Montag, 18. Oktober 2010

Ein Rechtsmittel von einem Menowin bei einem Gericht

313 Tage Haft drohen dem Zweitplatzierten der vergangenen DSDS-Staffel Menowin Fröhlich. Doch wie Bild berichtet, will er vor dem "höchsten Gericht" gegen die Strafe angehen. Nach Angaben der Bild hat der DSDS-Sänger nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof („BGH“) eingelegt!



Ob es da vielleicht ein Problem mit der Zuständigkeit des Gerichts geben könnte?


—-- Artikel wurde erstellt auf meinem iPhone

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