Montag, 31. August 2009

Wahlgetwitter

Noch im Juni hatte der Bundeswahlleiter, ebenso wie Abgeordnete von Union und SPD , Bedenken geäussert, die zunehmende Verbreitung von Twitter könnte bei der Bundestagswahl zu einer vorzeitigen Bekanntgabe eines Wahltrends führen. Der Spiegel berichtete.
Diese könnte dann zu einer Mobilisierung unentschlossener Wähler und somit zu einer Verschiebung des Ergebnisses führen, letztlich sogar die Anfechtung einer Wahl rechtfertigen.

Das Problem wurde jetzt offenbar bereits auf die Landtagswahlen vorgezogen. Gut 90 Minuten vor Schließung der Wahllokale wurden Prognosen, welche weitgehend mit den Erstprognosen der TV-Sender übereinstimmten und offenbar auf den Daten der Wahlforscher beruhten, über den Twitter-Account eines CDU-Politikers verbreitet. Ob dieser die Prognosen selbst ins Netz gestellt hat, ist unklar. Er selbst bestreitet es, den Account hat er inzwischen stillgelegt.

Die Verbreitung der Daten vor Schließung der Wahllokale ist verboten. Sie verstößt gegen Wahlgesetze und macht Wahlen afechtbar. Daher kann die Verbreitung unabhängig vom Verbreitungsweg mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Ein schneller Tweet wird unter Umständen sehr teuer.

Es bleibt abzuwarten, ob sich das Problem der vorzeitigen Prognoseveröffentlichung bis zur Bundestagswahl lösen lässt.

Update: Die Landeswahlleitung Sachsens prüft nach eigenen Angaben, wie es zur Bekanntgabe der Landtagswahlprognosen im Internetdienst Twitter vor 18 Uhr kommen konnte.

Bundeswahlleiter Egeler kündigte bereits energisches Vorgehen für den Fall an, dass sich ähnliches bei der Bundestagswahl ähnliches wiederholt.

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