Wenn ein Jurastudent über rechtliche Probleme philosophiert, denkt er an eines nicht 55 StPO, die Vorschrift über die Salesch & Co. quasi im Vorbeilauf belehren. Völlig automatisch, ohne nachzudenken.
Dass nun gerade diese Vorschrift im Fall Kachelmann große Schwierigkeiten zu bereiten scheint, stärkt nicht gerade das Vertrauen in das Gericht. Man interpretiert krampfhaft eine Bedeutung in zwingende Verfahrensvorschriften wo diese nicht ist.
Die Überlegungen, die von Presse und Medien angestellt werden sind nicht nur falsch, sondern fehl am Platze.
Umso erstaunlicher ist es, wenn selbst seitens der Staatsanwaltschaft verlautbart wird, dass das Gericht natürlich nicht eingeknickt ist, nicht nachgeben musste.
Selbstverständlich nicht - vermutlich hat nur der zugeteilte Referendar auf das Gesetz und eine zwingende "ist"-Vorschrift hingewiesen.
—-- Artikel wurde erstellt auf meinem iPhone
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Die Vorschrift ist auch durchaus Ernst zu nehmen, denn falls die Nebenklägerin Aussagen machen würde, die sie in späterer Hinsicht belastet, wenn zum Beispiel die Unschuld Kachelmanns festgestellt würde, dann könnte die Aussage nicht verwendet werden, falls sie nicht über das Aussageverweigerungsrecht aufgeklärt wurde.
AntwortenLöschen