Samstag, 12. Juni 2010

Rutsche ins Nichts

Wer eine Wasserrutsche benutzt, landet gewöhnlich im Wasser. Anders kommt es allerdings, wenn die Rutsche außer Betrieb ist. Und so tappte der Kläger morgens zur Wasserrutsche, übersah das Warnschild neben der Rutsche und wunderte sich auch nicht, als die Freigabeampel nicht lief und die Wasserrutsche kein Wasser führte.

Eine leichte Verwirrung setzte erst ein, als auch das Schwimmbecken trocken war und der Kläger den Beckenboden fand.

Und dabei gewann der Kläger nicht nur den Darwin-Award, sondern auch das Gerichtsverfahren. Der Kläger erhielt eine stattliche Entschädigung mit der Begründung, die Verkehrssicherungspflicht sei verletzt, denn die Richter gingen davon aus, die Beschilderung neben der Rutsche sei nicht ausreichend gewesen, zumal die Treppe nicht gesperrt gewesen sei.

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