Wer eine Wasserrutsche benutzt, landet gewöhnlich im Wasser. Anders kommt es allerdings, wenn die Rutsche außer Betrieb ist. Und so tappte der Kläger morgens zur Wasserrutsche, übersah das Warnschild neben der Rutsche und wunderte sich auch nicht, als die Freigabeampel nicht lief und die Wasserrutsche kein Wasser führte.
Eine leichte Verwirrung setzte erst ein, als auch das Schwimmbecken trocken war und der Kläger den Beckenboden fand.
Und dabei gewann der Kläger nicht nur den Darwin-Award, sondern auch das Gerichtsverfahren. Der Kläger erhielt eine stattliche Entschädigung mit der Begründung, die Verkehrssicherungspflicht sei verletzt, denn die Richter gingen davon aus, die Beschilderung neben der Rutsche sei nicht ausreichend gewesen, zumal die Treppe nicht gesperrt gewesen sei.
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Samstag, 12. Juni 2010
Mittwoch, 10. Februar 2010
Winterzeit - Unfallzeit
Jeden Winter aufs neue gibt es Schnee und Eis - natürlich völlig unerwartet.
7.30 Uhr eine S-Bahn-Station irgendwo in Deutschland, eingeschneit, spiegelglatt und gut besucht, kurz Rush-hour im Winter. Aber dennoch scheint man von Verkehrspflichten noch nichts gehört zu haben, denn der Bahnsteig ist weder geräumt, noch gestreut.
Die Bahn fährt ein, die Fahrgäste steigen aus, einige können sich sogar auf den Beinen halten, während die anderen sich zunächst sehr plötzlich noch vorne und dann nach unten bewegen. Ein Fahrgast bleibt verletzt liegen, kann nicht ohne Hilfe aufstehen und klagt über erhebliche Schmerzen bei der Belastung des Beines.
Nachdem der Fahrgast bereits durch andere Passanten liebevoll umsorgt wird, kommt mir ein verwegener Gedanke: Man könnte das Unternehmen über den Zustand des Bahnsteiges informieren und um Beseitigung bitten. Wenn man schon nicht alleine auf die Idee kommt, die Bahnsteige zur räumen, sollte spätestens dieser Hinweis deutlichen Tatendrang hervorrufen, steht doch die Gesundheit der Fahrgäste auf dem Spiel.
Zwölf Stunden später, die Arbeit des Tages ist getan, ich fahre wieder in Richtung Bahnhof und sehe vor meinem geistigen Auge einen perfekt geräumten Bahnsteig, die verbliebenen Eisflächen mit Pylonen und Warnschildern gesichert. Und tatsächlich, ich komme an und von der Eisfläche ist nichts mehr zu sehen. Sie ist wirklich vollständig..... zugeschneit!
Vorbereitet für den nächsten Morgen, an dem wieder einige Berufstätige ihr Ziel nicht ganz erreichen werden.
Ich trage mir einen Termin für August ein: Nachfrage, ob Schneebeseitigung inzwischen geplant wurde...
7.30 Uhr eine S-Bahn-Station irgendwo in Deutschland, eingeschneit, spiegelglatt und gut besucht, kurz Rush-hour im Winter. Aber dennoch scheint man von Verkehrspflichten noch nichts gehört zu haben, denn der Bahnsteig ist weder geräumt, noch gestreut.
Die Bahn fährt ein, die Fahrgäste steigen aus, einige können sich sogar auf den Beinen halten, während die anderen sich zunächst sehr plötzlich noch vorne und dann nach unten bewegen. Ein Fahrgast bleibt verletzt liegen, kann nicht ohne Hilfe aufstehen und klagt über erhebliche Schmerzen bei der Belastung des Beines.
Nachdem der Fahrgast bereits durch andere Passanten liebevoll umsorgt wird, kommt mir ein verwegener Gedanke: Man könnte das Unternehmen über den Zustand des Bahnsteiges informieren und um Beseitigung bitten. Wenn man schon nicht alleine auf die Idee kommt, die Bahnsteige zur räumen, sollte spätestens dieser Hinweis deutlichen Tatendrang hervorrufen, steht doch die Gesundheit der Fahrgäste auf dem Spiel.
Zwölf Stunden später, die Arbeit des Tages ist getan, ich fahre wieder in Richtung Bahnhof und sehe vor meinem geistigen Auge einen perfekt geräumten Bahnsteig, die verbliebenen Eisflächen mit Pylonen und Warnschildern gesichert. Und tatsächlich, ich komme an und von der Eisfläche ist nichts mehr zu sehen. Sie ist wirklich vollständig..... zugeschneit!
Vorbereitet für den nächsten Morgen, an dem wieder einige Berufstätige ihr Ziel nicht ganz erreichen werden.
Ich trage mir einen Termin für August ein: Nachfrage, ob Schneebeseitigung inzwischen geplant wurde...
Montag, 5. Oktober 2009
Einmal Hausaufgaben - macht 150.000 $
Dass das amerikanische Rechtssystem teilweise zu - für unsere Verhältnisse - seltsamen Urteilen kommt, wissen wir. Jetzt hat es Amazon.com erwischt.
Es war ein kleiner Skandal, als ausgerechnet das Buch 1984 automatisch von den hauseigenen Readern verschwand. Zu den Hintergründen dazu.
Doch nicht nur die Öffentlichkeit, auch die Justiz hatte nun Gelegenheit, sich mit dem Fall zu beschäftigen. Ein Schüler hatte sich das Buch in digitaler Form besorgt und auf dem Reader Randnotizen und Anmerkungen erstellt. Diese führten nach der Löschaktion nun freilich ins Nirvana, um die Hausaufgaben war es geschehen. Vorbei die Zeit, als noch der Familienhund die Hefte fraß. Heute löscht Amazon das Ebook vom Kindle. Doch wo es früher nur eine Entschuldigung der Eltern gab, gibt es heute 150.000 $ Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Richter. Der Strafcharakter des amerikanischen Zivilrechts macht es möglich.
Da möchte man fast nochmal Schüler sein. Schöne moderne Welt...
Es war ein kleiner Skandal, als ausgerechnet das Buch 1984 automatisch von den hauseigenen Readern verschwand. Zu den Hintergründen dazu.
Doch nicht nur die Öffentlichkeit, auch die Justiz hatte nun Gelegenheit, sich mit dem Fall zu beschäftigen. Ein Schüler hatte sich das Buch in digitaler Form besorgt und auf dem Reader Randnotizen und Anmerkungen erstellt. Diese führten nach der Löschaktion nun freilich ins Nirvana, um die Hausaufgaben war es geschehen. Vorbei die Zeit, als noch der Familienhund die Hefte fraß. Heute löscht Amazon das Ebook vom Kindle. Doch wo es früher nur eine Entschuldigung der Eltern gab, gibt es heute 150.000 $ Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Richter. Der Strafcharakter des amerikanischen Zivilrechts macht es möglich.
Da möchte man fast nochmal Schüler sein. Schöne moderne Welt...
Dienstag, 21. Juli 2009
Spinnen sind allgemeines Lebensrisiko
Der Anblick einer Spinne, die sich von der Decke herabließ, sorgte bei einer Frau nicht nur für einen großen Schrecken, sondern auch für einen Sturz mit Armbruch.
Die Frau verklagte daher den Hausmeisterservice, dessen Aufgabe die Garagenreinigung war, auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 6000 €. Das OLG Karlsruhe bestätigte jetzt die Entscheidung des LG Karlsruhe, das die Ursächlichkeit einer mangelnden oder unterlassenen Säuberung für das Erschrecken vor der Spinne und den folgenden Sturz für nicht gegeben hielt.
Denn selbst beste Reinhaltung hätte nicht gewährleisten können, dass keine Spinne in die Garage gelangt und die Klägerin erschreckt. Die Anwesenheit von Spinnen sei vielmehr allgemeines Lebensrisiko, welches sich verwirklicht hat.
Die Frau verklagte daher den Hausmeisterservice, dessen Aufgabe die Garagenreinigung war, auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 6000 €. Das OLG Karlsruhe bestätigte jetzt die Entscheidung des LG Karlsruhe, das die Ursächlichkeit einer mangelnden oder unterlassenen Säuberung für das Erschrecken vor der Spinne und den folgenden Sturz für nicht gegeben hielt.
Denn selbst beste Reinhaltung hätte nicht gewährleisten können, dass keine Spinne in die Garage gelangt und die Klägerin erschreckt. Die Anwesenheit von Spinnen sei vielmehr allgemeines Lebensrisiko, welches sich verwirklicht hat.
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