Ein aufgeladenes Handy kann den Job kosten. So jedenfalls ein Arbeitgeber aus Oberhausen, der jetzt einem Arbeiter wegen Ladens eines Handys gekündigt hat. Das Aufladen wertet der Arbeitgeber als Straftatbestand und erteilte sogar Hausverbot.
Ein im Auftrag des Unternehmens erstelltes Gutachten bezifferte den Schaden durch einen Aufladevorgang auf 0,014 Cent. Der Betrag dürfte damit der gringste sein, der jemals zu einer Kündigung geführt hat.
Aufgrund der Geringfügigkeit des Vergehens schlug das Gericht einen Vergleich vor. Der Arbeiter soll seinen Arbeitsplatz behalten, wenn er zukünftig auf das Aufladen seines Handys verzichtet.
Bis zum 29. Oktober können die Parteien nun über den Vergleich entscheiden.
Ein im Auftrag des Unternehmens erstelltes Gutachten bezifferte den Schaden durch einen Aufladevorgang auf 0,014 Cent. Der Betrag dürfte damit der gringste sein, der jemals zu einer Kündigung geführt hat.
Aufgrund der Geringfügigkeit des Vergehens schlug das Gericht einen Vergleich vor. Der Arbeiter soll seinen Arbeitsplatz behalten, wenn er zukünftig auf das Aufladen seines Handys verzichtet.
Bis zum 29. Oktober können die Parteien nun über den Vergleich entscheiden.
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