Ein Gutachten legt die BPJM-Kriterien der Scheinminderjährigkeit fest.
Doch was auf den ersten Blick nach der Rechtssicherheit aussieht, die vielfach gefordert wurde, ist auf den zweiten Blick für viele nur unverständliches "Juristengeschwätz".
Das Bundesverfassungsgericht fordert in einem Beschluss den eindeutigen Schluss des Betrachters, dass ein Film unter Beteiligung jugendlicher Darsteller(innen) hergestellt wurde, bloße Zweifel an der Volljährigkeit sollen nicht genügen. Jedoch ist der Bereich dennoch schwierig abzugrenzen, wie auch das Bundesverfassungsgericht äußert. Die Kriterien umreisst das Bundesverfassungsgericht nur vage, so dass Rechtssicherheit nicht erreicht wird, zumal die Kriterien der "fast noch kindlich" wirkenden Darsteller(innen) noch auslegungsbedürftig sind.
Das Gutachten knüpft an dieser Stelle an und versucht Kriterien herauszuarbeiten, die jedoch nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch den Untergang einer Branche mit sich bringen. Neben noch nachvollziehbaren Kriterien, wie den Tanner-Stadien I-V der Körperentwicklung, welche jedoch auch altersuntypisch auftreten können, werden weitere Kriterien genannt.
Hierzu gehören Orangenhaut, Faltenbildung, Körperbehaarung (u.a. am Rücken) und - die Juristen werde vor Freude aufspringen - Berufskleidung wie Richterroben.
Positiv ist jedoch zu bewerten, dass das Tragen eines Vollbartes bei Darstellerinnen offenbar nicht zwingend notwendig ist.
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