Privatpersonen haften für unverschlüsseltes WLan, das ist nicht sonderlich überraschend.
Doch was der BGH nebenbei entschieden hat, überrascht schon etwas - vor allem die Musikindustrie. Fast schon in einem unbedeutenden Nebensatz führt der BGH nämlich das aus, was viele schon länger vermuten: Das Gesetz ist anzuwenden, auch wenn es der Musikindustrie nicht gefällt.
Dabei geht es um die sogenanne Deckelung von Abmahnkosten auf 100€, letztendlich also bei gerade jenen Serienabmahnungen, bei denen sich studierte Volljuristen damit beschäftigen, Lückentexte mit Namen zu befüllen.
Dass sich dabei die Musikindustrie nun überhaupt in die Diskussion einschaltet und die Deckelung bei Filmen, Alben etc. in Frage stellt, deutet darauf hin, dass ein gewisses Eigeninteresse gegeben ist, das über die bloße Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen hinausgeht.
Darauf deuten etwa diverse Honorarvereinbarungen hin, die belegen, dass Abmahnkosten unter den Parteien in Abweichender Höhe vereinbart werden.
Oftmals werden erhöhte Einnahmen aus Rechtsverletzungen schon in die Kalkulation einbezogen - nicht ganz Sinn der Sache.
Vielleicht sollte man doch wieder gute Musik produzieren und CDs verkaufen.
—-- Artikel wurde erstellt auf meinem iPhone
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