aussageverweigerung zu kommentieren.

Denn was der durchschnittliche Berichterstatter als völlig normalen Vorgang entlarvt, hätte Reporterin Alice S. sicherlich als "schlechte Umgangsformen" bezeichnet, schließlich wurde sie etwas gefragt, hat aber nicht geantwortet.

Was sie sicherlich ich gefolgert hätte: Wer nichts zu verbergen hat, kann doch aussagen...

Natürlich Unsinn, aber irgendjemand muss doch den Part der leider verhinderten Alice S. übernehmen.

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Samstag, 5. Februar 2011

Alice Schwarzer und die Rache der Verbannten

Ein fast ganz normaler Tag im Leben einer Frau, die sich für eine Gerichtsreporterin hält. Allein diese Überlegung enthält jedoch zwei Fehlannahmen. Nicht jeder, der Schreiben kann und über etwas berichtet, ist auch Reporter, vor allem dann nicht, wenn Journalistische Grundsätze zum störenden Beiwerk verkommen. Und nicht jeder Reporter, der einen Gerichtssaal betritt wird gleich zum Gerichtsreporter, denn ein wenig Ahnung von der Materie sollte der Reporter schon haben.

Frau Schwarzer freilich, ist unantastbar und hat immer Recht. So natürlich auch in ihrer neuesten Schwennerei, wenn sie sich über die Anwendung der Strafprozessordnung im Strafprozess ereifert.

Denn plötzlich ist sie Zeugin.

Zu Recht wundert sich Frau Schwarzer, aus welchem Grund in einem Strafverfahren Frauen als Zeuginnen gehört werden, die doch zu der fraglichen Nacht keine Angaben machen können. Die Verwunderung beruht nun allerdings darauf, dass Frau Schwarzer selbst Zeugin sein soll und gemäß StPO aus dem Gerichtssaal verbannt wurde. Als nämlich eine ganze Reihe an Frauen als Zeuginnen gehört wurden, die ebenfalls den Tattag nicht aufklären können, war die Welt noch in Ordnung.

Hilflos und ahnungslos kritisiert sie "das nimmt ja Formen an" und Schwenn erwidert zutreffend "das sind die Formen der StPO".

Mit Umgangsformen, so leid es mir tut verehrte Frau Schwarzer, hat das alles nichts zu tun. Das sind Verfahrensvorschriften. Mag sein, dass es sich bei der Zeugenbenennung um einen eher taktischen Schachzug im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten handelt, es ist sogar sehr wahrscheinlich, denn sehr erhellend dürfte eine Aussage von Frau Schwarzer sicher nicht sein. Dennoch oder gerade deswegen kann man Herrn Schwenn nur dazu beglückwünschen, mit seiner juristischen Weitsicht seinem Mandanten Schutz vor weiterer unsachlicher und fachlich völlig verfehlter Berichterstattung durch eine selbsternannte Gerichtsreporterin der Boulevardpresse zu bieten.

Dass allerdings das Verfahren immer mehr zum Rummelplatz verkommt dürfte weniger der Verdienst der Verteidigung sein, die nichts anderes versucht, als die Rechte des Angeklagten zu wahren. Vielmehr ist diese Entwicklung der Inszenierung durch das Gericht, wie auch der Boulevardberichterstattung geschuldet.

So kann man wenigsten für den Zeitraum mit einer Beruhigung rechnen, in dem Frau Schwarzer als Zeugin fungiert, bevor sie wieder dort Platz nimmt, wo sie nichts zu suchen hat: Auf der Pressebank.


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