Interessante Erkenntnisse haben die derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen zu Tage gefördert.
Denn nachdem bis vor der Bundestagswahl noch die Sperrung kinderpornographischer Angebote das Mittel der Wahl war, wird jetzt völlig unerwartet von einer Löschung gesprochen. Diese Wende ist vor allem deshalb beachtlich, weil zuvor stets davon ausgegangen wurde, man könne eine Löschung nicht erreichen, nur eine Sperre sein gangbar.
"Nun hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bei einer Rede in Stuttgart handwerkliche Fehler beim sogenannten Zugangserschwerungsgesetz eingeräumt. Das Gesetz zum Schutz vor Kinderpornografie sei im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden, um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen." Spiegel
Es war also alles nur Wahlkampf, jetzt wird wohl nachgebessert. Es bleibt abzuwarten, ob das Ergebnis der Nachbesserung ein besseres sein wird.
Eine Frage bleibt aber: Wer denkt nur an die Kinder?
Familienministerin von der Leyen anscheinend nicht. Derzeit ist sie nicht mehr an der Entwicklung der Internetsperre/ Contentlöschung beteiligt. Die Kinder bloßes Mittel zum Zweck bei einer gnadenlosen Selbstinszenierung einer Person und einer Partei, der Sache unwürdig, und Rechtechaos im angeblich rechtsfreien Raum.
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Mittwoch, 21. Oktober 2009
Netzsperren waren Wahlkampf
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Freitag, 17. Juli 2009
Zensur....

findet nicht statt.
Jedenfalls nicht so oft. Seit allerdings Internetsperren und virtuelle Stopp-Schilder diskutiert werden, kann man sich fragen, ob dieser Grundsatz noch gelten soll.
Das Zensurverbot richtet sich, da ist man sich einig, lediglich gegen die Vorzensur. Das meint die Verhinderung der Meinungskundgabe, also der Veröffentlichung.
Das Zensurverbot richtet sich, da ist man sich einig, lediglich gegen die Vorzensur. Das meint die Verhinderung der Meinungskundgabe, also der Veröffentlichung.
Die Veröffentlichung, so der findige Jurist, wird aber durch die Zugangserschwerung nicht behindert, lediglich der Abruf. Allerdings sollte man sich über dieses Argument Gedanken machen. Es fragt sich, ob sich dieser Grundsatz ohne weiteres auf Onlinemedien übertragen lässt.
Das Onlinemedium ist eben keine gedruckte Kopie der Vorlage, sondern die Kopiervorlage selbst. Bei Abruf wird die Kopie auf dem Rechner des Empfängers erzeugt. Wir stehen also an einer Stelle, die einer Unterbrechung des Druckvorganges einer Zeitung gleichsteht. Somit befinden wir uns auf der Ebene der Kundgabe und streng genommen doch im Bereich der Vorzensur.
Problematisch ist nicht unbedingt die Sperrung der Kinderpornographie, denn die will niemand sehen. Das Problem sind die Wirksamkeit der Maßnahme und die Mechanismen, die eingeführt werden.
Kein virtuelles Stopp-Schild verhindert Mißbrauch, vernichtet Kinderpornographie, verfolgt Anbieter. Das Problem wird versteckt, nicht gelöst.
Nicht zu leugnen ist aber, dass ein unkontrolliertes Zensursystem Probleme mit sich bringen kann. Sperrlisten, die nachvollziehbar nicht öffentlich werden sollen, lassen diese Kontrolle vermissen. Besser wäre doch eine offene Abschaltung des Angebots. Diese scheint aber nicht zu erfolgen. Man fragt sich durchaus, wie es deutsche Webangebote auf ausländische Sperrlisten schaffen, obwohl hier eine Verfolgung möglich sein sollte. An mangelnder Mitwirkung der Behörden kann es nicht liegen, woran aber dann?
Und hieß es nicht, dass die Sperrung nur zur Verhinderung des Zuganges zu kinderpornographischen Materialien dienen soll?
Aber wenn sie schon mal da sind, könnte man die Filter doch vielleicht auch gegen Hasspropaganda..., so jedenfalls ein Vorstoß des Zentralrats deutsche Sinti und Roma.
Kasachstan zensiert das Internet und was die können, können wir schon lange...
Das Onlinemedium ist eben keine gedruckte Kopie der Vorlage, sondern die Kopiervorlage selbst. Bei Abruf wird die Kopie auf dem Rechner des Empfängers erzeugt. Wir stehen also an einer Stelle, die einer Unterbrechung des Druckvorganges einer Zeitung gleichsteht. Somit befinden wir uns auf der Ebene der Kundgabe und streng genommen doch im Bereich der Vorzensur.
Problematisch ist nicht unbedingt die Sperrung der Kinderpornographie, denn die will niemand sehen. Das Problem sind die Wirksamkeit der Maßnahme und die Mechanismen, die eingeführt werden.
Kein virtuelles Stopp-Schild verhindert Mißbrauch, vernichtet Kinderpornographie, verfolgt Anbieter. Das Problem wird versteckt, nicht gelöst.
Nicht zu leugnen ist aber, dass ein unkontrolliertes Zensursystem Probleme mit sich bringen kann. Sperrlisten, die nachvollziehbar nicht öffentlich werden sollen, lassen diese Kontrolle vermissen. Besser wäre doch eine offene Abschaltung des Angebots. Diese scheint aber nicht zu erfolgen. Man fragt sich durchaus, wie es deutsche Webangebote auf ausländische Sperrlisten schaffen, obwohl hier eine Verfolgung möglich sein sollte. An mangelnder Mitwirkung der Behörden kann es nicht liegen, woran aber dann?
Und hieß es nicht, dass die Sperrung nur zur Verhinderung des Zuganges zu kinderpornographischen Materialien dienen soll?
Aber wenn sie schon mal da sind, könnte man die Filter doch vielleicht auch gegen Hasspropaganda..., so jedenfalls ein Vorstoß des Zentralrats deutsche Sinti und Roma.
Kasachstan zensiert das Internet und was die können, können wir schon lange...
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