Zum Schutz spielender Kinder und der Bevölkerung nahm er sie an sich und brachte sie am nächsten Tag zur Polizei. Dies hielt er für seine Pflicht. Eine folgenschwere Entscheidung, denn nachdem er sofort verhaftet wurde, kam es inzwischen zu einer Verurteilung wegen Waffenbesitzes.
Hierzu genügte das Handeln des Angeklagten aus Sicht der Anklage aus, ein strafausschließendes Gesetz gebe es nicht, die guten Absichten seien irrelevant.
Waffen als Möglichkeit ungeliebte Nachbarn loszuwerden waren sicher schon länger bekannt, die Art der Anwendung wird aber durch diese Rechtsprechung revolutioniert.
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