Ganze 7.000 Euro forderte das Urlauberehepaar vor dem Landgericht Hannover von einem Reiseveranstalter wegen angeblicher Mängel zurück. Der Mangel? Wellen!
Aufgrund des schlechten Wetters und der hohen Wellen war es den Urlaubern weder möglich, im Meer zu schwimmen, noch zu tauchen. Dafür sollte der Reiseveranstalter nun einstehen.
Das Gericht entschied, es habe sich "ein natürliches Risiko von Meer und Wetter verwirklicht, das vom Reisenden grundsätzlich hingenommen werden muss".
Auch aus dem im Katalog angegebenen üblichen Wetter auf den Seychellen könne sich kein Vertrauensschutz ableiten. Weder sein ein bestimmtes Wetter zugesichert worden, noch sei die Reisezeit zum Baden grundsätzlich ungeeignet gewesen. Jedenfalls könne ein verständiger Reisender nicht erwarten, "dass ein Reiseveranstalter durch eine allgemeine Klimabeschreibung im Reiseprospekt generell Unwägbarkeiten der Natur und deren Folgen ausschließen wolle".
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