Kurz vor Vollstreckung dann der überraschende Verzicht. Der Entschluss soll schon seit sieben Jahren stehen.
Was bleibt, sind Verwunderung und Überraschung über ein Urteil, einen Kampf und den steten Versuch, die Vollstreckung zu erzwingen.
Zumindest am Ende stand Vernunft, der Weg dagegen war lang und unbequem. Glücklicherweise kennt das deutsche Recht nichts vergleichbares.
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