Mittwoch, 21. Oktober 2009
Netzsperren waren Wahlkampf
Denn nachdem bis vor der Bundestagswahl noch die Sperrung kinderpornographischer Angebote das Mittel der Wahl war, wird jetzt völlig unerwartet von einer Löschung gesprochen. Diese Wende ist vor allem deshalb beachtlich, weil zuvor stets davon ausgegangen wurde, man könne eine Löschung nicht erreichen, nur eine Sperre sein gangbar.
"Nun hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bei einer Rede in Stuttgart handwerkliche Fehler beim sogenannten Zugangserschwerungsgesetz eingeräumt. Das Gesetz zum Schutz vor Kinderpornografie sei im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden, um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen." Spiegel
Es war also alles nur Wahlkampf, jetzt wird wohl nachgebessert. Es bleibt abzuwarten, ob das Ergebnis der Nachbesserung ein besseres sein wird.
Eine Frage bleibt aber: Wer denkt nur an die Kinder?
Familienministerin von der Leyen anscheinend nicht. Derzeit ist sie nicht mehr an der Entwicklung der Internetsperre/ Contentlöschung beteiligt. Die Kinder bloßes Mittel zum Zweck bei einer gnadenlosen Selbstinszenierung einer Person und einer Partei, der Sache unwürdig, und Rechtechaos im angeblich rechtsfreien Raum.
Sonntag, 18. Oktober 2009
Killerspiele, Jugendstrafrecht, Politik und anderer Aktionismus

Sogenannte Killerspiele rufen, ähnlich wie Straftaten durch Jugendliche, allerhand seltsame und interessante Aktionen, Gesetzesinitiativen und Vorstöße ins Leben.
Eine neuere Initiative hat es sich zur Aufgabe gemacht, Killerspiele aus den Wohnzimmern zu verbannen. Die Aktion ist einfach erklärt. Am vergangenen Samstag wurde in der Stuttgarter Innenstadt ein Container nebst Infostand aufgebaut. Ziel der Aktion war es, möglichst viele Killerspiele zu sammeln und vernichten.
Jugendschutz spielte freilich bei der Gestaltung der Werbeplakate für die Aktion keine Rolle, schließlich wollte man provozieren. Nur so lassen sich Waffen und Blutspritzer, sowie ein blutiger Handabdruck in der Gestaltung des Plakats erklären, die sicherlich gerade jüngere Kinder verstört haben werden.
Die Aktion selbst lässt sich indes nur als Fehlschlag betiteln. Der Container erwies sich nach Beendigung der Aktion als geringfügig überdimensioniert - ein Eimer hätte ausgereicht. Der Einwurf von zwei Spielen durch einige Kinder wurde deswegen medienwirksam inszeniert, der Wurf selbst musste mehrfach wiederholt werden.
Im Aufruf wurde darauf hingewiesen, dass Spiele betroffen sein sollen, bei denen das Töten von Menschen simuliert wird. Da hierunter streng genommen auch Schach fallen würde, wurde von den Betreibern verlautbart, dass Schachspiele dennoch nicht angenommen würden. Begründet wurde der Schritt damit, dass hier lediglich Bauernfiguren, jedoch keine Bauern getötet werden sollen. Eine interessante Differenzierung, im Umkehrschluß geht man bei der Durchführung derartiger Veranstaltungen dann nämlich offenbar davon aus, es würden bei Videospielen kleine, in der Konsole lebende, Menschen getötet.
Verschärfung des Jugendstrafrechts
In eine ähnliche Kategorie fällt die von der Koalition beschlossene Verschärfung des Jugendstrafrechts. Das Höchststrafmaß (für Mord) soll auf 15 Jahre angehoben werden, zudem soll neben Bewährungsstrafen ein sogenannter Warnschußarrest verhängt werden können.
Abgesehen von der in diesem Zusammenhang außerordentlich gelungenen Terminologie "Warnschuß", die bereits eine gewalttätige Auseinandersetzung impliziert, bestehen auch weitere Bedenken.
Eine Erhöhung der Obergrenze der Haftdauer wird keine Straftaten verhindern. Dies würde eine kalte Kalkulation voraussetzen, die gerade bei Straftaten Jugendlicher nicht ernsthaft angenommen werden kann. In diesem Punkt muss es bei der Beurteilung bleiben, dass lediglich die konsequente Ausschöpfung der bereits vorhandenen Möglichkeiten einen Erfolg in der Sache herbeiführen könnte, bloße Strafrahmenänderungen werden sicher keine Tat verhindern.
Einen Warnschußarrest neben Jugendstrafe zur Bewährung zu verhängen ist dagegen nicht nur unsinnig, sondern geradezu absurd. Dem Jugendstrafrecht liegt ein Erziehungsgedanke zugrunde. Dieser führt im Ergebnis dazu, dass Bewährungsstrafen im Jugendstrafrecht eher selten verhängt werden, da diese für den Jugendlichen nicht spürbar sind, er faktisch straffrei bleibt. Insofern liegt der Überlegung, ausnahmsweise doch auf auf eine Bewährungsstrafe zurückzugreifen, eine Abwägung des Einzelfalles zugrunde, die zum Ergebnis führt, dass dem Jugendlichen diese "Strafe" bereits als Denkzettel ausreicht. Ein derartiges Abwägungsergebnis dann mit einem Warnschussarrest zu verbinden würde also bedeuten, zunächst festzustellen, dass Haft nicht notwendig ist, nur um im nächsten Moment die Notwendigkeit von Haft als Warnschussarrest festzustellen. Dieser Ansatz lässt mit Spannung auf die Kreativität des urteilenden Strafrichters bei der Begründung einer solchen Kombination blicken. Es wird aber sicherlich einige Verrenkungen erfordern, eine saubere Begründung zu finden.
Zu bedenken ist auch die negative Wirkung einer solchen Maßnahme auf die Entwicklung eines gerade günstig prognostizierten Bewährungstäters. Insgesamt sollte das Hauptaugenmerk nicht zwingend immer nur auf Strafmaß und Härte liegen, sondern die Erziehung stützen. Deutlich werden die tatsächlichen Versäumnisse am Fall Kassandra. Der 14-jährige Täter, vor der Tat verhaltensauffällig geworden, erhielt nicht etwa Unterstützung, schließlich hatte sich seine Persönlichkeit massiv verändert. Was er bekam war Hausverbot im Spieletreff.
Freitag, 16. Oktober 2009
Einheitsgrößen bei Lebensmitteln abgeschafft - Visionen und Realität
Hintergrund dieser Argumentation war der Gedanke, der Unternehmer würde sich nun Gedanken dazu machen, was der Kunde wohl mit der erworbenen Milch zubereiten wird und die Packungsgröße rechtzeitig anpassen. Statt lästiger 1000ml Milch, sollte der Kunde also passend zum Rezept auch 900ml erwerben können.
Nicht bedacht wurde die Realität. Eine Realität, in der Mogelpackungen, Falschangaben und Informationsfehlleistungen zum Tagesgeschäft gehören. In dieser Realität wird die abgeschaffte Einheitsgröße dazu genutzt, dem Verbraucher versteckte Preiserhöhungen unterzujubeln. Schokolade wiegt plötzlich nur noch 90 Gramm - zum gleichen Preis. Glück für diejenigen, die früher nicht wussten, was man mit den überschüssigen 10 Gramm anfangen soll, Pech allerdings für diejenigen, die sie einfach gegessen hätten.
Ob Marmelade, die plötzlich 1/6 weniger enthält, Milch mit weniger Inhalt oder geschrumpfte Schokolade, es scheint, als wäre die einzige Überlegung der Unternehmen nicht die passendere Größe, sondern der größere Gewinn.
Für einen Liter Milch werden wir zukünftig wohl zwei Packungen (1,8l) kaufen müssen, um dann 800ml in den Ausguß zu schütten - viel besser. Und dann war da noch der Fisch, der früher zu über 70% aus Fisch, unter 30% Panade bestand - inzwischen sind es 52% Fisch zu 48% Panade. Selbstverständlich auch das ohne Preisanpassung.
Der Kunde ist König - ein dummer König.
Mittwoch, 16. September 2009
Ping-Calls, oder Telefonwerbung geht doch...
Geregelt wurde die Ahndung von Cold Calls mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro, die Verpflichtung vor Anruf die Einwilligung des Verbrauchers zu beschaffen, das Verbot der Rufnummernunterdrückung und die erweiterten Widerrufsrechte bei Vertragschluss.
Nun nutzen Telefonwerber eine scheinbare Lücke der Regelung für sich aus. Ping Calls sind kurze Anrufe, die die Gegenstelle nur kurz anwählen, nach erstmaligem Klingeln die Verbindung wieder trennen. Der Verbraucher soll dadurch zum Rückruf auf die übertragene Rufnummer animiert werden, ein zufälliges Verkaufsgespräch wird gestartet.
Verwählen ist schließlich nicht verboten und derartige Missgeschicke passieren in den Callcentern neuerdings mehrere hundert Mal pro Minute.
Was bereits durch die 0190-Rückruffälle berühmt wurde, erlebt ein Revival.
Es bleibt abzuwarten, ob sich Gesetzgebung und Rechtsprechung so leicht ausboten lassen. Anrufinitiative geht schließlich noch immer vom Callcenter aus, der Effekt bleibt gleich. Jedenfalls die Widerrufsrechte ohne Strafcharakter dürften daher anwendbar sein. Auf eine Qualifizierung als unerlaubter Werbeanruf kommt es schon heute nicht an, so dass allenfalls eine Einschränkung aufgrund der Anrufinitiative des Rückrufes in Betrachte käme Vor dem Hintergrund, dass es sich um eine reguläre Fernabsatzwiderrufsmöglichkeit handelt, ist dies aber ebenfalls nicht der Fall.
Schwieriger wird dagegen sein, derartige Falschanrufe mit "ungewolltem" Rückruf des Verbrauchers mit Bußgeld zu ahnden. Hier läuft man Gefahr, die Grenze zur verbotenen Analogie zu überschreiten, denn nicht das Verwählen oder anpingen, sondern der direkte Anruf mit Werbeabsicht sind bußgledbewehrt.
Ratsam ist jedenfalls, die Nummer der Ping-Calls bei der Bundesnetzagentur zu melden, zufällige Verkaufsgespräche durch Auflegen zu beenden und unbekannte Nummern nicht oder nur mit Bedacht zurückzurufen.
Totschlag an der S-Bahn oder ein Aufschrei der Scheinheiligkeit
Doch was der mutige Helfer sicher nicht erreichen wollte, passiert. Er wird nach einem kurzen Lob seiner Taten zu einem Instrument selbsternannter Fachleute auf ausgetretenen politischen Einbahnstrassen zur Volksberuhigung. Man spricht von Verschärfung des Jugendstrafrechts, Anwendung des Erwachsenenstrafrechts als Grundsatz, verschärfter Kameraüberwachung, Verboten von Killerspielen und Horrorfilmen. Kurz: All denjenigen Massnahmen, die schon fast Gebetsmühlenartig auf Straftaten Jugendlicher folgen. Kriminologisch nachgewiesene Ursachen, wie Lebenssituation, Vorbilder, soziales Umfeld und Perspektivlosigkeit sozial schwacher Jugendlicher bleiben außen vor. - Keine Entschuldigung einer Tat, aber Ansatz zur Vorbeugung -
Ein anderer, als weitere wirkungslose Verschärfungen von Verboten und Einschränkung von Freiheit. Veränderung statt konsequenter Anwendung der hervorragenden Möglichkeiten, die das heutige Recht bereits bietet, schließlich ist etwa die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab dem 18. Lebensjahr ohnehin möglich.
Boulevardjournalismus schreit nach harten Strafen, fragt warum man diese Typen nicht für immer wegsperrt. Same procedure as every year. Man kennt es schon und bald ist wieder alles vergessen - bis zum nächsten Zwischenfall. Dann wird der Aufschrei wieder groß sein, der mutige Helfer aber vergessen. Was bleibt sind die Forderung nach Sicherheit.
Die Währung mit der der Bürger dafür bezahlt? Freiheit!
Dienstag, 25. August 2009
Der Schilderwald wird abgeholzt

Es werden acht Verkehrszeichen aus der StVO gestrichen, die nicht mehr notwendig sein sollen. Zu ihnen gehören die Warnung vor Flugverkehr, Viehtrieb, Glätte, Steinschlag, beweglichen Brücken, Rollsplitt, Ufern und Fußgängerüberwegen.
Allem Abschaffungseifer zum Trotz stellt sich allerdings die Frage, ob wirklich die Abschaffung von Gefahrzeichen der richtige Weg ist. Denn einerseits gibt es sicherlich deutlich überflüssigere Zeichen, als die Warnungen vor Viehtrieb und Rollsplitt, die etwa für Motorräder aufgrund der Gefährlichkeit von Straßenverschmutzungen erheblich zur Verkehrssicherheit beitragen. Andererseits stellt sich die Frage, inwiefern eine Abschaffung von Zeichen zur Erreichung dieses Ziels wirklich notwendig ist.
Ein maßvollerer Umgang mit vorhandenen Zeichen wäre sicherlich der bessere Weg.
Letztendlich bleibt aber die traurige Gewissheit, dass Zeichen, die über Jahrzehnte unser Straßenbild geprägt haben, bald nicht mehr zu sehen sein werden.
Flocke, wir werden Dich vermissen...
Dienstag, 11. August 2009
Scheinminderjährigkeit - Ein Gutachten...
Doch was auf den ersten Blick nach der Rechtssicherheit aussieht, die vielfach gefordert wurde, ist auf den zweiten Blick für viele nur unverständliches "Juristengeschwätz".
Das Bundesverfassungsgericht fordert in einem Beschluss den eindeutigen Schluss des Betrachters, dass ein Film unter Beteiligung jugendlicher Darsteller(innen) hergestellt wurde, bloße Zweifel an der Volljährigkeit sollen nicht genügen. Jedoch ist der Bereich dennoch schwierig abzugrenzen, wie auch das Bundesverfassungsgericht äußert. Die Kriterien umreisst das Bundesverfassungsgericht nur vage, so dass Rechtssicherheit nicht erreicht wird, zumal die Kriterien der "fast noch kindlich" wirkenden Darsteller(innen) noch auslegungsbedürftig sind.
Das Gutachten knüpft an dieser Stelle an und versucht Kriterien herauszuarbeiten, die jedoch nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch den Untergang einer Branche mit sich bringen. Neben noch nachvollziehbaren Kriterien, wie den Tanner-Stadien I-V der Körperentwicklung, welche jedoch auch altersuntypisch auftreten können, werden weitere Kriterien genannt.
Hierzu gehören Orangenhaut, Faltenbildung, Körperbehaarung (u.a. am Rücken) und - die Juristen werde vor Freude aufspringen - Berufskleidung wie Richterroben.
Positiv ist jedoch zu bewerten, dass das Tragen eines Vollbartes bei Darstellerinnen offenbar nicht zwingend notwendig ist.