Donnerstag, 22. Juli 2010

Storch Heinar bleibt

Weißes Gefieder, lange dünne Beine, langer Schnabel, Seitenscheitel und Oberlippenbärtchen - die Ornithologen haben es erkannt, gemeint ist ein Storch, genauer der Storch Heinar.

Nachdem kürzlich bereits ein Hase bzw. die Hasenphobie die Justiz beschäftigen durfte, ist jetzt der Storch an der Reihe. Das Landgericht Nürnberg hat sich derzeit mit der Frage zu beschäftigen, ob etwa die Satiremarke "Storch Heinar" Rechte der Marke "Thor Steinar" verletzt, die nach Auffassung der Medien und verschiedener zivilgesellschaflicher Gruppen als Erkennungsmerkmal der neonazistischen Szene verwendet wird (Quelle).

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung gab das Landgericht Nürnberg nun den Hinweis, dass man den Klageversuch als nicht erfolgversprechend ansehe und wohl damit zu rechnen sei, dass die Klage scheitern werde.

Die hinter dem Label "Thor Steinar" stehende Firma Mediatex sieht sich durch die Kleidung mit dem Storch-Heinar-Logo in seinen Motivrechten verletzt und fordert Unterlassung. Streitwert bei Wettbewerbs- und Markenrechtsverletzungen liegt für diesen Fall bei 100.000 Euro.

Das Gericht empfahl, die Klage zurückzunehmen.
Das Gericht ist der Auffassung, die Marken seien problemlos zu unterscheiden. Außerdem sei die Verballhornung der Marke durch die Kunstfreiheit gedeckt. Satirische Verfremdung, die nicht zur Gewinnerzielung, sondern zur kritischen Auseinandersetzung beitragen soll, ist zulässig.

Nach Auffassung des Gerichts sind auch Thor und Storch nicht zu verwechseln.

Schließlich seien die Marken nicht zu verwwechseln, da ein eierlegender Storch nicht mit dem Andreaskreuz zu assoziieren sei.

Erfolg könnte die Klage allerdings im Fall einer sog. Kampftasche, die unter dem Label Wüstenfuchs vertrieben wurde, das jedoch für die Firma Mediatex registriert wurde.
Für diesen Fall könnte also eine Lizenzgebühr für die bereits vertriebenen vier Taschen fällig werden.

Da die Firma Mediatex ein Urteil anstrebt, könnte die Klage also in Höhe von 5,98 Euro Erfolg haben.

Die Entscheidung wird für den 11.08.2010 erwartet.

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