Samstag, 28. August 2010

Von Eiern, Pötten und Äpfeln...

Apple hat im Streit gegen Koizol eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Unternehmen darf bis auf weiteres seine Ei-Pott zumindest nicht mehr unter dieser Bezeichnung vertreiben.

Apple argumentierte mit Verwechslungsgefahr, doch was genau man verwechseln könnte, ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen.
Der I-Pod macht Musik, ein Ei-Pott stützt Eier. Die Funktionen sind vom Grundsatz relativ verschieden, so dass die Argumentation entweder ein schlechtes Licht auf die Intelligenz der Kunden, die einen Eierbecher nicht von einem MP3-Player unterscheiden können, oder das Produkt selbst wirft, da man eine I-Pod möglicherweise gar nicht von einem Eierbecher unterscheiden kann.

Auch wenn die Wortschöpfung Ei-Pott sich aus den gebräuchlichen Begriffen "Ei" wie Ei und "Pott" wie Becher oder Topf zusammensetzt, scheint das Wort zumindest den Hamburger Richtern zu abstrakt und ungebräuchlich für einen Eierbecher zu sein.

Und auch wenn Apple in der Sache möglicherweise nicht so falsch liegt, beweist das Unternehmen eine große Portion Humorlosigkeit.

Mit etwas Glück werden aber zumindest die Garantieanfragen bezüglich I-Pods aufgrund ausgelaufener Frühstückseier reduziert.

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