Freitag, 7. Oktober 2011
Kachelmann - Das war's...
Als das lange erwartete Urteil im Fall Kachelmann gesprochen wurde, Teilte sich die öffentliche Meinung in zwei Lager. Erleichterung über einen funktionierenden Rechtsstaat und Entsetzen über den Freispruch, der nebenbei zu erwarten war.
Schnell entschlossen sich Nebenklägerin und Staatsanwaltschaft dafür, Rechtsmittel einzulegen. Schließlich war das Urteil anscheinend kaum haltbar.
Doch jetzt ging alles plötzlich ganz schnell. Man hört seitens der Staatsanwaltschaft Aussagen, wie "nachvollziehbar" und "keine Rechtsfehler" im Hinblick auf das Urteil des Landgerichts Mannheim.
Die Revision biete keine Erfolgsaussichten, so die Anklage.
Ein überraschend schnelles Ende für ein Verfahren, das sich in die Länge zu ziehen drohte. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig, Kachelmann endgültig ein freier Mann. Und Alice Schwarzer - vermutlich unzufrieden.
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Dienstag, 4. Oktober 2011
Freispruch für Amanda Knox
Eines der meistdiskutierten Verfahren endete am 3.10.2011 vor einem italienischen Berufungsgericht.
Die Frage, einfach zu stellen und doch schwer zu beantworten.
Hat Amanda Knox zusammen mit ihrem Freund die damals 21 jährige Mitbewohnerin Meridith Kercher getötet?
Das Berufungsgericht kommt zu dem Urteil - nein, das hat sie nicht bzw. man kann es ihr nicht mehr nachweisen.
Zu diesem Ergebnis führt eine Vielzahl von Pannen, Ermittlungsfehlern, aber auch Ungereimtheiten.
Welches Motiv soll Amanda Knox gehabt haben, wo ist die Mordwaffe und wo sind die Spuren.
Gerecht oder nicht, Täterin oder nicht, das Gesetz dürfte auch in Italien nur eine mögliche Entscheidung zulassen, wenn Motiv, Zeugen, Spuren und damit insgesamt die Beweise für die Schuld fehlen: Freispruch!
Einzig die Verurteilung wegen Verleumdung eines kongolesischen Barmannes hatte Bestand, doch die Strafe hat Knox bereits verbüßt. Sie verlässt damit den Gerichtssaal als freie Frau. Und das so oder so zu Recht.
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Die Frage, einfach zu stellen und doch schwer zu beantworten.
Hat Amanda Knox zusammen mit ihrem Freund die damals 21 jährige Mitbewohnerin Meridith Kercher getötet?
Das Berufungsgericht kommt zu dem Urteil - nein, das hat sie nicht bzw. man kann es ihr nicht mehr nachweisen.
Zu diesem Ergebnis führt eine Vielzahl von Pannen, Ermittlungsfehlern, aber auch Ungereimtheiten.
Welches Motiv soll Amanda Knox gehabt haben, wo ist die Mordwaffe und wo sind die Spuren.
Gerecht oder nicht, Täterin oder nicht, das Gesetz dürfte auch in Italien nur eine mögliche Entscheidung zulassen, wenn Motiv, Zeugen, Spuren und damit insgesamt die Beweise für die Schuld fehlen: Freispruch!
Einzig die Verurteilung wegen Verleumdung eines kongolesischen Barmannes hatte Bestand, doch die Strafe hat Knox bereits verbüßt. Sie verlässt damit den Gerichtssaal als freie Frau. Und das so oder so zu Recht.
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Dienstag, 20. September 2011
Der Fall Kachelmann un die geheime Urteilsbegründung
Am 13.09.2011 war es soweit, die Urteilsbegründung musste spätestens zu den Akten genommen werden. Und wie es der Presseerklärung zu entnehmen ist, wurde genau das gemacht. Wer allerdings glaubt, man könne die Urteilsgründe nun nachvollziehen bzw. nachlesen, der irrt.
Denn die Entscheidung ist geheim. Sie soll der Öffentlichkeit nicht präsentiert werden - zum Schutz der beteiligten. Doch sollte nicht die Verfahrensöffentlichkeit und auch die Öffentlichkeit der Begründung gewisse strafrechtliche Grundsätze wahren?
Wie schon das Bundesverwaltungsgericht entschied ist auch eine Funktion der Gerichte, Entscheidungen ihrer Spruchkörper der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Im Raum stehen Rechtsstaatsgebot und ähnliche - offenbar überflüssige - Grundsätze. Der Bürger soll schließlich erfahren können, welche Rechte und Pflichten ihn treffen können.
Von höhergerichtlicherer Rechtsprechung hält nun das Landgericht Mannheim nicht allzu viel, wie es wiederholt eindrucksvoll beweisen konnte. Eine gesetzliche Niederlegung der Veröffentlichungspflicht gibt es aber nicht. Zwar braucht es diese auch nicht, da bereits aus den verfasssungsrechtlichen Grundsätzen eine Veröffentlichungspflicht folgt, aber was hat das Landgericht Mannheim schon mit der Verfassung zu tun?
Eigentlich müsste folgerichtig eine Veröffentlichung stattfinden - tut sie aber nicht.
Und das, obwohl Veröffentlichungswürdigkeit des schriftlichen Abschlusses eines monatelang andauernden Medienprozesses sicherlich kaum zu verneinen ist. Was ist aber dann das Problem? Hat etwa das Landgericht Mannheim die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten entdeckt, nachdem es sämtliche tatsächlichen und potentiellen Exfreundinnen Kachelmanns auflaufen ließ?
Das wäre durchaus erstaunlich, denn bisher nahm das Gericht darauf keine Rücksicht, so dass das Urteil kaum noch neue Erkenntnisse zu Tage fördern kann. Persönlichkeitsrechte dürften daher auch kaum dauerhaft geeignet sein, eine Veröffentlichung zu vermeiden. Was also dann?
Eigentlich nichts - und doch wird es dauern, bis man das in Mannheim erkennt. Wie gewohnt im Fall Kachelmann...
Denn die Entscheidung ist geheim. Sie soll der Öffentlichkeit nicht präsentiert werden - zum Schutz der beteiligten. Doch sollte nicht die Verfahrensöffentlichkeit und auch die Öffentlichkeit der Begründung gewisse strafrechtliche Grundsätze wahren?
Wie schon das Bundesverwaltungsgericht entschied ist auch eine Funktion der Gerichte, Entscheidungen ihrer Spruchkörper der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Im Raum stehen Rechtsstaatsgebot und ähnliche - offenbar überflüssige - Grundsätze. Der Bürger soll schließlich erfahren können, welche Rechte und Pflichten ihn treffen können.
Von höhergerichtlicherer Rechtsprechung hält nun das Landgericht Mannheim nicht allzu viel, wie es wiederholt eindrucksvoll beweisen konnte. Eine gesetzliche Niederlegung der Veröffentlichungspflicht gibt es aber nicht. Zwar braucht es diese auch nicht, da bereits aus den verfasssungsrechtlichen Grundsätzen eine Veröffentlichungspflicht folgt, aber was hat das Landgericht Mannheim schon mit der Verfassung zu tun?
Eigentlich müsste folgerichtig eine Veröffentlichung stattfinden - tut sie aber nicht.
Und das, obwohl Veröffentlichungswürdigkeit des schriftlichen Abschlusses eines monatelang andauernden Medienprozesses sicherlich kaum zu verneinen ist. Was ist aber dann das Problem? Hat etwa das Landgericht Mannheim die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten entdeckt, nachdem es sämtliche tatsächlichen und potentiellen Exfreundinnen Kachelmanns auflaufen ließ?
Das wäre durchaus erstaunlich, denn bisher nahm das Gericht darauf keine Rücksicht, so dass das Urteil kaum noch neue Erkenntnisse zu Tage fördern kann. Persönlichkeitsrechte dürften daher auch kaum dauerhaft geeignet sein, eine Veröffentlichung zu vermeiden. Was also dann?
Eigentlich nichts - und doch wird es dauern, bis man das in Mannheim erkennt. Wie gewohnt im Fall Kachelmann...
Sonntag, 18. September 2011
Amazon.de - Wichtige Mitteilung, Konto gesperrt
Soeben erreicht mich eine Nachricht von „Amazon“, die mir mitteilt, dass mein Kundenkonto gesperrt wurde. Angeblich zum Schutz vor Fremdzugriff. Ich möchte doch bitte meinen Account verifizieren. Die Bilder kommen von Extremestudio.ro, verifizieren soll ich auf amazonsupport.eu.
Seltsam, denn der Account geht und dass Amazon in Rumänien eine Seite namens Extremestudio betreibt, wäre mir neu.
Die Nachricht sieht übrigens aus wie folgt:
Das glaubt man gern...
Seltsam, denn der Account geht und dass Amazon in Rumänien eine Seite namens Extremestudio betreibt, wäre mir neu.
Die Nachricht sieht übrigens aus wie folgt:
Das glaubt man gern...
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Mittwoch, 17. August 2011
Datumsgewirr
Ich bekomme einen Schriftsatz der Gegenseite vom 15.8.2011 übermittelt, der bei Gericht bereits am 11.8.2011 eingegangen ist.
Mich erreicht der Schriftsatz am 16.8.2011 mit gerichtlichem Schreiben vom 12.8.2011. Frist zur Stellungnahme : 12.8.2011...
Das Schreit nach Feierabend!
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Donnerstag, 4. August 2011
Bild und die Gäfgen-Entschädigung - Ein Skandal
Aufreger des Tages ist zumindest für die Macher der Bild und deren geneigte Leserschaft eine anstehende Entscheidung über Entschädigungszahlungen für den Kindesmörder Gäfgen.
Dieser begehrt nämlich eine Zahlung von mindestens 10.000 Euro als Entschädigung für die ihm widerrechtlich angedrohte Folter.
Für Bild ein Skandal, insbesondere, dass die Erfolgsaussichten aufgrund der Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht schlecht zu stehen scheinen. So unerträglich, dass sich Bild sogar an einen gewissen Herrn Richter wendet und ihn bittet, dies zu verhindern.
Ob "Herr Richter" das tun wird, kann man nicht absehen. Dass der Vorsitzende Richter allerdings Recht und Gesetz zur Anwendung bringen wird, ist sicher. Auch für einen anderweitig verurteilten Straftäter, denn anders als die Journalisten der Bild es sich vorstellen, werden diese nicht automatisch mit ihrer vermeintlichen Tat entrechtetes Freiwild.
Wenn es also tatsächlich dazu kommt, dass Gäfgen ein Anspruch auf Schmerzensgeld zuerkannt wird, gibt es einen Skandal. Die Berichterstattung der Bild.
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Dieser begehrt nämlich eine Zahlung von mindestens 10.000 Euro als Entschädigung für die ihm widerrechtlich angedrohte Folter.
Für Bild ein Skandal, insbesondere, dass die Erfolgsaussichten aufgrund der Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht schlecht zu stehen scheinen. So unerträglich, dass sich Bild sogar an einen gewissen Herrn Richter wendet und ihn bittet, dies zu verhindern.
Ob "Herr Richter" das tun wird, kann man nicht absehen. Dass der Vorsitzende Richter allerdings Recht und Gesetz zur Anwendung bringen wird, ist sicher. Auch für einen anderweitig verurteilten Straftäter, denn anders als die Journalisten der Bild es sich vorstellen, werden diese nicht automatisch mit ihrer vermeintlichen Tat entrechtetes Freiwild.
Wenn es also tatsächlich dazu kommt, dass Gäfgen ein Anspruch auf Schmerzensgeld zuerkannt wird, gibt es einen Skandal. Die Berichterstattung der Bild.
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Mittwoch, 3. August 2011
Presserat rügt Bild - Bild auf Abwegen
Bild veröffentlicht das Foto eines möglichen Kinderschänders ohne Unkenntlichmachung und wird vom Presserat gerügt. So weit ist alles normal und richtig.
Doch das kann Bild nicht auf sich sitzen lassen und bittet die Leser, ihre Meinung kundzutun. Das machen diese dann auch und blockieren den Presserat telefonisch. Flashmob nannte man derartiges vor einiger Zeit noch, oder Facebookparty, wenn man eine Macht nutzt und mobilisiert, die jeglicher Kontrolle entzogen ist.
Und warum? Weil sich Bild offenbar über Pressekodex, Recht und Gesetz sieht. Bild darf alles und daran sollte sich der Presserat gewöhnen.
Ich habe auch eine Meinung: Ich beglückwünsche den Presserat zu der Rüge. Hier, schriftlich und ohne die Leitungen zu verstopfen.
—-- Artikel wurde erstellt auf meinem iPhone
Doch das kann Bild nicht auf sich sitzen lassen und bittet die Leser, ihre Meinung kundzutun. Das machen diese dann auch und blockieren den Presserat telefonisch. Flashmob nannte man derartiges vor einiger Zeit noch, oder Facebookparty, wenn man eine Macht nutzt und mobilisiert, die jeglicher Kontrolle entzogen ist.
Und warum? Weil sich Bild offenbar über Pressekodex, Recht und Gesetz sieht. Bild darf alles und daran sollte sich der Presserat gewöhnen.
Ich habe auch eine Meinung: Ich beglückwünsche den Presserat zu der Rüge. Hier, schriftlich und ohne die Leitungen zu verstopfen.
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Sonntag, 31. Juli 2011
Bahrami - Auge um Auge - Der Verzicht
Jahre hat er gedauert, der Kampf Bahramis, den Säureattentäter blenden zu dürfen. Jetzt sollte es soweit sein. Umstritten, wie eh und je, bestand Bahrami bis zuletzt darauf, das erwirkte Urteil selbst zu vollstrecken.
Kurz vor Vollstreckung dann der überraschende Verzicht. Der Entschluss soll schon seit sieben Jahren stehen.
Was bleibt, sind Verwunderung und Überraschung über ein Urteil, einen Kampf und den steten Versuch, die Vollstreckung zu erzwingen.
Zumindest am Ende stand Vernunft, der Weg dagegen war lang und unbequem. Glücklicherweise kennt das deutsche Recht nichts vergleichbares.
Kurz vor Vollstreckung dann der überraschende Verzicht. Der Entschluss soll schon seit sieben Jahren stehen.
Was bleibt, sind Verwunderung und Überraschung über ein Urteil, einen Kampf und den steten Versuch, die Vollstreckung zu erzwingen.
Zumindest am Ende stand Vernunft, der Weg dagegen war lang und unbequem. Glücklicherweise kennt das deutsche Recht nichts vergleichbares.
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