Samstag, 5. Februar 2011

Alice Schwarzer und die Rache der Verbannten

Ein fast ganz normaler Tag im Leben einer Frau, die sich für eine Gerichtsreporterin hält. Allein diese Überlegung enthält jedoch zwei Fehlannahmen. Nicht jeder, der Schreiben kann und über etwas berichtet, ist auch Reporter, vor allem dann nicht, wenn Journalistische Grundsätze zum störenden Beiwerk verkommen. Und nicht jeder Reporter, der einen Gerichtssaal betritt wird gleich zum Gerichtsreporter, denn ein wenig Ahnung von der Materie sollte der Reporter schon haben.

Frau Schwarzer freilich, ist unantastbar und hat immer Recht. So natürlich auch in ihrer neuesten Schwennerei, wenn sie sich über die Anwendung der Strafprozessordnung im Strafprozess ereifert.

Denn plötzlich ist sie Zeugin.

Zu Recht wundert sich Frau Schwarzer, aus welchem Grund in einem Strafverfahren Frauen als Zeuginnen gehört werden, die doch zu der fraglichen Nacht keine Angaben machen können. Die Verwunderung beruht nun allerdings darauf, dass Frau Schwarzer selbst Zeugin sein soll und gemäß StPO aus dem Gerichtssaal verbannt wurde. Als nämlich eine ganze Reihe an Frauen als Zeuginnen gehört wurden, die ebenfalls den Tattag nicht aufklären können, war die Welt noch in Ordnung.

Hilflos und ahnungslos kritisiert sie "das nimmt ja Formen an" und Schwenn erwidert zutreffend "das sind die Formen der StPO".

Mit Umgangsformen, so leid es mir tut verehrte Frau Schwarzer, hat das alles nichts zu tun. Das sind Verfahrensvorschriften. Mag sein, dass es sich bei der Zeugenbenennung um einen eher taktischen Schachzug im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten handelt, es ist sogar sehr wahrscheinlich, denn sehr erhellend dürfte eine Aussage von Frau Schwarzer sicher nicht sein. Dennoch oder gerade deswegen kann man Herrn Schwenn nur dazu beglückwünschen, mit seiner juristischen Weitsicht seinem Mandanten Schutz vor weiterer unsachlicher und fachlich völlig verfehlter Berichterstattung durch eine selbsternannte Gerichtsreporterin der Boulevardpresse zu bieten.

Dass allerdings das Verfahren immer mehr zum Rummelplatz verkommt dürfte weniger der Verdienst der Verteidigung sein, die nichts anderes versucht, als die Rechte des Angeklagten zu wahren. Vielmehr ist diese Entwicklung der Inszenierung durch das Gericht, wie auch der Boulevardberichterstattung geschuldet.

So kann man wenigsten für den Zeitraum mit einer Beruhigung rechnen, in dem Frau Schwarzer als Zeugin fungiert, bevor sie wieder dort Platz nimmt, wo sie nichts zu suchen hat: Auf der Pressebank.


—-- Artikel wurde auf meinem iPad erstellt

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