Mittwoch, 5. August 2009

Kündigung wegen 0,014 Cent - Update

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Mit 0,014 Cent war es die bisher und wohl auch in naher Zukunft geringste Schadenssumme, die zu einer Kündigung führte.

Doch nachdem ein Vergleichsvorschlag zunächst auf Arbeitgeberseite auf wenig Gegenliebe stieß, wurde die Kündigung jetzt überraschend zurückgezogen. Vermutlich war es der öffentliche Druck, der zum Umdenken veranlasste.

Auch wenn natürlich ein Arbeitnehmer nicht berechtigt ist, seinem Arbeitgeber Schaden zuzufügen und grundsätzlich natürlich auch der unbefugte Stromverbrauch hierunter fällt, ist doch eine interessante Frage, ob dies uneingeschränkt auch für Minimalbeträge gelten kann. Die Grenze dürfte jedenfalls bei der Summe von 0,014 Cent erreicht gewesen sein, denn anders dürfte der Vergleichsvorschlag des Gerichtes nicht zu deuten sein. Eine rechtliche Klärung in dieser Sache wird nun allerdings nicht erfolgen.

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