Die Medien sind sich einig, es gibt neues von der Fahrerlaubnis, denn schon bald sollen Führerscheine nach 15 Jahren erneuert werden müssen. Doch Recherche scheint nicht unbedingt die Stäreke der heutigen Presse zu sein.
Man hätte auch schreiben können "Äpfel: Birnen jetzt noch saftiger!".
Schließlich ist der Führerschein nichts weiter, als die amtliche Dokumentation der Fahrerlaubnis, einem Dauerverwaltungsakt, der in gewissem Umfang zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt. Und die Fahrerlaubnis soll gerade nicht nach 15 Jahren erneuert werden müssen.
Die Unterscheidung ist so schwer nicht. Fahren ohne Führerschein 10€, Fahren ohne Fahrerlaubnis ein Jahr. Ist schon etwas anderes.
Dass man gerade im juristischen bei der Verwendung von Fachbegriffen nicht auf Abwechslung, sondern Präzision setzen sollte, müsste der Presse doch klar sein. Und am Ende fragt man sich nur, bei welchen anderen Berichten man ansonsten noch kleine Ungenauigkeiten vorgesetzt bekommt.
Posts mit dem Label Verkehrsrecht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Verkehrsrecht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Freitag, 27. August 2010
Mittwoch, 26. August 2009
Anzeige fürs erste Mal - Deutsche Bahn
Nach Plänen der Deutschen Bahn - Der Spiegel berichtete - sollen zukünftig Schwarzfahrer bereits bei der ersten Fahrt ohne Fahrkarte wegen Leistungserschleichung angezeigt werden. Mit dieser Praxis hat der Konzern bereits begonnen.
Doch was auf den ersten Blick vielleicht noch sinnvoll erscheint, ist der Versuch Kunden zu kriminalisieren. Spätestens wenn sich diese Praxis auch bei den S-Bahnen durchsetzt, welche in vielen Größstädten von der Deutschen Bahn betrieben werden, ist mit einem deutlichen Anstieg von Verfahren zu rechnen. Verfolgt werden sollen damit auch Kunden, die falsch gelöst haben, Fahrkarten verloren oder das Lösen der Karte vergessen haben.
Bereits der Zugverkehr allein würde einen Anstieg der Straftaten in der Statistik um etwa 600.000 Fälle verursachen.
Schwierig: Die Bestrafung einer Leistungserschleichung setzt Vorsatz voraus, welcher sich regelmäßig erst nach wiederholtem Schwarzfahren nachweisen lassen wird. Die Folge sind unzählige Strafanträge, die zu nichts führen und eine überlastete Polizei, die ihre Kapazitäten nicht mehr für sinnvollere Einsätze zur Verfügung hat. Die Verfahren werden jedenfalls bisher eingestellt.
Die Bahn kommt.... so bestimmt nicht ans Ziel.
Doch was auf den ersten Blick vielleicht noch sinnvoll erscheint, ist der Versuch Kunden zu kriminalisieren. Spätestens wenn sich diese Praxis auch bei den S-Bahnen durchsetzt, welche in vielen Größstädten von der Deutschen Bahn betrieben werden, ist mit einem deutlichen Anstieg von Verfahren zu rechnen. Verfolgt werden sollen damit auch Kunden, die falsch gelöst haben, Fahrkarten verloren oder das Lösen der Karte vergessen haben.
Bereits der Zugverkehr allein würde einen Anstieg der Straftaten in der Statistik um etwa 600.000 Fälle verursachen.
Schwierig: Die Bestrafung einer Leistungserschleichung setzt Vorsatz voraus, welcher sich regelmäßig erst nach wiederholtem Schwarzfahren nachweisen lassen wird. Die Folge sind unzählige Strafanträge, die zu nichts führen und eine überlastete Polizei, die ihre Kapazitäten nicht mehr für sinnvollere Einsätze zur Verfügung hat. Die Verfahren werden jedenfalls bisher eingestellt.
Die Bahn kommt.... so bestimmt nicht ans Ziel.
Stoppschild - reine Straßendekoration...

Nach einer Studie des Auto Club Europa (ACE) verstößt etwa die Hälfte aller Autofahrer gegen Vorfahrtregeln, also auch gegen das Stoppschild, Zeichen 206. Bei den Radfahrern sind es sogar mehr als 60 Prozent, die dem Zeichen keine Bedeutung mehr beimessen.
Erst kürzlich wurde die Streichung einiger Verkehrszeichen aus der StVO beschlossen, möglicherweise sollte man aber auch darüber nachdenken, in der Praxis stark missachtete Zeichen zu ersetzen, die ihren Zweck, die Förderung der Sicherheit im Straßenverkehr, nicht mehr erfüllen.
Möglicherweise handelt es sich bei der Mißachtung des Schildes um eine gezielte Protestaktion von Rechtschreibkritikern, schließlich wurde Zeichen 206 nach der Rechtschreibreform nicht an die aktuelle Schreibweise angepasst.
Das Schicksal des Zeichens als wirkungsloses Symbol der Hilflosigkeit wird indes konsequent weitergefördert, denn auch der neue Einsatzbereich im Internet ist mehr als umstritten. Im deutschen Recht ist wohl nichts einfacher zu umgehen, als das Stoppschild.
Dienstag, 25. August 2009
Der Schilderwald wird abgeholzt

Am 1.September soll der Schilderwald auf deutschen Straßen dünner werden.
Es werden acht Verkehrszeichen aus der StVO gestrichen, die nicht mehr notwendig sein sollen. Zu ihnen gehören die Warnung vor Flugverkehr, Viehtrieb, Glätte, Steinschlag, beweglichen Brücken, Rollsplitt, Ufern und Fußgängerüberwegen.
Allem Abschaffungseifer zum Trotz stellt sich allerdings die Frage, ob wirklich die Abschaffung von Gefahrzeichen der richtige Weg ist. Denn einerseits gibt es sicherlich deutlich überflüssigere Zeichen, als die Warnungen vor Viehtrieb und Rollsplitt, die etwa für Motorräder aufgrund der Gefährlichkeit von Straßenverschmutzungen erheblich zur Verkehrssicherheit beitragen. Andererseits stellt sich die Frage, inwiefern eine Abschaffung von Zeichen zur Erreichung dieses Ziels wirklich notwendig ist.
Ein maßvollerer Umgang mit vorhandenen Zeichen wäre sicherlich der bessere Weg.
Letztendlich bleibt aber die traurige Gewissheit, dass Zeichen, die über Jahrzehnte unser Straßenbild geprägt haben, bald nicht mehr zu sehen sein werden.
Flocke, wir werden Dich vermissen...
Es werden acht Verkehrszeichen aus der StVO gestrichen, die nicht mehr notwendig sein sollen. Zu ihnen gehören die Warnung vor Flugverkehr, Viehtrieb, Glätte, Steinschlag, beweglichen Brücken, Rollsplitt, Ufern und Fußgängerüberwegen.
Allem Abschaffungseifer zum Trotz stellt sich allerdings die Frage, ob wirklich die Abschaffung von Gefahrzeichen der richtige Weg ist. Denn einerseits gibt es sicherlich deutlich überflüssigere Zeichen, als die Warnungen vor Viehtrieb und Rollsplitt, die etwa für Motorräder aufgrund der Gefährlichkeit von Straßenverschmutzungen erheblich zur Verkehrssicherheit beitragen. Andererseits stellt sich die Frage, inwiefern eine Abschaffung von Zeichen zur Erreichung dieses Ziels wirklich notwendig ist.
Ein maßvollerer Umgang mit vorhandenen Zeichen wäre sicherlich der bessere Weg.
Letztendlich bleibt aber die traurige Gewissheit, dass Zeichen, die über Jahrzehnte unser Straßenbild geprägt haben, bald nicht mehr zu sehen sein werden.
Flocke, wir werden Dich vermissen...
Dienstag, 18. August 2009
Handyverbot verfassungswidrig?
Dieser Frage wird, jedenfalls wenn es nach dem Willen des AG Gummersbach geht, demnächst vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden.
Mit Beschluss vom 08.07.2009 85 OWi 196/09 hat es das dort anhängige Verfahren nach Art. 100 I 1 GG ausgesetzt und die Frage der Verfassungswidrigkeit von § 23 Ia StVO zur Entscheidung vorgelegt.
Die Begründung des Amtsgerichts ist dabei kreativ.
Es zog nämlich Tätigkeiten heran, wie während der Fahrt ausgeübt werden dürfen, ohne dass dies zu eine OWi führt.
Zu den laut AG Gummersbach zulässigen Tätigkeiten gehören:
- das Umräumen des Fahrzeugs
- die Bedienung des Autoradios mit gleichzeitigem Gespräch
- das Aufheben eines Diktiergerätes, um einen Bußgeldbescheid, eine Anklage oder ein Urteil zu diktieren
- das Fahren eines Armamputierten ohne Prothese
- die Hand aus dem Fenster zu hängen und gleichzeitig mit Mitfahrern zu sprechen
Und als wörtlicher Höhepunkt:
- selbstbefriedigende Handlungen oder mit einer einwilligungsfähigen Beifahrerin an dieser – mit ihrem
Einverständnis sexuelle Handlungen von einiger Erheblichkeit über oder unter ihrer Bekleidung
vorzunehmen.
Trotz des zweifellos vorhandenen Unterhaltungswertes der Vorlage, dürften die Erfolgschancen eher gering sein. Schließlich hatte bereits im Jahr 2008 eine Rechtsanwältin versucht, mehrere gegen sie ergangene Bußgeldbescheide anzugreifen, scheiterte jedoch vor dem Bundesverfassungsgericht, welches die Frage damals nicht zur Entscheidung annahm und offenbar keine verfassungsrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Vorschrift sah.
Beschluss vom 18. April 2008, - 2 BvR 525/08
Davon abgesehen ist die Vorlage nach Art. 100 I 1 GG nur bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit von formellen Gesetzen möglich. Auf die StVO als Rechtsverordnung ist die Vorschrift daher nicht anwendbar.
Davon abgesehen ist die Vorlage nach Art. 100 I 1 GG nur bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit von formellen Gesetzen möglich. Auf die StVO als Rechtsverordnung ist die Vorschrift daher nicht anwendbar.
Sonntag, 9. August 2009
Schildbürgerstreich
Manchmal ist es schwierig, sich an Verkehrszeichen zu halten.
Vor allem dann, wenn man auf dem Fahrrad durch Zeichen 237 eigentlich dazu gezwungen wird, den Radweg zu benutzen, gleichzeitig aber für diesen ein Durchfahrverbot besteht.
Da ist Umkehren angesagt.
Zum Schilderwald
Vor allem dann, wenn man auf dem Fahrrad durch Zeichen 237 eigentlich dazu gezwungen wird, den Radweg zu benutzen, gleichzeitig aber für diesen ein Durchfahrverbot besteht.
Da ist Umkehren angesagt.
Zum Schilderwald
Abonnieren
Posts (Atom)