Im jüngst aufgeklärten Fall des sexuellen Missbrauchs mehrerer Dutzend Kinder war es allein die öffentlichkeitswirksame Ermittlung der Behörden, die zum Erfolg führte. In diesem Fall notwendig, schließlich waren lediglich Stimme, Gesicht und Räumlichkeiten des Täters bekannt, birgt die Ermittlungsform auch viele Gefahren.
Neben der gewünschten Folge, nämlich der Selbstanzeige des mutmaßlichen Täters, ließen auch die unerwünschten und nicht vermeidbaren Nebenfolgen nicht lange auf sich warten. Die eigentlich nur für die Fahndung eingesetzten Fotos wurden auch nach der Ergreifung des mutmaßlichen Täters durch die Presse massiv verwendet. (Eine deutsche Zeitung untertitelt in der Onlineausgabe das Fahndungsfoto: "Mit diesem Bild fahndete das BKA nach dem Dreckschwein")
Was aufgrund des eindeutigen Beweismaterials und der geschickt ausgewählten Bildausschnitte nicht nur geeignet war, sondern außerordentlich effizient die Aufklärung herbeiführte, führt in Standardfällen, in denen die vorliegenden Materialien nicht die geradezu erdrückende Deutlichkeit und Eindeutigkeit aufweisen, zu einer den rechtsstaatlichen Grundsätzen nahezu vollständig entzogenen Vorverurteilung durch Medien und Dritte.
Liegt derart zweifelsfreies Material vor, muss schon aufgrund der Aufklärungsquote nahe 100% der Weg der Öffentlichkeitsfahndung gewählt werden, liegt solches aber nicht vor, ist im Hinblick auf die Gefahren davon abzusehen.
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