Weißes Gefieder, lange dünne Beine, langer Schnabel, Seitenscheitel und Oberlippenbärtchen - die Ornithologen haben es erkannt, gemeint ist ein Storch, genauer der Storch Heinar.
Nachdem kürzlich bereits ein Hase bzw. die Hasenphobie die Justiz beschäftigen durfte, ist jetzt der Storch an der Reihe. Das Landgericht Nürnberg hat sich derzeit mit der Frage zu beschäftigen, ob etwa die Satiremarke "Storch Heinar" Rechte der Marke "Thor Steinar" verletzt, die nach Auffassung der Medien und verschiedener zivilgesellschaflicher Gruppen als Erkennungsmerkmal der neonazistischen Szene verwendet wird (Quelle).
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung gab das Landgericht Nürnberg nun den Hinweis, dass man den Klageversuch als nicht erfolgversprechend ansehe und wohl damit zu rechnen sei, dass die Klage scheitern werde.
Die hinter dem Label "Thor Steinar" stehende Firma Mediatex sieht sich durch die Kleidung mit dem Storch-Heinar-Logo in seinen Motivrechten verletzt und fordert Unterlassung. Streitwert bei Wettbewerbs- und Markenrechtsverletzungen liegt für diesen Fall bei 100.000 Euro.
Das Gericht empfahl, die Klage zurückzunehmen.
Das Gericht ist der Auffassung, die Marken seien problemlos zu unterscheiden. Außerdem sei die Verballhornung der Marke durch die Kunstfreiheit gedeckt. Satirische Verfremdung, die nicht zur Gewinnerzielung, sondern zur kritischen Auseinandersetzung beitragen soll, ist zulässig.
Nach Auffassung des Gerichts sind auch Thor und Storch nicht zu verwechseln.
Schließlich seien die Marken nicht zu verwwechseln, da ein eierlegender Storch nicht mit dem Andreaskreuz zu assoziieren sei.
Erfolg könnte die Klage allerdings im Fall einer sog. Kampftasche, die unter dem Label Wüstenfuchs vertrieben wurde, das jedoch für die Firma Mediatex registriert wurde.
Für diesen Fall könnte also eine Lizenzgebühr für die bereits vertriebenen vier Taschen fällig werden.
Da die Firma Mediatex ein Urteil anstrebt, könnte die Klage also in Höhe von 5,98 Euro Erfolg haben.
Die Entscheidung wird für den 11.08.2010 erwartet.
Donnerstag, 22. Juli 2010
Donnerstag, 15. Juli 2010
Die Bahn kommt ... nicht!
Manchmal klappt alles wie am Schnürchen. Ich packe liebevoll meine Reisetasche und sprinte Sportlich los, nur um auf der Treppe zu bemerken, dass Tasche und Tragegriffe nicht in dem Maße miteinander verbunden sind, wie ich es beim Kauf erhofft hatte. Tasche nebst Notebook geht schon mal voraus. Danke Tchibo!
Unterm Arm schleife ich die Tasche wieder nach oben, packe in Windeseile um und Stürme erneut Richtung S-Bahn.
Dort angekommen fährt nur keine Bahn. Gab doch Gewitter gestern, logisch.
Ich fahre also zur nächsten U-Bahn, um festzustellen, dass der nächste Zug gleichzeitig mit der geplanten Fernzug fährt. Alles auf Null. Ich muss erst mal zurück.
Zuhause angekommen wird der Laptop aktiviert. Zugverbindung aussuchen und wieder zur S-Bahn. Diesmal mit einer Stunde Vorlauf. Glück für mich, denn Überraschung, die S-Bahn kommt nicht.
Inzwischen reise ich seit drei Stunden und habe noch nicht einmal München verlassen. Da soll noch einer sagen, Urlaub sei Erholung.
Wer sich die Geschichte noch anhören darf ist übrigens schon klar: Die nette Tchibo-Fachverkäuferin, bei der ich unmittelbar nach meinem Urlaub die Gewährleistungsansprüche geltend machen werde. Schließlich ist die Reisetasche kaputt.
—-- Artikel wurde erstellt auf meinem iPhone
Unterm Arm schleife ich die Tasche wieder nach oben, packe in Windeseile um und Stürme erneut Richtung S-Bahn.
Dort angekommen fährt nur keine Bahn. Gab doch Gewitter gestern, logisch.
Ich fahre also zur nächsten U-Bahn, um festzustellen, dass der nächste Zug gleichzeitig mit der geplanten Fernzug fährt. Alles auf Null. Ich muss erst mal zurück.
Zuhause angekommen wird der Laptop aktiviert. Zugverbindung aussuchen und wieder zur S-Bahn. Diesmal mit einer Stunde Vorlauf. Glück für mich, denn Überraschung, die S-Bahn kommt nicht.
Inzwischen reise ich seit drei Stunden und habe noch nicht einmal München verlassen. Da soll noch einer sagen, Urlaub sei Erholung.
Wer sich die Geschichte noch anhören darf ist übrigens schon klar: Die nette Tchibo-Fachverkäuferin, bei der ich unmittelbar nach meinem Urlaub die Gewährleistungsansprüche geltend machen werde. Schließlich ist die Reisetasche kaputt.
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Montag, 5. Juli 2010
168 Kilo Gras gestohlen
Wenn man vom Diebstahl von 168 Kilo Gras hört, denkt man an vieles, nur nicht an das Richtige: Rasen.
Wofür man wohl so viel Gras braucht?
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Wofür man wohl so viel Gras braucht?
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Nicht zitierfähig
Ärzte müssen gelegentlich auch Gesetze zitieren. Das liest sich dann so:
$$ 3 + 4 Abs. 1 + 8 MuSchG
Ich denke, ich soll nach $ auflösen.
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$$ 3 + 4 Abs. 1 + 8 MuSchG
Ich denke, ich soll nach $ auflösen.
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Donnerstag, 17. Juni 2010
Bitte nicht toasten
Als Mitternachtssnack gab es Knäckebrot.
Vermutlich angestachelt durch die erstaunlichsten juristischen Belehrungen auf amerikanischen Produkten, hat sich der Hersteller zu einer wichtigen Mitteilung auf der Verpackung hinreissen lassen:
"Nicht toasten"
Gut zu wissen, dann eben doch flambieren, wie immer.
Vermutlich angestachelt durch die erstaunlichsten juristischen Belehrungen auf amerikanischen Produkten, hat sich der Hersteller zu einer wichtigen Mitteilung auf der Verpackung hinreissen lassen:
"Nicht toasten"
Gut zu wissen, dann eben doch flambieren, wie immer.
Segensreiche Textbausteine
Im Posteingang finde ich eine Nachricht einer Servicehotline:
"Aufgrund eines Ausfalls im Telefonnetz sind wir bis auf weiteres nur via Mail erreichbar.
Haben Sie noch fragen? Dann rufen Sie uns an. Sie erreichen uns unter..."
Na dann...
"Aufgrund eines Ausfalls im Telefonnetz sind wir bis auf weiteres nur via Mail erreichbar.
Haben Sie noch fragen? Dann rufen Sie uns an. Sie erreichen uns unter..."
Na dann...
Mittwoch, 16. Juni 2010
So leicht geht das...
Der aufgrund geballter Staatsgewalt leicht verwirrt wirkende Autor schreibt: "Hiermit widerrufe ich Ihre Zahlungsaufforderung vom..". Wie er das rechtlich konstruiert, erläutert er leider nicht näher, kreativ ist das aber allemal.
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Montag, 14. Juni 2010
Eventuelle Interviews und andere Möglicherweisigkeiten
Unschuldig habe ich meinen Sonntag dem Film gewidmet, ganz in der Absicht, einmal nichts mit juristischen Winkelzügen zu tun zu haben.
Leider scheitert ein solches Vorhaben meist direkt nach dem Einlegen der DVD. Eventuelle Interviews spiegeln also nicht die Meinung des Labels wider und man distanziert sich von möglicherweise oder möglicherweise nicht getroffenen Aussagen, heißt es gleich zu Anfang in den mittlerweile kaum mehr überschaubaren Einblendungen.
Gut zu wissen, aber was ist eigentlich ein eventuelles Interview? Ist es ein Gespräch, bei dem man nicht genau weiß, ob die Schwelle zum "jetzt geht es los" eines Interviews schon überschritten ist, oder weiß man nicht ganz genau, ob auf der DVD überhaupt Interviews enthalten sind?
Das wissen sicher nur die Labelverantwortlichen, die stupide Übersetzungen amerikanischer Enthaftungsklauseln auf DVD pressen, welche hierzulande als einzige Wirkung Kopfschütteln auslösen.
Da glaubt man tatsächlich, dass es genügt eine Distanzierung vom kompletten DVD-Inhalt auf die Silberscheibe zu pressen, um sich von der Haftung der verbreiteten Inhalte zu befreien. Eine seltsame Idee.
Besser die Lösung im Falle meines Sonntagsfilmes. Da waren die eventuell möglicherweisen Interviews nicht enthalten.
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Leider scheitert ein solches Vorhaben meist direkt nach dem Einlegen der DVD. Eventuelle Interviews spiegeln also nicht die Meinung des Labels wider und man distanziert sich von möglicherweise oder möglicherweise nicht getroffenen Aussagen, heißt es gleich zu Anfang in den mittlerweile kaum mehr überschaubaren Einblendungen.
Gut zu wissen, aber was ist eigentlich ein eventuelles Interview? Ist es ein Gespräch, bei dem man nicht genau weiß, ob die Schwelle zum "jetzt geht es los" eines Interviews schon überschritten ist, oder weiß man nicht ganz genau, ob auf der DVD überhaupt Interviews enthalten sind?
Das wissen sicher nur die Labelverantwortlichen, die stupide Übersetzungen amerikanischer Enthaftungsklauseln auf DVD pressen, welche hierzulande als einzige Wirkung Kopfschütteln auslösen.
Da glaubt man tatsächlich, dass es genügt eine Distanzierung vom kompletten DVD-Inhalt auf die Silberscheibe zu pressen, um sich von der Haftung der verbreiteten Inhalte zu befreien. Eine seltsame Idee.
Besser die Lösung im Falle meines Sonntagsfilmes. Da waren die eventuell möglicherweisen Interviews nicht enthalten.
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Samstag, 12. Juni 2010
Rutsche ins Nichts
Wer eine Wasserrutsche benutzt, landet gewöhnlich im Wasser. Anders kommt es allerdings, wenn die Rutsche außer Betrieb ist. Und so tappte der Kläger morgens zur Wasserrutsche, übersah das Warnschild neben der Rutsche und wunderte sich auch nicht, als die Freigabeampel nicht lief und die Wasserrutsche kein Wasser führte.
Eine leichte Verwirrung setzte erst ein, als auch das Schwimmbecken trocken war und der Kläger den Beckenboden fand.
Und dabei gewann der Kläger nicht nur den Darwin-Award, sondern auch das Gerichtsverfahren. Der Kläger erhielt eine stattliche Entschädigung mit der Begründung, die Verkehrssicherungspflicht sei verletzt, denn die Richter gingen davon aus, die Beschilderung neben der Rutsche sei nicht ausreichend gewesen, zumal die Treppe nicht gesperrt gewesen sei.
Eine leichte Verwirrung setzte erst ein, als auch das Schwimmbecken trocken war und der Kläger den Beckenboden fand.
Und dabei gewann der Kläger nicht nur den Darwin-Award, sondern auch das Gerichtsverfahren. Der Kläger erhielt eine stattliche Entschädigung mit der Begründung, die Verkehrssicherungspflicht sei verletzt, denn die Richter gingen davon aus, die Beschilderung neben der Rutsche sei nicht ausreichend gewesen, zumal die Treppe nicht gesperrt gewesen sei.
Freitag, 11. Juni 2010
Autovervollständigen - wie Lenin in die Packstation kam
Angestachelt duch das iPad brauche ich auch ein Tablet - ohne Kompromisse bei der Software. Und so fällt die Wahl auf ein Produkt von Lenovo, das Windows 7 nutzt.
Voller Vorfreude programmiere ich die Sendungsnummer in die dazugehörige App und gebe einen Namen für den Artikel. Lenovo ist mir zu lang, also gebe ich Leno ein, vertippe mich und wählte statt o ein i am Ende und bestätige.
Die Autovervollständigung erledigt unbemerkt
den Rest.
Und schon wenige Stunden später teilt das Handy voller Stolz mit: Lenin wurde gerade in die Packstation eingelegt.
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Voller Vorfreude programmiere ich die Sendungsnummer in die dazugehörige App und gebe einen Namen für den Artikel. Lenovo ist mir zu lang, also gebe ich Leno ein, vertippe mich und wählte statt o ein i am Ende und bestätige.
Die Autovervollständigung erledigt unbemerkt
den Rest.
Und schon wenige Stunden später teilt das Handy voller Stolz mit: Lenin wurde gerade in die Packstation eingelegt.
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Dienstag, 25. Mai 2010
HD+ - Wenn der Name falsch gewählt ist
HD+ nennt sich ein neuer Standard, der die Verbreitung von HD-Fernsehen über Satellit gewährleisten soll.
Doch während das "+" ein mehr an Leistung suggeriert, sieht der Funktionsumfan für die Nutzer eher traurig aus.
Möglich sind die Verhinderung von Aufnahmen und Timeshifting, die Beschränkung eine Aufnahme auf ein Gerät, der Verfall einer Aufnahme nach Zeitablauf, die Beschränkung der Abspielmöglichkeiten über SD (Scart etc.).
Kurz: Der Nutzwert wird erheblich eingeschränkt.
Bei diesem "Mehrwert" wäre die Bezeichnung HD- deutlich treffender, denn was das Plus für den zahlenden Kunden darstellen soll, erschließt sich nicht.
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Doch während das "+" ein mehr an Leistung suggeriert, sieht der Funktionsumfan für die Nutzer eher traurig aus.
Möglich sind die Verhinderung von Aufnahmen und Timeshifting, die Beschränkung eine Aufnahme auf ein Gerät, der Verfall einer Aufnahme nach Zeitablauf, die Beschränkung der Abspielmöglichkeiten über SD (Scart etc.).
Kurz: Der Nutzwert wird erheblich eingeschränkt.
Bei diesem "Mehrwert" wäre die Bezeichnung HD- deutlich treffender, denn was das Plus für den zahlenden Kunden darstellen soll, erschließt sich nicht.
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Freitag, 21. Mai 2010
Keine sofortige Freilassung nachträglich Sicherungsverwahrter
Nach einer Entscheidung des EGMR, der die nachträglich für Altfälle angeordnete Sicherungsverwahrung für unzulässig erklärt, hofften einige Sicherungsverwahrte bereits auf sofortige Freilassung. Wie das Bundesverfassungsgericht nun aufgrund eines Eilantrags entschied, jedoch zu Unrecht.
Dr Schutz der Allgemeinheit und das öffnetliche Interesse hieran überwiege das Interesse an einer sofortigen Freilassung, so das Bundesverfassungsgericht.
Eine Entscheidung über die noch zu treffenden Entscheidungen sei daher in einer Hauptsacheverhandlung zu treffen.
Für Sicherungsverwahrte bedeutet es eine längere Wartezeit als erhofft. Der EGMR war davon ausgegangen, dass die Sicherungsvewahrung, da sie oftmals in den gleichen Haftanstalten zugebracht wird, in denen auch Strafen verbüsst werden, gerade doch eine Strafe darstellen, die nachträgliche Verlängerung also eine unzulässige nachträgliche Verlängerung der Strafe darstellt.
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Dr Schutz der Allgemeinheit und das öffnetliche Interesse hieran überwiege das Interesse an einer sofortigen Freilassung, so das Bundesverfassungsgericht.
Eine Entscheidung über die noch zu treffenden Entscheidungen sei daher in einer Hauptsacheverhandlung zu treffen.
Für Sicherungsverwahrte bedeutet es eine längere Wartezeit als erhofft. Der EGMR war davon ausgegangen, dass die Sicherungsvewahrung, da sie oftmals in den gleichen Haftanstalten zugebracht wird, in denen auch Strafen verbüsst werden, gerade doch eine Strafe darstellen, die nachträgliche Verlängerung also eine unzulässige nachträgliche Verlängerung der Strafe darstellt.
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Dramatischer Einbruch der Jugendkriminalität
Geht man nach den Daten der PKS 2009, so ist ein fast schon dramatischer Einbruch der Jugendkriminalität zu verzeichnen.
Die gesamte Statistik enthält keine Angaben die zitierfähig wären für die Behauptung einer zumindest partiellen Erhöhung der Jugendkriminalität, wie si
im Vorjahr noch aufgrund einer verfälshten Betrachtungsweise von der Presse dargestellt wurde.
Hält dieser Trend an , benötigt die Presse ein anderes Zugpferd, die Politik einen neuen Vorwand für wenig populäre Entscheidungen.
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Die gesamte Statistik enthält keine Angaben die zitierfähig wären für die Behauptung einer zumindest partiellen Erhöhung der Jugendkriminalität, wie si
im Vorjahr noch aufgrund einer verfälshten Betrachtungsweise von der Presse dargestellt wurde.
Hält dieser Trend an , benötigt die Presse ein anderes Zugpferd, die Politik einen neuen Vorwand für wenig populäre Entscheidungen.
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Es war alles ganz anders - ehrlich!
Ein nicht unerheblicher Betrugsvorwurf steht im Raum.
Die Aussage zum "tatsächlichen" Hergang lässt eine vollkommen andere Geschichte vermuten und scheint den Vorwurf zu entkräften. Völlig Überraschend kommt dann der Anruf aus der Vernehmung, der den vollkommenen Zusammenbruch bei einer Vernehmung verkündet. Zusammengebrochen sind Lügengebilde und Beschuldigte fast zeitgleich.
Aber es war natürlich alles ganz anders.
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Die Aussage zum "tatsächlichen" Hergang lässt eine vollkommen andere Geschichte vermuten und scheint den Vorwurf zu entkräften. Völlig Überraschend kommt dann der Anruf aus der Vernehmung, der den vollkommenen Zusammenbruch bei einer Vernehmung verkündet. Zusammengebrochen sind Lügengebilde und Beschuldigte fast zeitgleich.
Aber es war natürlich alles ganz anders.
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Wenn's mal wieder länger dauert - die neuen AGB im App Store
In einem Zustand geistiger Umnachtung habe ich meine Fahrplan-App gelöscht. Kein Problem, ich ziehe sie "schnell" unterwegs, wofür habe ich denn UMTS.
Soweit die Idee. Die Praxis sieht da anders aus. Ich muss noch "schnell" den AGB zustimmen. Kein Problem, dann lese ich die Änderungen eben noch "schnell" durch, denn ich bestätige doch nichts, ohne es gelesen zu haben.
Und schon sind die neuen AGB geladen, Seite 1 von 97 jedenfalls und ich gehe zu Fuss nach Hause. Das geht schneller, als die AGB auf dem Handy zu lesen und die Fahrplan-App zu ziehen...
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Soweit die Idee. Die Praxis sieht da anders aus. Ich muss noch "schnell" den AGB zustimmen. Kein Problem, dann lese ich die Änderungen eben noch "schnell" durch, denn ich bestätige doch nichts, ohne es gelesen zu haben.
Und schon sind die neuen AGB geladen, Seite 1 von 97 jedenfalls und ich gehe zu Fuss nach Hause. Das geht schneller, als die AGB auf dem Handy zu lesen und die Fahrplan-App zu ziehen...
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Dienstag, 18. Mai 2010
Der Kläger erklärt: Ich nehme die Klage zurück - wirklich?
Der Kläger ist in aussichtsloser Lage, seine Klage wird scheitern.
Beklagter wie auch Richter wissen das, nur dem Kläger scheint sich dieser Umstand noch nicht erschlossen zu haben. Und so schweigt er, wo doch gerade jeder auf eine Erklärung von ihm wartet. Es wird ihm immer wieder erläutert, dennoch nichts.
So prescht der Richter vor und diktiert: Der Kläger erklärt: Ich nehme die Klage zurück.
Wieder kein Kommentar.
Der Richter merkt an: Wir wären dann fertig.
Der Kläger verabschiedet sich und geht.
Und dabei bin ich sicher nicht der einzige im Saal, der sich fragt, wie lange es wohl dauert, bis sich der Kläger wundert, was eigentlich aus seiner Klage geworden ist.
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Beklagter wie auch Richter wissen das, nur dem Kläger scheint sich dieser Umstand noch nicht erschlossen zu haben. Und so schweigt er, wo doch gerade jeder auf eine Erklärung von ihm wartet. Es wird ihm immer wieder erläutert, dennoch nichts.
So prescht der Richter vor und diktiert: Der Kläger erklärt: Ich nehme die Klage zurück.
Wieder kein Kommentar.
Der Richter merkt an: Wir wären dann fertig.
Der Kläger verabschiedet sich und geht.
Und dabei bin ich sicher nicht der einzige im Saal, der sich fragt, wie lange es wohl dauert, bis sich der Kläger wundert, was eigentlich aus seiner Klage geworden ist.
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Montag, 17. Mai 2010
Oder doch wieder CDs verkaufen?
Privatpersonen haften für unverschlüsseltes WLan, das ist nicht sonderlich überraschend.
Doch was der BGH nebenbei entschieden hat, überrascht schon etwas - vor allem die Musikindustrie. Fast schon in einem unbedeutenden Nebensatz führt der BGH nämlich das aus, was viele schon länger vermuten: Das Gesetz ist anzuwenden, auch wenn es der Musikindustrie nicht gefällt.
Dabei geht es um die sogenanne Deckelung von Abmahnkosten auf 100€, letztendlich also bei gerade jenen Serienabmahnungen, bei denen sich studierte Volljuristen damit beschäftigen, Lückentexte mit Namen zu befüllen.
Dass sich dabei die Musikindustrie nun überhaupt in die Diskussion einschaltet und die Deckelung bei Filmen, Alben etc. in Frage stellt, deutet darauf hin, dass ein gewisses Eigeninteresse gegeben ist, das über die bloße Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen hinausgeht.
Darauf deuten etwa diverse Honorarvereinbarungen hin, die belegen, dass Abmahnkosten unter den Parteien in Abweichender Höhe vereinbart werden.
Oftmals werden erhöhte Einnahmen aus Rechtsverletzungen schon in die Kalkulation einbezogen - nicht ganz Sinn der Sache.
Vielleicht sollte man doch wieder gute Musik produzieren und CDs
verkaufen.
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Doch was der BGH nebenbei entschieden hat, überrascht schon etwas - vor allem die Musikindustrie. Fast schon in einem unbedeutenden Nebensatz führt der BGH nämlich das aus, was viele schon länger vermuten: Das Gesetz ist anzuwenden, auch wenn es der Musikindustrie nicht gefällt.
Dabei geht es um die sogenanne Deckelung von Abmahnkosten auf 100€, letztendlich also bei gerade jenen Serienabmahnungen, bei denen sich studierte Volljuristen damit beschäftigen, Lückentexte mit Namen zu befüllen.
Dass sich dabei die Musikindustrie nun überhaupt in die Diskussion einschaltet und die Deckelung bei Filmen, Alben etc. in Frage stellt, deutet darauf hin, dass ein gewisses Eigeninteresse gegeben ist, das über die bloße Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen hinausgeht.
Darauf deuten etwa diverse Honorarvereinbarungen hin, die belegen, dass Abmahnkosten unter den Parteien in Abweichender Höhe vereinbart werden.
Oftmals werden erhöhte Einnahmen aus Rechtsverletzungen schon in die Kalkulation einbezogen - nicht ganz Sinn der Sache.
Vielleicht sollte man doch wieder gute Musik produzieren und CDs
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Samstag, 15. Mai 2010
Verfahren eingestellt - wer macht das nochmal?
"Ich stelle das Verfahren hiermit ein. Jeder trägt seine Kosten selbst."
Klingt, als würde ein Richter eine Entscheidung treffen. Tatsächlich wird mit dieser Formulierung ein Widerspruch zurückgenommen.
Die Kostenentscheidung ist reine Serviceleistung, normalerweise trifft die ein anderer.
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Klingt, als würde ein Richter eine Entscheidung treffen. Tatsächlich wird mit dieser Formulierung ein Widerspruch zurückgenommen.
Die Kostenentscheidung ist reine Serviceleistung, normalerweise trifft die ein anderer.
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Freitag, 14. Mai 2010
Bitte warten
Nächste S-Bahn in 534 Minuten, kleine Verzögerung im Ablauf...

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Position:Orleansplatz,München,Deutschland
Mittwoch, 12. Mai 2010
52 Euro - Wie wäre es mit Ratenzahlung?
Ein Einkauf für 52 € ist nicht bemerkenswert.
Etwas überrascht war ich allerdings, die Option Ratenzahlung über sechs Monate zu je neun Euro angeboten zu bekommen. Nicht dass es mich stören würde, wenn man mir nicht zutraut 52 € sofort zu bezahlen.
Allein schon das Angebot als solches verblüfft. Als Händler wäre mir nicht unbedingt in den Sinn gekommen, ausgerechnet einen Kundenkreis zu erschließen, der sicherlich auch bei Ratenzahlung an die Grenzen der Leistungsfähigkeit geführt werden.
Nur zur Klarstellung: Wenn ich schon Dinge kaufe, die ich nicht brauche, bezahle ich zumindest nicht mit Geld, das ich noch nicht habe.
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Etwas überrascht war ich allerdings, die Option Ratenzahlung über sechs Monate zu je neun Euro angeboten zu bekommen. Nicht dass es mich stören würde, wenn man mir nicht zutraut 52 € sofort zu bezahlen.
Allein schon das Angebot als solches verblüfft. Als Händler wäre mir nicht unbedingt in den Sinn gekommen, ausgerechnet einen Kundenkreis zu erschließen, der sicherlich auch bei Ratenzahlung an die Grenzen der Leistungsfähigkeit geführt werden.
Nur zur Klarstellung: Wenn ich schon Dinge kaufe, die ich nicht brauche, bezahle ich zumindest nicht mit Geld, das ich noch nicht habe.
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