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Dienstag, 17. November 2009

Ermittlersoftware auf Tauschbörsen geleaked - CSI Privat

Was passiert wenn - diese Frage stellt sich regelmäßig, wenn es um Themen, wie Datenschutz, Freiheitsrechtsbeschränkungen oder Ermittlungsmethoden geht.

Was passiert, wenn man Ermittlern aus aller Welt eine kleine Software namens "Cofee" an die Hand gibt, um Daten aus PCs zu extrahieren, zeigen die aktuellen Ereignisse eindrucksvoll: Sie taucht auf Tauschbörden auf - für jedermann zum kostenlosen Download.

Auch wenn Tauschbörsen schnell reagierten und die angebotenen Dateien vom Netz nahmen, ist das Programm mittlerweile so stark verbreitet, dass es kaum mehr aufzuhalten ist. Umso überraschender ist, dass die Software eigentlich harmlos ist. Denn würde man von Ermittlungsbehörden eigentlich eine Wunderwaffe erwarten, die gelöschte Dateien aufstöbert und wiederherstellt, Passwörter abspeichert und geheime Archive offenbart, ist diese Software eigentlich nichts anderes, als eine vereinfachte Möglichkeit, ohnehin in Windows XP integrierte Funktionen automatisiert auszuführen. Letztendlich also ein Tool für nicht PC-Versierte Vor-Ort-Ermittler, die Daten wie etwa ausgeführte Programme und Prozesse, angemeldete Nutzer, Netzwerkkonfiguration und Netzwerkadressen zu extrahieren, welche beim Ausschalten der Geräte zum Abtransport vernichtet werden würden.

Das können nun natürlich auch Putzkolonnen oder Besucher in Büros ganz nebenbei erledigen, jedoch ohne großen Schaden anzurichten, schließlich ist das Tool neben dem eingeschränkten Funktionsumfang auch lediglich auf Windows XP begrenzt, Windows Vista, Windows 7 oder gar Mac Os und Linux werden dagegen nicht unterstützt.

Dennoch beweist der Vorfall eines ganz deutlich: Auch Ermittlungsbehörden sind nicht gegen den Verlust von Daten oder sogar Ermittlersoftware immun. Mißbrauchsgefahr besteht also auch in den eigentlich geschützten Behörden..

Doch wer sich diese Wundersoftware nun selbst sichern will, sollte Vorsicht walten lassen, denn die bisher noch harmlose Software könnte dann schon von Hackern mit einem Keylogger versehen worden sein, und wirklichen Schaden anrichten.

Mittwoch, 16. September 2009

BKA-Ermittlung: Wenn Erfolg und Panne nahe beisammen liegen

Es waren Videos aufgetaucht, die einen Mann zwischen 65 und 75 Jahren beim sexuellen Mißbrauch von Minderjährigen zeigten.

Wie mittlerweile fast schon üblich, wurde auch in diesem Fall eine Öffentlichkeitsfahndung gestartet, die nach nur einem Tag zur Festnahme und damit zum gewünschten Ergebnis führte. Jedenfalls fast, denn die Angelegenheit hat auf den zweiten Blick einige Schönheitsfehler, die den Erfolg in eine Panne verwandeln.

Die Aufnahmen, offenbar kürzlich erneut ins Internet gelangt, stammen bereits aus dem Jahr 1993, bei den Taten steht Verjährung im Raum, auch wenn in diesem Bereich eine Verjährungshemmung bis zur Volljährigkeit der Opfer gegeben ist.

Gewichtiger ist allerdings ein anderes Argument: Für weitere Taten, außer der dokumentierten bestehen keine Anhaltspunkte, es handelt sich um reine Spekulation. Die durch das Video dokumentierte Tat wurde bereits im Jahre 1994 geahndet. Der Täter war in der forensischen Psychiatrie untergebracht worden, eine weitere bzw. erneute Verfolgung verbietet sich daher, auch wenn das Altmaterial aus ungeklärter Quelle erneut in Umlauf gelangt ist.

Die nicht hinterfragte Öffentlichkeitsfahndung aufgrund einer bereits geahndeten Tat ist - vor diesem Hintergrund - kein Erfolg, sondern eine Panne, die das Risiko der Öffentlichkeitsfahndung erneut bestätigt und nahelegt, dass der feinfühlige Umgang mit diesem Mittel zwingent ist.

Sonntag, 9. August 2009

Öffentlichkeitsfahndung als probates Mittel gegen Sexualstraftäter

Im jüngst aufgeklärten Fall des sexuellen Missbrauchs mehrerer Dutzend Kinder war es allein die öffentlichkeitswirksame Ermittlung der Behörden, die zum Erfolg führte. In diesem Fall notwendig, schließlich waren lediglich Stimme, Gesicht und Räumlichkeiten des Täters bekannt, birgt die Ermittlungsform auch viele Gefahren.

Neben der gewünschten Folge, nämlich der Selbstanzeige des mutmaßlichen Täters, ließen auch die unerwünschten und nicht vermeidbaren Nebenfolgen nicht lange auf sich warten. Die eigentlich nur für die Fahndung eingesetzten Fotos wurden auch nach der Ergreifung des mutmaßlichen Täters durch die Presse massiv verwendet. (Eine deutsche Zeitung untertitelt in der Onlineausgabe das Fahndungsfoto: "Mit diesem Bild fahndete das BKA nach dem Dreckschwein")

Was aufgrund des eindeutigen Beweismaterials und der geschickt ausgewählten Bildausschnitte nicht nur geeignet war, sondern außerordentlich effizient die Aufklärung herbeiführte, führt in Standardfällen, in denen die vorliegenden Materialien nicht die geradezu erdrückende Deutlichkeit und Eindeutigkeit aufweisen, zu einer den rechtsstaatlichen Grundsätzen nahezu vollständig entzogenen Vorverurteilung durch Medien und Dritte.

Liegt derart zweifelsfreies Material vor, muss schon aufgrund der Aufklärungsquote nahe 100% der Weg der Öffentlichkeitsfahndung gewählt werden, liegt solches aber nicht vor, ist im Hinblick auf die Gefahren davon abzusehen.