Received: from [195.4.92.91] (helo=mout1.freenet.de)
by mx15.web.de with esmtp (WEB.DE 4.110 #314)
id 1NCGiu-00036d-00
for dafunk1@web.de; Sun, 22 Nov 2009 18:59:44 +0100
Received: from [195.4.92.24] (helo=14.mx.freenet.de)
by mout1.freenet.de with esmtpa (ID kazim1974@freenet.de) (port 25) (Exim 4.70 #1)
id 1NCGiu-0007RO-1l
for dafunk1@web.de; Sun, 22 Nov 2009 18:59:44 +0100
Received: from 175.39-65-87.adsl-static.isp.belgacom.be ([87.65.39.175]:59864 helo=6uo4o)
by 14.mx.freenet.de with esmtpa (ID kazim1974@freenet.de) (port 25) (Exim 4.69 #94)
id 1NCGit-0001h4-R4
for dafunk1@web.de; Sun, 22 Nov 2009 18:59:44 +0100
From: "Mitteilung"
Subject: Wichtige Benachrichtigung bezueglich Ihrer Packstation
To: dafunk1@web.de
Content-Type: text/plain;
charset="US-ASCII"
Reply-To: fgsd112af@web.de
Date: Sun, 22 Nov 2009 18:59:43 +0100
X-Priority: 3
Message-Id:
Return-Path: sicherheit@mein-paket.de
Dienstag, 16. März 2010
Abmahnung - Oder die Abzocke mit der Abzocke
Seit einiger Zeit mahnen jedoch nicht mehr nur die großen Kanzleien ab, die für ihre juristische Meisterleistung berühmt und berüchtigt sind, in vorgefertigten Schreiben IP, Musikstück und Namen des Abgemahnten zu tauschen und hierfür mehrere hundert Euro in Rechnung zu stellen.
Betrüger nützen inzwischen die Angst vor der Abmahnung für eigene Zwecke aus und verschicken immer häufiger gefälschte Briefe der großen Abmahnkanzleien. Der Unterschied: Die Kontodaten der Kanzleien werden gegen die eigenen ausgetauscht.
Einen weiteren Unterschied sollte man jedoch ebenfalls nicht verschweigen.
Die Betrüger sind deutlich preiswerter...
Dienstag, 24. November 2009
Wichtige Benachrichtigung bezueglich Ihrer Packstation - Phishing für Einsteiger und ohne Umlaute
-----------------------------------------------------------------------------------------------
|
| ||||||||||||
| Datum: | | | |||||||||||
Sehr geehrter Kunde,
im Zuge einer Systemumstellung ist es leider unumg?nglich das Sie ihre Kundendaten bei uns verifizieren. Dies dient zur Einrichtung von unserem neuen Sicherheitssystem im
Kampf gegen Phishing.
Nach erfolgreicher Best?tigung Ihrer "Kundennummer", Ihres "Pins" und Ihres "Internet-Passwortes", sind Ihnen unter anderem folgende neue Optionen erm?glicht:
# Individuelle Reporte erstellen
# Sendungslagerfristen ?ndern
# Mitarbeiterdaten verwalten
# Sendungsdaten abrufen
# Vertreter f¨¹r Sendungsabholungen bestimmen
Verifizierung:http://www.dhl-packstation.de.tt
Bei weiterf¨¹hrenden Fragen schicken Sie uns bitte eine E-Mail an DHL@sicherheit.de
Vielen Dank f¨¹r Ihr Verst?ndnis
Viel Spa? mit PACKSTATION w¨¹nscht IhnenIhr PACKSTATION Team
---------------------------------------------------------------------------------------
Doch was auf den ersten Blick noch ganz gut aussieht, wirkt schon beim genaueren Hinsehen seltsam. Wie soll eine Verifizierung von Kundendaten gegen Phishing helfen, warum lautet die Mailadresse DHL@sicherheit.de und nicht Sicherheit@dhl.de, was macht das .tt hinter der Webadresse, warum ist Absender der Mail eine Preissuchmaschine und vor allem wo sind die Umlaute?
Fatal ist sicherlich, dass die angeschriebenen Mailadressen mit den zur Registrierung für die Packstation verwendeten übereinstimmen. Dadurch wird die Glaubwürdigkeit dieser Phishingaktion gestärkt. Dennoch sind die üblichen Kennzeichen gegeben. Rechtschreibfehler, merkwürdige Adressen und die Frage nach der Pin sind, neben der Verwendung einer unpersönlichen Anrede, Kennzeichen für Phishing.
Ziel ist die Verwendung der Packstationen für kriminelle Zwecke, wie etwa Versandbetrug.
Und auch wenn manche neue Funktion verlockend erscheint - wer würde nicht gerne manchmal seinen Paketboten über die Mitarbeiterdatenverwaltung entlassen - gibt es nur einen Ort für diese Mail. Den Papierkorb.
Dienstag, 17. November 2009
Ermittlersoftware auf Tauschbörsen geleaked - CSI Privat
Was passiert, wenn man Ermittlern aus aller Welt eine kleine Software namens "Cofee" an die Hand gibt, um Daten aus PCs zu extrahieren, zeigen die aktuellen Ereignisse eindrucksvoll: Sie taucht auf Tauschbörden auf - für jedermann zum kostenlosen Download.
Auch wenn Tauschbörsen schnell reagierten und die angebotenen Dateien vom Netz nahmen, ist das Programm mittlerweile so stark verbreitet, dass es kaum mehr aufzuhalten ist. Umso überraschender ist, dass die Software eigentlich harmlos ist. Denn würde man von Ermittlungsbehörden eigentlich eine Wunderwaffe erwarten, die gelöschte Dateien aufstöbert und wiederherstellt, Passwörter abspeichert und geheime Archive offenbart, ist diese Software eigentlich nichts anderes, als eine vereinfachte Möglichkeit, ohnehin in Windows XP integrierte Funktionen automatisiert auszuführen. Letztendlich also ein Tool für nicht PC-Versierte Vor-Ort-Ermittler, die Daten wie etwa ausgeführte Programme und Prozesse, angemeldete Nutzer, Netzwerkkonfiguration und Netzwerkadressen zu extrahieren, welche beim Ausschalten der Geräte zum Abtransport vernichtet werden würden.
Das können nun natürlich auch Putzkolonnen oder Besucher in Büros ganz nebenbei erledigen, jedoch ohne großen Schaden anzurichten, schließlich ist das Tool neben dem eingeschränkten Funktionsumfang auch lediglich auf Windows XP begrenzt, Windows Vista, Windows 7 oder gar Mac Os und Linux werden dagegen nicht unterstützt.
Dennoch beweist der Vorfall eines ganz deutlich: Auch Ermittlungsbehörden sind nicht gegen den Verlust von Daten oder sogar Ermittlersoftware immun. Mißbrauchsgefahr besteht also auch in den eigentlich geschützten Behörden..
Doch wer sich diese Wundersoftware nun selbst sichern will, sollte Vorsicht walten lassen, denn die bisher noch harmlose Software könnte dann schon von Hackern mit einem Keylogger versehen worden sein, und wirklichen Schaden anrichten.
Freitag, 23. Oktober 2009
Unfreiwilliges Abo - Was nun?
Zum Repertoire gehören Schufa, Inkasso, Rechtsanwälte, Gerichtsverfahren und Strafanzeigen. Erschreckende Mittel, die aber häufig nur angedroht, nicht eingesetzt werden.
Doch was ist die beste Reaktion?
- Vorbeugung
Die Angabe personenbezogener Daten wird bei Gratisangeboten nur in Ausnahmefällen verlangt. Bei der Angabe gilt besondere Vorsicht. Kontodaten immer nur dann angeben, wenn eine Zahlungspflicht eingegangen werden soll. Die Rechtsprechung sieht die Angabe von Kontodaten als Indiz für den Willen zum Vertragsschluss. Aber auch vor der Angabe sonstiger Daten, auch E-Mail, sollte das Angebot genau auf versteckte Kosten geprüft werden.
Was aber, wenn die Rechnung/ Mahnung bereits vorliegt?
- Nachsorge
Auch wenn der Anbieter Druck ausübt, sollte der Anspruch mit der gebotenen Ruhe geprüft werden.
War die Kostenpflichtigkeit des Angebots erkennbar, oder im Kleingedruckten?
In mehreren Fällen haben die Instanzgerichte inzwischen Ansprüche von Anbietern mit Hinweis auf das AGB-Recht zurückgewiesen. War bei Abschluss die Kostenpflichtigkeit nach eigener Ansicht nicht ersichtlich, sollte der Anspruch fachkundig geprüft werden.
Indizien für bewusste Fallen sind Anbieterkontaktdaten im Nicht-EU-Ausland, eine erhebliche Drohkulisse beim Erstkontakt, Mahnungen per E-Mail und natürlich die besonders auffällig gestalteten Hinweise auf das kostenlose Angebot mit vergleichsweise intransparent gestaltetem Kostenhinweis.
Bei Zweifeln sollte die örtliche Verbraucherzentrale kontaktiert werden. Diese kann die Ansprüche kostengünstig prüfen und hat meist bereits umfassende Informationen über unseriöse Anbieter. Zumindest sollte nicht im Hinblick auf die Drohkulisse unüberlegt und übereilt bezahlt werden
Montag, 5. Oktober 2009
Einmal Hausaufgaben - macht 150.000 $
Es war ein kleiner Skandal, als ausgerechnet das Buch 1984 automatisch von den hauseigenen Readern verschwand. Zu den Hintergründen dazu.
Doch nicht nur die Öffentlichkeit, auch die Justiz hatte nun Gelegenheit, sich mit dem Fall zu beschäftigen. Ein Schüler hatte sich das Buch in digitaler Form besorgt und auf dem Reader Randnotizen und Anmerkungen erstellt. Diese führten nach der Löschaktion nun freilich ins Nirvana, um die Hausaufgaben war es geschehen. Vorbei die Zeit, als noch der Familienhund die Hefte fraß. Heute löscht Amazon das Ebook vom Kindle. Doch wo es früher nur eine Entschuldigung der Eltern gab, gibt es heute 150.000 $ Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Richter. Der Strafcharakter des amerikanischen Zivilrechts macht es möglich.
Da möchte man fast nochmal Schüler sein. Schöne moderne Welt...
Sonntag, 19. Juli 2009
Wenn Bücher verschwinden...
Der aktuellste Fall verschwundener Bücher lässt sich aber unter einem anderen Begriff zusammenfassen. Moderne Technik. So verschwanden auf dem Kindle, dem hauseigenen E-Book Reader des Onlineversenders Amazon (US), kürzlich zwei E-Books gegen Erstattung des Kaufpreises.
Die Erklärung ist einfach. Die Bücher wurden über das sog. Whispernet, die Funkverbindung des Kindle, die zum Download von E-Books gedacht ist, gelöscht. Grund hierfür ist das Angebot durch einen Drittanbieter, der nicht Rechteinhaber der Bücher war. Als Amazon hierüber vom tatsächlichen Rechteinhaber unterrichtet wurde, entfernte man die Bücher aus dem Katalog, gleichzeitig aber auch aus den Readern der Kunden.
Der Titel der gelöschten Bücher: "1984" und "Animal Farm" von George Orwell.
Irgendwie passend...