Wenn ein Jurastudent über rechtliche Probleme philosophiert, denkt er an eines nicht 55 StPO, die Vorschrift über die Salesch & Co. quasi im Vorbeilauf belehren. Völlig automatisch, ohne nachzudenken.
Dass nun gerade diese Vorschrift im Fall Kachelmann große Schwierigkeiten zu bereiten scheint, stärkt nicht gerade das Vertrauen in das Gericht. Man interpretiert krampfhaft eine Bedeutung in zwingende Verfahrensvorschriften wo diese nicht ist.
Die Überlegungen, die von Presse und Medien angestellt werden sind nicht nur falsch, sondern fehl am Platze.
Umso erstaunlicher ist es, wenn selbst seitens der Staatsanwaltschaft verlautbart wird, dass das Gericht natürlich nicht eingeknickt ist, nicht nachgeben musste.
Selbstverständlich nicht - vermutlich hat nur der zugeteilte Referendar auf das Gesetz und eine zwingende "ist"-Vorschrift hingewiesen.
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Dienstag, 19. Oktober 2010
Montag, 18. Oktober 2010
Ein Rechtsmittel von einem Menowin bei einem Gericht
313 Tage Haft drohen dem Zweitplatzierten der vergangenen DSDS-Staffel Menowin Fröhlich. Doch wie Bild berichtet, will er vor dem "höchsten Gericht" gegen die Strafe angehen. Nach Angaben der Bild hat der DSDS-Sänger nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof („BGH“) eingelegt!
Ob es da vielleicht ein Problem mit der Zuständigkeit des Gerichts geben könnte?
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Ob es da vielleicht ein Problem mit der Zuständigkeit des Gerichts geben könnte?
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Mehr Tatort Internet
Das Umstrittene Format "Tatort Internet" schafft es derzeit nicht aus den Schlagzeilen.
Einer der durch die Sendung überführten und angeprangerten "Täter", der Leiter eines Kinderdorfes, wird bereits seit Freitag vermisst. Es wird befürchtet, dass er sich etwas angetan hat.
Überraschend an dem Vorgang ist, dass sich der jetzt in der Sendung veröffentlichte Vorfall bereits vor einigen Monaten ereignete und der Sender dennoch davon absah die Behörden darüber in Kenntnis zu setzen, dass ein schwerwiegender Verdacht im Zusammenhang mit einem Kinderdorfleiter besteht. Um Gefährdungen für Kinder und Jugendliche auszuschließen wäre natürlich schnelles Eingreifen wünschenswert gewesen. Weshalb also von dem Konzept des reinen Kinderschutzes in diesem Fall abgewichen wurde, wäre natürlich interessant.
Währenddessen ermittelt übrigens die Medienaufsicht, ob nicht etwa Verstöße gegen den Jugendschutz vorliegen.
Zu Guttenberg ist empört, wie sich Medienexperten,Juristen und Journalisten offensichtlich auf die Seite der Täter stellen statt die Opfer zu schützen. Wieder ein Totschlagargument, wenn es juristisch zu kompliziert zu werden droht.
Dabei scheint sie jedoch die absoluten Grundsätze der Rechtstaatlichkeit zu vergessen, die auch Til Schweiger nicht zu kennen scheint, auch wenn er glaubt, sich dringend in die aktuelle Diskussion einschalten zu müssen.
Er fragt nach Beifall für die Sendung und einem Aufschrei über diese "widerlichen armseligen" Schweine. Er fragt also, warum von Pranger, Hexenjagd und Privatsphäre gesprochen wird. Wollen wir doch kurz auf einige Probleme hinweisen.
RTL II spricht selbst davon, dass nicht sicher ist, dass die gezeigten Verhaltensweisen in allen Fällen strafbar sind, also eine Behörde das Gezeigte nicht verfolgen würde und könnte. Ist es damit also gerechtfertigt, wenn ein Fernsehsender "Strafbarkeitslücken" in Eigenregie bestimmt und ahndet? Sollte die Beurteilung von Strafbarkeit nicht besser beim Gesetzgeber, die Anwendung bei den Gerichten verbleiben? Dass Exekutive, Legislative und Judikative vereint auf einen wütenden Mob nicht die beste Lösung ist, sollte doch bekannt sein.
"Täter" werden nebst ihrer Legende öffentlich in der Sendung präsentiert, die Bevölkerung versucht ganz offensichtlich, die Akteure zu enttarnen und öffentlich zu verfolgen. Was wäre also, wenn dort ein mittelprächtiger Schauspieler als Täter präsentiert würde, der leicht nuschelt? Was, wenn nun ein Zuschauer auf die unhaltbare Idee kommt "Möööönsch, das ist doch der Schweiger aus dem Fernsehen!", obwohl er nicht der gezeigte ist? Folgenreicher Irrtum, Kollateralschaden und bedauerliches Einzelschicksal auf einem guten Weg.
Schon wäre das Format Karrierekiller für einen unschuldigen Schauspieler, weil Dämme gebrochen sind, die besser nicht brechen sollten. Die Einschätzung des Formates von Herrn Schweiger wäre sicher eine etwas andere. und das zu Recht, die Gefahren überwiegen den Nutzen, speziell bei diesem Reizthema.
Womit Til Schweiger jedoch sein Statement abschließt ist alternativlos: Redet mit Euren Kindern und klärt sie über mögliche Gefahren auf.
Einer der durch die Sendung überführten und angeprangerten "Täter", der Leiter eines Kinderdorfes, wird bereits seit Freitag vermisst. Es wird befürchtet, dass er sich etwas angetan hat.
Überraschend an dem Vorgang ist, dass sich der jetzt in der Sendung veröffentlichte Vorfall bereits vor einigen Monaten ereignete und der Sender dennoch davon absah die Behörden darüber in Kenntnis zu setzen, dass ein schwerwiegender Verdacht im Zusammenhang mit einem Kinderdorfleiter besteht. Um Gefährdungen für Kinder und Jugendliche auszuschließen wäre natürlich schnelles Eingreifen wünschenswert gewesen. Weshalb also von dem Konzept des reinen Kinderschutzes in diesem Fall abgewichen wurde, wäre natürlich interessant.
Währenddessen ermittelt übrigens die Medienaufsicht, ob nicht etwa Verstöße gegen den Jugendschutz vorliegen.
Zu Guttenberg ist empört, wie sich Medienexperten,Juristen und Journalisten offensichtlich auf die Seite der Täter stellen statt die Opfer zu schützen. Wieder ein Totschlagargument, wenn es juristisch zu kompliziert zu werden droht.
Dabei scheint sie jedoch die absoluten Grundsätze der Rechtstaatlichkeit zu vergessen, die auch Til Schweiger nicht zu kennen scheint, auch wenn er glaubt, sich dringend in die aktuelle Diskussion einschalten zu müssen.
Er fragt nach Beifall für die Sendung und einem Aufschrei über diese "widerlichen armseligen" Schweine. Er fragt also, warum von Pranger, Hexenjagd und Privatsphäre gesprochen wird. Wollen wir doch kurz auf einige Probleme hinweisen.
RTL II spricht selbst davon, dass nicht sicher ist, dass die gezeigten Verhaltensweisen in allen Fällen strafbar sind, also eine Behörde das Gezeigte nicht verfolgen würde und könnte. Ist es damit also gerechtfertigt, wenn ein Fernsehsender "Strafbarkeitslücken" in Eigenregie bestimmt und ahndet? Sollte die Beurteilung von Strafbarkeit nicht besser beim Gesetzgeber, die Anwendung bei den Gerichten verbleiben? Dass Exekutive, Legislative und Judikative vereint auf einen wütenden Mob nicht die beste Lösung ist, sollte doch bekannt sein.
"Täter" werden nebst ihrer Legende öffentlich in der Sendung präsentiert, die Bevölkerung versucht ganz offensichtlich, die Akteure zu enttarnen und öffentlich zu verfolgen. Was wäre also, wenn dort ein mittelprächtiger Schauspieler als Täter präsentiert würde, der leicht nuschelt? Was, wenn nun ein Zuschauer auf die unhaltbare Idee kommt "Möööönsch, das ist doch der Schweiger aus dem Fernsehen!", obwohl er nicht der gezeigte ist? Folgenreicher Irrtum, Kollateralschaden und bedauerliches Einzelschicksal auf einem guten Weg.
Schon wäre das Format Karrierekiller für einen unschuldigen Schauspieler, weil Dämme gebrochen sind, die besser nicht brechen sollten. Die Einschätzung des Formates von Herrn Schweiger wäre sicher eine etwas andere. und das zu Recht, die Gefahren überwiegen den Nutzen, speziell bei diesem Reizthema.
Womit Til Schweiger jedoch sein Statement abschließt ist alternativlos: Redet mit Euren Kindern und klärt sie über mögliche Gefahren auf.
Samstag, 16. Oktober 2010
Heatball - Die beste Erfindung seit der Glühbirne!
Es ist alles Definitionssache.
Vor einiger Zeit wurde ein Produkt von der EU-Verboten, welches einen äußerst schlechten Wirkungsgrad aufwies - die 100 Watt Glühbirne. 5% der Energie wurden in Licht umgewandelt, überwältigende 95% jedoch in Wärme.
Die moderne Fortentwicklung der Technik machte es jetzt möglich, dass ein unglaubliches Produkt das Licht der Welt erblickt. Der Wirkungsgrad des portablen Heizstrahlers "Heatball" der in jede handelsübliche E27 oder E14 - Fassung passt, liegt bei unglaublichen 95% der Energie, die in Wärme umgesetzt werden können. Lediglich ein kleiner Anteil von nur 5% wird technisch bedingt unvermeidbar in unschädliches Licht umgewandelt.
Der Hersteller weist daher auf die Lichtentwicklung und deren produktionstechnischen Ursachen hin. Der Heatball eignet sich daher nicht zur Beheizung von Schlafräumen in der Nacht.
Das neuartige Produkt kann beim Hersteller bezogen werden.
http://www.heatball.de/
Vor einiger Zeit wurde ein Produkt von der EU-Verboten, welches einen äußerst schlechten Wirkungsgrad aufwies - die 100 Watt Glühbirne. 5% der Energie wurden in Licht umgewandelt, überwältigende 95% jedoch in Wärme.
Die moderne Fortentwicklung der Technik machte es jetzt möglich, dass ein unglaubliches Produkt das Licht der Welt erblickt. Der Wirkungsgrad des portablen Heizstrahlers "Heatball" der in jede handelsübliche E27 oder E14 - Fassung passt, liegt bei unglaublichen 95% der Energie, die in Wärme umgesetzt werden können. Lediglich ein kleiner Anteil von nur 5% wird technisch bedingt unvermeidbar in unschädliches Licht umgewandelt.
Der Hersteller weist daher auf die Lichtentwicklung und deren produktionstechnischen Ursachen hin. Der Heatball eignet sich daher nicht zur Beheizung von Schlafräumen in der Nacht.
Das neuartige Produkt kann beim Hersteller bezogen werden.
http://www.heatball.de/
Tatort Internet -Schützt endlich unsere Kinder!
Medienwirksam präsentieren sich diese Tage Stephanie Freifrau zu Guttenberg und Udo Nagel in dem Fernsehformat "Tatort Internet", das es sich zur Aufgabe gemacht hat, Täter zu enttarnen, die über Internetchats Kontakt mit Teenagern herstellen.
Dabei scheint der Kinderschutz jedoch auf den zweiten Blick etwas in den Hintergrund zu rücken, denn nicht nur, dass durch Darstellung der Chatprotokolle die Lockmethoden Erwachsener offengelegt werden, wie es bisher jegliche seriöse Berichterstattung - zum Schutz vor Nachahmern - vermieden hat, es wird auch die 13-jährige Mandy offen und identifizierbar mitsamt ihrer Mißbrauchsgeschichte präsentiert. Damit wird sie jedoch nicht nur unfreiwillige Galionsfigur der Reihe, sondern auch den Reaktionen der Öffentlichkeit und des Freundeskreises hierauf ausgesetzt. Zum Wohl des Kindes - wohl kaum.
Verantwortungsvoll von Eltern aber auch Sendern wäre es, das Kindeswohl nicht durch öffentliche Zurschaustellung des Kindes und dessen Leidensgeschichte für Geld oder auch den Effekt zu gefährden.
Auch die rechtliche Grundlage oder auch die rechtliche Recherche der Redaktion im Allgemeinen erscheint nicht den Optimalzustand zu erreichen. Die angeprangerten "Straftaten" konnten in den meisten Fällen nicht einmal einen Anfangsverdacht der zuständigen Ermittlungsbehörden begründen, reichen jedoch für die Zurschaustellung aus.
Allein schon der Umstand, dass die gezeigten als Täter dargestellt werden, ohne dass ein Anfangsverdacht für weitere Ermittlungen besteht, ist verwunderlich. Dass die Verfremdung der dargestellten "Täter" dabei so schwach ist, dass innerhalb kürzester Zeit zumindest einer der gezeigten enttarnt werden konnte, ist nur eine der fragwürdigen Leistungen des Prangerformates. Denn auch der Verdacht der Verletzung von Persönlichkeitsrechten liegt nahe.
Die Unschuldsvermutung spielt - wie so oft - im Licht des Vorwurfes keine große Rolle mehr, denn wer so etwas gemacht hat, muss schuldig sein - Zirkelschluss erster Güte.
Präsentiert wird auch, dass die Machenschaften im Internet zu einer zunehmenden Gefährdung von Kindern führen würden. Was dabei jedoch nicht erwähnt wird ist die Tatsache, dass die überwiegende Mehrzahl der sexuellen Übergriffe auf Kinder in Familie und sozialem Umfeld stattfinden.
Konzept ist juristische Desinformation - die Sendung prangert Kinderpornografie an, die keine ist, verfolgt Straftaten, die nicht strafbar sind.
Letztlich beruht das Sendeformat auf dem Prinzip der Justiz der Massen, dem Pranger auf dem Marktplatz, der Abkehr vom Rechtsstaat. Ein Konzept, das Gefahren nicht nur für wirkliche Täter, sondern auch für unschuldige und unschuldig in Verdacht geratene Personen birgt. Es ist schließlich nicht leicht, einem Lynchmob zu erklären, es handle sich nur um eine Verwechslung.
Dabei scheint der Kinderschutz jedoch auf den zweiten Blick etwas in den Hintergrund zu rücken, denn nicht nur, dass durch Darstellung der Chatprotokolle die Lockmethoden Erwachsener offengelegt werden, wie es bisher jegliche seriöse Berichterstattung - zum Schutz vor Nachahmern - vermieden hat, es wird auch die 13-jährige Mandy offen und identifizierbar mitsamt ihrer Mißbrauchsgeschichte präsentiert. Damit wird sie jedoch nicht nur unfreiwillige Galionsfigur der Reihe, sondern auch den Reaktionen der Öffentlichkeit und des Freundeskreises hierauf ausgesetzt. Zum Wohl des Kindes - wohl kaum.
Verantwortungsvoll von Eltern aber auch Sendern wäre es, das Kindeswohl nicht durch öffentliche Zurschaustellung des Kindes und dessen Leidensgeschichte für Geld oder auch den Effekt zu gefährden.
Auch die rechtliche Grundlage oder auch die rechtliche Recherche der Redaktion im Allgemeinen erscheint nicht den Optimalzustand zu erreichen. Die angeprangerten "Straftaten" konnten in den meisten Fällen nicht einmal einen Anfangsverdacht der zuständigen Ermittlungsbehörden begründen, reichen jedoch für die Zurschaustellung aus.
Allein schon der Umstand, dass die gezeigten als Täter dargestellt werden, ohne dass ein Anfangsverdacht für weitere Ermittlungen besteht, ist verwunderlich. Dass die Verfremdung der dargestellten "Täter" dabei so schwach ist, dass innerhalb kürzester Zeit zumindest einer der gezeigten enttarnt werden konnte, ist nur eine der fragwürdigen Leistungen des Prangerformates. Denn auch der Verdacht der Verletzung von Persönlichkeitsrechten liegt nahe.
Die Unschuldsvermutung spielt - wie so oft - im Licht des Vorwurfes keine große Rolle mehr, denn wer so etwas gemacht hat, muss schuldig sein - Zirkelschluss erster Güte.
Präsentiert wird auch, dass die Machenschaften im Internet zu einer zunehmenden Gefährdung von Kindern führen würden. Was dabei jedoch nicht erwähnt wird ist die Tatsache, dass die überwiegende Mehrzahl der sexuellen Übergriffe auf Kinder in Familie und sozialem Umfeld stattfinden.
Konzept ist juristische Desinformation - die Sendung prangert Kinderpornografie an, die keine ist, verfolgt Straftaten, die nicht strafbar sind.
Letztlich beruht das Sendeformat auf dem Prinzip der Justiz der Massen, dem Pranger auf dem Marktplatz, der Abkehr vom Rechtsstaat. Ein Konzept, das Gefahren nicht nur für wirkliche Täter, sondern auch für unschuldige und unschuldig in Verdacht geratene Personen birgt. Es ist schließlich nicht leicht, einem Lynchmob zu erklären, es handle sich nur um eine Verwechslung.
Samstag, 2. Oktober 2010
Neues Blog...
Wer noch immer nicht genug von mir hat, kann jetzt noch mehr bekommen.
Videos, Bilder und Kommentare zu allem und jedem, garantiert nicht juristisch gibt es von mir jetzt unter
http://thefunblogforfun.blogspot.com/
Nur echt mit dem SunnyD-Rum-Rum girl!
Videos, Bilder und Kommentare zu allem und jedem, garantiert nicht juristisch gibt es von mir jetzt unter
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Nur echt mit dem SunnyD-Rum-Rum girl!
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