Am 13.09.2011 war es soweit, die Urteilsbegründung musste spätestens zu den Akten genommen werden. Und wie es der Presseerklärung zu entnehmen ist, wurde genau das gemacht. Wer allerdings glaubt, man könne die Urteilsgründe nun nachvollziehen bzw. nachlesen, der irrt.
Denn die Entscheidung ist geheim. Sie soll der Öffentlichkeit nicht präsentiert werden - zum Schutz der beteiligten. Doch sollte nicht die Verfahrensöffentlichkeit und auch die Öffentlichkeit der Begründung gewisse strafrechtliche Grundsätze wahren?
Wie schon das Bundesverwaltungsgericht entschied ist auch eine Funktion der Gerichte, Entscheidungen ihrer Spruchkörper der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Im Raum stehen Rechtsstaatsgebot und ähnliche - offenbar überflüssige - Grundsätze. Der Bürger soll schließlich erfahren können, welche Rechte und Pflichten ihn treffen können.
Von höhergerichtlicherer Rechtsprechung hält nun das Landgericht Mannheim nicht allzu viel, wie es wiederholt eindrucksvoll beweisen konnte. Eine gesetzliche Niederlegung der Veröffentlichungspflicht gibt es aber nicht. Zwar braucht es diese auch nicht, da bereits aus den verfasssungsrechtlichen Grundsätzen eine Veröffentlichungspflicht folgt, aber was hat das Landgericht Mannheim schon mit der Verfassung zu tun?
Eigentlich müsste folgerichtig eine Veröffentlichung stattfinden - tut sie aber nicht.
Und das, obwohl Veröffentlichungswürdigkeit des schriftlichen Abschlusses eines monatelang andauernden Medienprozesses sicherlich kaum zu verneinen ist. Was ist aber dann das Problem? Hat etwa das Landgericht Mannheim die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten entdeckt, nachdem es sämtliche tatsächlichen und potentiellen Exfreundinnen Kachelmanns auflaufen ließ?
Das wäre durchaus erstaunlich, denn bisher nahm das Gericht darauf keine Rücksicht, so dass das Urteil kaum noch neue Erkenntnisse zu Tage fördern kann. Persönlichkeitsrechte dürften daher auch kaum dauerhaft geeignet sein, eine Veröffentlichung zu vermeiden. Was also dann?
Eigentlich nichts - und doch wird es dauern, bis man das in Mannheim erkennt. Wie gewohnt im Fall Kachelmann...
Dienstag, 20. September 2011
Sonntag, 18. September 2011
Amazon.de - Wichtige Mitteilung, Konto gesperrt
Soeben erreicht mich eine Nachricht von „Amazon“, die mir mitteilt, dass mein Kundenkonto gesperrt wurde. Angeblich zum Schutz vor Fremdzugriff. Ich möchte doch bitte meinen Account verifizieren. Die Bilder kommen von Extremestudio.ro, verifizieren soll ich auf amazonsupport.eu.
Seltsam, denn der Account geht und dass Amazon in Rumänien eine Seite namens Extremestudio betreibt, wäre mir neu.
Die Nachricht sieht übrigens aus wie folgt:

Das glaubt man gern...
Seltsam, denn der Account geht und dass Amazon in Rumänien eine Seite namens Extremestudio betreibt, wäre mir neu.
Die Nachricht sieht übrigens aus wie folgt:

Das glaubt man gern...
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