Verwechslung: Die anwaltliche Abmahnung.
Diese solle man einfach nicht beantworten, bevor ein Mahnbescheid
käme, meint die frühere Justizministerin Zypries und spricht - der
juristisch Geschulte wird es schnell bemerkt haben - von der
anwaltlichen Mahnung. So berichtet die Hannoverische Allgemeine. Die
anwaltliche Abmahnung ist etwas gänzlich anderes, sie zu ignorieren
äußerst ungeschickt, jedenfalls dann, wenn man das Wort "dumm"
vermeiden will.
Da kommt kein Mahnbescheid, der überraschte Bürger erhält eine
Einstweilige Verfügung.
Laienrat ist billig, wird aber oft teuer.
Update: Das Büro von Frau Zypries ließ inzwischen das Zitat
korrigieren. Weggefallen ist der Verweis auf den Mahnbescheid, vor dem
Hintergrund des genannten Beispieles der Urheberrechtsverletzung an
Katzenfotos und einer Abmahnung bleibt die Aussage allerdings trotzdem
falsch.
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