Samstag, 13. Februar 2010

Mehmet und das Kinderbett

Mehmet ist Müllwerker und machte eine Entdeckung: Ein sehr gut
erhaltenes Kinderbett im Müllcontainer. Er lud es in seinen Pkw und
wollte es mitnehmen. Ohne den Arbeitgeber zu fragen.

Auf Hinweis eines Kollegen gab er es heraus, wurde aber dennoch
gekündigt.

Mehmet klagte und obsiegte. Selbst wenn man einen Pfluchtverstoß
annimmt, ist die sofortige fristlose Kündigung unverhältnismäßig.

Der Arbeitgeber - besorgt um seinen wertvollen Müll - bemühte eine
weitere Instanz und unterlag erneut

Von meinem iPhone gesendet

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen