Freitag, 23. Oktober 2009

Unfreiwilliges Abo - Was nun?

Es ist schnell passiert. Ein Download, eine Gewinnspielteilnahme oder ein Test ohne Blick auf das Kleingedruckte reichen aus, um stolzer Inhaber eines Downloadabos oder Handyabos zu werden. Die Masche dabei ist stets die gleiche. Es wird der Eindruck erweckt, man würde lediglich ein kostenloses Angebot nutzen, Personendaten werden unter einem Vorwand abgefragt. Anbieterabhängig mehr oder weniger versteckt im Kleingedruckten finden sich die eigentlichen Angebotsbedingungen. Mit etwas Glück, hat man nur ein Handyabo für 2,99 EUR abgeschlossen, im Umlauf sind aber Verträge bis 100 EUR. Mit entsprechender Brachialgewalt werden diese Beträge dann meist angemahnt. Das Ziel: Einschüchterung.

Zum Repertoire gehören Schufa, Inkasso, Rechtsanwälte, Gerichtsverfahren und Strafanzeigen. Erschreckende Mittel, die aber häufig nur angedroht, nicht eingesetzt werden.

Doch was ist die beste Reaktion?

- Vorbeugung

Die Angabe personenbezogener Daten wird bei Gratisangeboten nur in Ausnahmefällen verlangt. Bei der Angabe gilt besondere Vorsicht. Kontodaten immer nur dann angeben, wenn eine Zahlungspflicht eingegangen werden soll. Die Rechtsprechung sieht die Angabe von Kontodaten als Indiz für den Willen zum Vertragsschluss. Aber auch vor der Angabe sonstiger Daten, auch E-Mail, sollte das Angebot genau auf versteckte Kosten geprüft werden.


Was aber, wenn die Rechnung/ Mahnung bereits vorliegt?

- Nachsorge

Auch wenn der Anbieter Druck ausübt, sollte der Anspruch mit der gebotenen Ruhe geprüft werden.

War die Kostenpflichtigkeit des Angebots erkennbar, oder im Kleingedruckten?
In mehreren Fällen haben die Instanzgerichte inzwischen Ansprüche von Anbietern mit Hinweis auf das AGB-Recht zurückgewiesen. War bei Abschluss die Kostenpflichtigkeit nach eigener Ansicht nicht ersichtlich, sollte der Anspruch fachkundig geprüft werden.

Indizien für bewusste Fallen sind Anbieterkontaktdaten im Nicht-EU-Ausland, eine erhebliche Drohkulisse beim Erstkontakt, Mahnungen per E-Mail und natürlich die besonders auffällig gestalteten Hinweise auf das kostenlose Angebot mit vergleichsweise intransparent gestaltetem Kostenhinweis.

Bei Zweifeln sollte die örtliche Verbraucherzentrale kontaktiert werden. Diese kann die Ansprüche kostengünstig prüfen und hat meist bereits umfassende Informationen über unseriöse Anbieter. Zumindest sollte nicht im Hinblick auf die Drohkulisse unüberlegt und übereilt bezahlt werden

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