Montag, 18. Oktober 2010
Mehr Tatort Internet
Einer der durch die Sendung überführten und angeprangerten "Täter", der Leiter eines Kinderdorfes, wird bereits seit Freitag vermisst. Es wird befürchtet, dass er sich etwas angetan hat.
Überraschend an dem Vorgang ist, dass sich der jetzt in der Sendung veröffentlichte Vorfall bereits vor einigen Monaten ereignete und der Sender dennoch davon absah die Behörden darüber in Kenntnis zu setzen, dass ein schwerwiegender Verdacht im Zusammenhang mit einem Kinderdorfleiter besteht. Um Gefährdungen für Kinder und Jugendliche auszuschließen wäre natürlich schnelles Eingreifen wünschenswert gewesen. Weshalb also von dem Konzept des reinen Kinderschutzes in diesem Fall abgewichen wurde, wäre natürlich interessant.
Währenddessen ermittelt übrigens die Medienaufsicht, ob nicht etwa Verstöße gegen den Jugendschutz vorliegen.
Zu Guttenberg ist empört, wie sich Medienexperten,Juristen und Journalisten offensichtlich auf die Seite der Täter stellen statt die Opfer zu schützen. Wieder ein Totschlagargument, wenn es juristisch zu kompliziert zu werden droht.
Dabei scheint sie jedoch die absoluten Grundsätze der Rechtstaatlichkeit zu vergessen, die auch Til Schweiger nicht zu kennen scheint, auch wenn er glaubt, sich dringend in die aktuelle Diskussion einschalten zu müssen.
Er fragt nach Beifall für die Sendung und einem Aufschrei über diese "widerlichen armseligen" Schweine. Er fragt also, warum von Pranger, Hexenjagd und Privatsphäre gesprochen wird. Wollen wir doch kurz auf einige Probleme hinweisen.
RTL II spricht selbst davon, dass nicht sicher ist, dass die gezeigten Verhaltensweisen in allen Fällen strafbar sind, also eine Behörde das Gezeigte nicht verfolgen würde und könnte. Ist es damit also gerechtfertigt, wenn ein Fernsehsender "Strafbarkeitslücken" in Eigenregie bestimmt und ahndet? Sollte die Beurteilung von Strafbarkeit nicht besser beim Gesetzgeber, die Anwendung bei den Gerichten verbleiben? Dass Exekutive, Legislative und Judikative vereint auf einen wütenden Mob nicht die beste Lösung ist, sollte doch bekannt sein.
"Täter" werden nebst ihrer Legende öffentlich in der Sendung präsentiert, die Bevölkerung versucht ganz offensichtlich, die Akteure zu enttarnen und öffentlich zu verfolgen. Was wäre also, wenn dort ein mittelprächtiger Schauspieler als Täter präsentiert würde, der leicht nuschelt? Was, wenn nun ein Zuschauer auf die unhaltbare Idee kommt "Möööönsch, das ist doch der Schweiger aus dem Fernsehen!", obwohl er nicht der gezeigte ist? Folgenreicher Irrtum, Kollateralschaden und bedauerliches Einzelschicksal auf einem guten Weg.
Schon wäre das Format Karrierekiller für einen unschuldigen Schauspieler, weil Dämme gebrochen sind, die besser nicht brechen sollten. Die Einschätzung des Formates von Herrn Schweiger wäre sicher eine etwas andere. und das zu Recht, die Gefahren überwiegen den Nutzen, speziell bei diesem Reizthema.
Womit Til Schweiger jedoch sein Statement abschließt ist alternativlos: Redet mit Euren Kindern und klärt sie über mögliche Gefahren auf.
Freitag, 23. Oktober 2009
Unfreiwilliges Abo - Was nun?
Zum Repertoire gehören Schufa, Inkasso, Rechtsanwälte, Gerichtsverfahren und Strafanzeigen. Erschreckende Mittel, die aber häufig nur angedroht, nicht eingesetzt werden.
Doch was ist die beste Reaktion?
- Vorbeugung
Die Angabe personenbezogener Daten wird bei Gratisangeboten nur in Ausnahmefällen verlangt. Bei der Angabe gilt besondere Vorsicht. Kontodaten immer nur dann angeben, wenn eine Zahlungspflicht eingegangen werden soll. Die Rechtsprechung sieht die Angabe von Kontodaten als Indiz für den Willen zum Vertragsschluss. Aber auch vor der Angabe sonstiger Daten, auch E-Mail, sollte das Angebot genau auf versteckte Kosten geprüft werden.
Was aber, wenn die Rechnung/ Mahnung bereits vorliegt?
- Nachsorge
Auch wenn der Anbieter Druck ausübt, sollte der Anspruch mit der gebotenen Ruhe geprüft werden.
War die Kostenpflichtigkeit des Angebots erkennbar, oder im Kleingedruckten?
In mehreren Fällen haben die Instanzgerichte inzwischen Ansprüche von Anbietern mit Hinweis auf das AGB-Recht zurückgewiesen. War bei Abschluss die Kostenpflichtigkeit nach eigener Ansicht nicht ersichtlich, sollte der Anspruch fachkundig geprüft werden.
Indizien für bewusste Fallen sind Anbieterkontaktdaten im Nicht-EU-Ausland, eine erhebliche Drohkulisse beim Erstkontakt, Mahnungen per E-Mail und natürlich die besonders auffällig gestalteten Hinweise auf das kostenlose Angebot mit vergleichsweise intransparent gestaltetem Kostenhinweis.
Bei Zweifeln sollte die örtliche Verbraucherzentrale kontaktiert werden. Diese kann die Ansprüche kostengünstig prüfen und hat meist bereits umfassende Informationen über unseriöse Anbieter. Zumindest sollte nicht im Hinblick auf die Drohkulisse unüberlegt und übereilt bezahlt werden
Mittwoch, 21. Oktober 2009
Netzsperren waren Wahlkampf
Denn nachdem bis vor der Bundestagswahl noch die Sperrung kinderpornographischer Angebote das Mittel der Wahl war, wird jetzt völlig unerwartet von einer Löschung gesprochen. Diese Wende ist vor allem deshalb beachtlich, weil zuvor stets davon ausgegangen wurde, man könne eine Löschung nicht erreichen, nur eine Sperre sein gangbar.
"Nun hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bei einer Rede in Stuttgart handwerkliche Fehler beim sogenannten Zugangserschwerungsgesetz eingeräumt. Das Gesetz zum Schutz vor Kinderpornografie sei im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden, um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen." Spiegel
Es war also alles nur Wahlkampf, jetzt wird wohl nachgebessert. Es bleibt abzuwarten, ob das Ergebnis der Nachbesserung ein besseres sein wird.
Eine Frage bleibt aber: Wer denkt nur an die Kinder?
Familienministerin von der Leyen anscheinend nicht. Derzeit ist sie nicht mehr an der Entwicklung der Internetsperre/ Contentlöschung beteiligt. Die Kinder bloßes Mittel zum Zweck bei einer gnadenlosen Selbstinszenierung einer Person und einer Partei, der Sache unwürdig, und Rechtechaos im angeblich rechtsfreien Raum.
Montag, 5. Oktober 2009
Einmal Hausaufgaben - macht 150.000 $
Es war ein kleiner Skandal, als ausgerechnet das Buch 1984 automatisch von den hauseigenen Readern verschwand. Zu den Hintergründen dazu.
Doch nicht nur die Öffentlichkeit, auch die Justiz hatte nun Gelegenheit, sich mit dem Fall zu beschäftigen. Ein Schüler hatte sich das Buch in digitaler Form besorgt und auf dem Reader Randnotizen und Anmerkungen erstellt. Diese führten nach der Löschaktion nun freilich ins Nirvana, um die Hausaufgaben war es geschehen. Vorbei die Zeit, als noch der Familienhund die Hefte fraß. Heute löscht Amazon das Ebook vom Kindle. Doch wo es früher nur eine Entschuldigung der Eltern gab, gibt es heute 150.000 $ Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Richter. Der Strafcharakter des amerikanischen Zivilrechts macht es möglich.
Da möchte man fast nochmal Schüler sein. Schöne moderne Welt...
Mittwoch, 5. August 2009
Kündigung wegen 0,014 Cent - Update
Mit 0,014 Cent war es die bisher und wohl auch in naher Zukunft geringste Schadenssumme, die zu einer Kündigung führte.
Doch nachdem ein Vergleichsvorschlag zunächst auf Arbeitgeberseite auf wenig Gegenliebe stieß, wurde die Kündigung jetzt überraschend zurückgezogen. Vermutlich war es der öffentliche Druck, der zum Umdenken veranlasste.
Auch wenn natürlich ein Arbeitnehmer nicht berechtigt ist, seinem Arbeitgeber Schaden zuzufügen und grundsätzlich natürlich auch der unbefugte Stromverbrauch hierunter fällt, ist doch eine interessante Frage, ob dies uneingeschränkt auch für Minimalbeträge gelten kann. Die Grenze dürfte jedenfalls bei der Summe von 0,014 Cent erreicht gewesen sein, denn anders dürfte der Vergleichsvorschlag des Gerichtes nicht zu deuten sein. Eine rechtliche Klärung in dieser Sache wird nun allerdings nicht erfolgen.