Mittwoch, 12. Mai 2010

80 Cent - Kein Kündigungsgrund

Eine Essensmarke zuviel wollte der Mitarbeiter einer schwäbischen Textilproduktionsfirma in der Mittagspause einlösen. Denn die Regeln besagten, dass ein Mitarbeiter jeden Mittag nur eine namentlich gekennzeichnete Essensmarke einlösen darf. Die Marke seiner Lebensgefährtin war zuviel, in Zahlen: 80 Cent.

Was folgte, war eine fristlose Kündigung.

Zu unrecht , entschied jetzt das Arbeitsgericht Reutlingen. Das Unternehmen hätte erst Abmahnen müssen. Schließlich habe der Mann das Unternehmen nicht planmäßig schädigen wollen.

Der Umstand, dass es sich ausgerechnet um eine schwäbische Firma handelt, gibt wieder eine Einzahlung in die Vorurteilskasse. Sagen wir 80 Cent?


—-- Artikel wurde erstellt auf meinem iPhone

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