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Dienstag, 16. März 2010

Abmahnung - Oder die Abzocke mit der Abzocke

Die Hilferufe kursieren überall im Internet: "Ich wurde von Kanzlei XYZ" abgemahnt, was soll ich tun?"

Seit einiger Zeit mahnen jedoch nicht mehr nur die großen Kanzleien ab, die für ihre juristische Meisterleistung berühmt und berüchtigt sind, in vorgefertigten Schreiben IP, Musikstück und Namen des Abgemahnten zu tauschen und hierfür mehrere hundert Euro in Rechnung zu stellen.

Betrüger nützen inzwischen die Angst vor der Abmahnung für eigene Zwecke aus und verschicken immer häufiger gefälschte Briefe der großen Abmahnkanzleien. Der Unterschied: Die Kontodaten der Kanzleien werden gegen die eigenen ausgetauscht.

Einen weiteren Unterschied sollte man jedoch ebenfalls nicht verschweigen.
Die Betrüger sind deutlich preiswerter...

Dienstag, 24. November 2009

Wichtige Benachrichtigung bezueglich Ihrer Packstation - Phishing für Einsteiger und ohne Umlaute

Packstation-Kunden werden derzeit per Mail dazu aufgefordert, ihre Daten zu verifizieren. Das alles für ein großes Ziel: Den Kampf gegen Phishing.


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Betreff: Wichtige Benachrichtigung bezueglich Ihrer Packstation
Von: Mitteilung |
An: Recht einfach - Das Jurablog


Datum: 22.11.09 18:59:43

Sehr geehrter Kunde,

im Zuge einer Systemumstellung ist es leider unumg?nglich das Sie ihre Kundendaten bei uns verifizieren. Dies dient zur Einrichtung von unserem neuen Sicherheitssystem im
Kampf gegen Phishing.

Nach erfolgreicher Best?tigung Ihrer "Kundennummer", Ihres "Pins" und Ihres "Internet-Passwortes", sind Ihnen unter anderem folgende neue Optionen erm?glicht:

# Individuelle Reporte erstellen
# Sendungslagerfristen ?ndern
# Mitarbeiterdaten verwalten
# Sendungsdaten abrufen
# Vertreter f¨¹r Sendungsabholungen bestimmen

Verifizierung:http://www.dhl-packstation.de.tt

Bei weiterf¨¹hrenden Fragen schicken Sie uns bitte eine E-Mail an DHL@sicherheit.de

Vielen Dank f¨¹r Ihr Verst?ndnis

Viel Spa? mit PACKSTATION w¨¹nscht Ihnen
Ihr PACKSTATION Team

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Doch was auf den ersten Blick noch ganz gut aussieht, wirkt schon beim genaueren Hinsehen seltsam. Wie soll eine Verifizierung von Kundendaten gegen Phishing helfen, warum lautet die Mailadresse DHL@sicherheit.de und nicht Sicherheit@dhl.de, was macht das .tt hinter der Webadresse, warum ist Absender der Mail eine Preissuchmaschine und vor allem wo sind die Umlaute?

Fatal ist sicherlich, dass die angeschriebenen Mailadressen mit den zur Registrierung für die Packstation verwendeten übereinstimmen. Dadurch wird die Glaubwürdigkeit dieser Phishingaktion gestärkt. Dennoch sind die üblichen Kennzeichen gegeben. Rechtschreibfehler, merkwürdige Adressen und die Frage nach der Pin sind, neben der Verwendung einer unpersönlichen Anrede, Kennzeichen für Phishing.
Ziel ist die Verwendung der Packstationen für kriminelle Zwecke, wie etwa Versandbetrug.

Und auch wenn manche neue Funktion verlockend erscheint - wer würde nicht gerne manchmal seinen Paketboten über die Mitarbeiterdatenverwaltung entlassen - gibt es nur einen Ort für diese Mail. Den Papierkorb.

Dienstag, 17. November 2009

Ermittlersoftware auf Tauschbörsen geleaked - CSI Privat

Was passiert wenn - diese Frage stellt sich regelmäßig, wenn es um Themen, wie Datenschutz, Freiheitsrechtsbeschränkungen oder Ermittlungsmethoden geht.

Was passiert, wenn man Ermittlern aus aller Welt eine kleine Software namens "Cofee" an die Hand gibt, um Daten aus PCs zu extrahieren, zeigen die aktuellen Ereignisse eindrucksvoll: Sie taucht auf Tauschbörden auf - für jedermann zum kostenlosen Download.

Auch wenn Tauschbörsen schnell reagierten und die angebotenen Dateien vom Netz nahmen, ist das Programm mittlerweile so stark verbreitet, dass es kaum mehr aufzuhalten ist. Umso überraschender ist, dass die Software eigentlich harmlos ist. Denn würde man von Ermittlungsbehörden eigentlich eine Wunderwaffe erwarten, die gelöschte Dateien aufstöbert und wiederherstellt, Passwörter abspeichert und geheime Archive offenbart, ist diese Software eigentlich nichts anderes, als eine vereinfachte Möglichkeit, ohnehin in Windows XP integrierte Funktionen automatisiert auszuführen. Letztendlich also ein Tool für nicht PC-Versierte Vor-Ort-Ermittler, die Daten wie etwa ausgeführte Programme und Prozesse, angemeldete Nutzer, Netzwerkkonfiguration und Netzwerkadressen zu extrahieren, welche beim Ausschalten der Geräte zum Abtransport vernichtet werden würden.

Das können nun natürlich auch Putzkolonnen oder Besucher in Büros ganz nebenbei erledigen, jedoch ohne großen Schaden anzurichten, schließlich ist das Tool neben dem eingeschränkten Funktionsumfang auch lediglich auf Windows XP begrenzt, Windows Vista, Windows 7 oder gar Mac Os und Linux werden dagegen nicht unterstützt.

Dennoch beweist der Vorfall eines ganz deutlich: Auch Ermittlungsbehörden sind nicht gegen den Verlust von Daten oder sogar Ermittlersoftware immun. Mißbrauchsgefahr besteht also auch in den eigentlich geschützten Behörden..

Doch wer sich diese Wundersoftware nun selbst sichern will, sollte Vorsicht walten lassen, denn die bisher noch harmlose Software könnte dann schon von Hackern mit einem Keylogger versehen worden sein, und wirklichen Schaden anrichten.

Freitag, 23. Oktober 2009

Unfreiwilliges Abo - Was nun?

Es ist schnell passiert. Ein Download, eine Gewinnspielteilnahme oder ein Test ohne Blick auf das Kleingedruckte reichen aus, um stolzer Inhaber eines Downloadabos oder Handyabos zu werden. Die Masche dabei ist stets die gleiche. Es wird der Eindruck erweckt, man würde lediglich ein kostenloses Angebot nutzen, Personendaten werden unter einem Vorwand abgefragt. Anbieterabhängig mehr oder weniger versteckt im Kleingedruckten finden sich die eigentlichen Angebotsbedingungen. Mit etwas Glück, hat man nur ein Handyabo für 2,99 EUR abgeschlossen, im Umlauf sind aber Verträge bis 100 EUR. Mit entsprechender Brachialgewalt werden diese Beträge dann meist angemahnt. Das Ziel: Einschüchterung.

Zum Repertoire gehören Schufa, Inkasso, Rechtsanwälte, Gerichtsverfahren und Strafanzeigen. Erschreckende Mittel, die aber häufig nur angedroht, nicht eingesetzt werden.

Doch was ist die beste Reaktion?

- Vorbeugung

Die Angabe personenbezogener Daten wird bei Gratisangeboten nur in Ausnahmefällen verlangt. Bei der Angabe gilt besondere Vorsicht. Kontodaten immer nur dann angeben, wenn eine Zahlungspflicht eingegangen werden soll. Die Rechtsprechung sieht die Angabe von Kontodaten als Indiz für den Willen zum Vertragsschluss. Aber auch vor der Angabe sonstiger Daten, auch E-Mail, sollte das Angebot genau auf versteckte Kosten geprüft werden.


Was aber, wenn die Rechnung/ Mahnung bereits vorliegt?

- Nachsorge

Auch wenn der Anbieter Druck ausübt, sollte der Anspruch mit der gebotenen Ruhe geprüft werden.

War die Kostenpflichtigkeit des Angebots erkennbar, oder im Kleingedruckten?
In mehreren Fällen haben die Instanzgerichte inzwischen Ansprüche von Anbietern mit Hinweis auf das AGB-Recht zurückgewiesen. War bei Abschluss die Kostenpflichtigkeit nach eigener Ansicht nicht ersichtlich, sollte der Anspruch fachkundig geprüft werden.

Indizien für bewusste Fallen sind Anbieterkontaktdaten im Nicht-EU-Ausland, eine erhebliche Drohkulisse beim Erstkontakt, Mahnungen per E-Mail und natürlich die besonders auffällig gestalteten Hinweise auf das kostenlose Angebot mit vergleichsweise intransparent gestaltetem Kostenhinweis.

Bei Zweifeln sollte die örtliche Verbraucherzentrale kontaktiert werden. Diese kann die Ansprüche kostengünstig prüfen und hat meist bereits umfassende Informationen über unseriöse Anbieter. Zumindest sollte nicht im Hinblick auf die Drohkulisse unüberlegt und übereilt bezahlt werden

Mittwoch, 21. Oktober 2009

Netzsperren waren Wahlkampf

Interessante Erkenntnisse haben die derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen zu Tage gefördert.
Denn nachdem bis vor der Bundestagswahl noch die Sperrung kinderpornographischer Angebote das Mittel der Wahl war, wird jetzt völlig unerwartet von einer Löschung gesprochen. Diese Wende ist vor allem deshalb beachtlich, weil zuvor stets davon ausgegangen wurde, man könne eine Löschung nicht erreichen, nur eine Sperre sein gangbar.

"Nun hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bei einer Rede in Stuttgart handwerkliche Fehler beim sogenannten Zugangserschwerungsgesetz eingeräumt. Das Gesetz zum Schutz vor Kinderpornografie sei im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden, um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen." Spiegel

Es war also alles nur Wahlkampf, jetzt wird wohl nachgebessert. Es bleibt abzuwarten, ob das Ergebnis der Nachbesserung ein besseres sein wird.

Eine Frage bleibt aber: Wer denkt nur an die Kinder?
Familienministerin von der Leyen anscheinend nicht. Derzeit ist sie nicht mehr an der Entwicklung der Internetsperre/ Contentlöschung beteiligt. Die Kinder bloßes Mittel zum Zweck bei einer gnadenlosen Selbstinszenierung einer Person und einer Partei, der Sache unwürdig, und Rechtechaos im angeblich rechtsfreien Raum.

Montag, 5. Oktober 2009

Einmal Hausaufgaben - macht 150.000 $

Dass das amerikanische Rechtssystem teilweise zu - für unsere Verhältnisse - seltsamen Urteilen kommt, wissen wir. Jetzt hat es Amazon.com erwischt.

Es war ein kleiner Skandal, als ausgerechnet das Buch 1984 automatisch von den hauseigenen Readern verschwand. Zu den Hintergründen dazu.

Doch nicht nur die Öffentlichkeit, auch die Justiz hatte nun Gelegenheit, sich mit dem Fall zu beschäftigen. Ein Schüler hatte sich das Buch in digitaler Form besorgt und auf dem Reader Randnotizen und Anmerkungen erstellt. Diese führten nach der Löschaktion nun freilich ins Nirvana, um die Hausaufgaben war es geschehen. Vorbei die Zeit, als noch der Familienhund die Hefte fraß. Heute löscht Amazon das Ebook vom Kindle. Doch wo es früher nur eine Entschuldigung der Eltern gab, gibt es heute 150.000 $ Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Richter. Der Strafcharakter des amerikanischen Zivilrechts macht es möglich.

Da möchte man fast nochmal Schüler sein. Schöne moderne Welt...

Sonntag, 20. September 2009

Wie hoch ist Dein Intelligenzgrad?

Mit dieser Frage werden im Internet per Klickbanner Menschen auf eine Intelligenztest-Seite gelockt.

Ein kleiner IQ-Test findet bereits auf dem Klickbanner statt. Gezeigt wird als erste Aufgabe des IQ-Tests eine sogenannte Ishihara-Tafel, eine Möglichkeit die Rot-Gün-Sehschwäche festzustellen. Wer eine 17 bzw. 47 in dem gezeigten farbigen Punktmuster erkennen kann, ist von der Sehschwäche nicht betroffen, wer diesen Test allerdings für eine taugliche Möglichkeit zur Messung des Intelligenzquotienten hält, ist von Intelligenz nicht betroffen.

Eine Teilnahme an derartigen Spielereien ist jedenfalls, angesichts der Kosten für die Anforderung der Ergebnisse per Handy, in keinem Fall ratsam.



Was ist zu tun, wenn ich auf eine Abofalle hereingefallen bin - Ein Leitfaden

Freitag, 17. Juli 2009

Zensur....


findet nicht statt.

Jedenfalls nicht so oft. Seit allerdings Internetsperren und virtuelle Stopp-Schilder diskutiert werden, kann man sich fragen, ob dieser Grundsatz noch gelten soll.

Das Zensurverbot richtet sich, da ist man sich einig, lediglich gegen die Vorzensur. Das meint die Verhinderung der Meinungskundgabe, also der Veröffentlichung.
Die Veröffentlichung, so der findige Jurist, wird aber durch die Zugangserschwerung nicht behindert, lediglich der Abruf. Allerdings sollte man sich über dieses Argument Gedanken machen. Es fragt sich, ob sich dieser Grundsatz ohne weiteres auf Onlinemedien übertragen lässt.

Das Onlinemedium ist eben keine gedruckte Kopie der Vorlage, sondern die Kopiervorlage selbst. Bei Abruf wird die Kopie auf dem Rechner des Empfängers erzeugt. Wir stehen also an einer Stelle, die einer Unterbrechung des Druckvorganges einer Zeitung gleichsteht. Somit befinden wir uns auf der Ebene der Kundgabe und streng genommen doch im Bereich der Vorzensur.

Problematisch ist nicht unbedingt die Sperrung der Kinderpornographie, denn die will niemand sehen. Das Problem sind die Wirksamkeit der Maßnahme und die Mechanismen, die eingeführt werden.

Kein virtuelles Stopp-Schild verhindert Mißbrauch, vernichtet Kinderpornographie, verfolgt Anbieter. Das Problem wird versteckt, nicht gelöst.

Nicht zu leugnen ist aber, dass ein unkontrolliertes Zensursystem Probleme mit sich bringen kann. Sperrlisten, die nachvollziehbar nicht öffentlich werden sollen, lassen diese Kontrolle vermissen. Besser wäre doch eine offene Abschaltung des Angebots. Diese scheint aber nicht zu erfolgen. Man fragt sich durchaus, wie es deutsche Webangebote auf ausländische Sperrlisten schaffen, obwohl hier eine Verfolgung möglich sein sollte. An mangelnder Mitwirkung der Behörden kann es nicht liegen, woran aber dann?

Und hieß es nicht, dass die Sperrung nur zur Verhinderung des Zuganges zu kinderpornographischen Materialien dienen soll?
Aber wenn sie schon mal da sind, könnte man die Filter doch vielleicht auch gegen Hasspropaganda..., so jedenfalls ein Vorstoß des Zentralrats deutsche Sinti und Roma.

Kasachstan zensiert das Internet und was die können, können wir schon lange...