Mittwoch, 9. März 2011

Umfragen - Passen sollte es schon

Zwar wenig juristisch, aber dennoch spannend finde ich die neueste Umfrage zum Thema "Nachfolger für Charlie Sheen" der Bild.

Bild fragt sich nämlich, ob Rob Lowe das Zeug zum Nachfolger von Charlie Sheen hat.

DSDS-Nina hat ihre Meinung dazu und klappt auf dem Bild erst einmal vor Schreck über diese Idee zusammen. Allerdings hat das Bild natürlich nichts mit der Nachricht oder gar der Umfrage zu tun. Bild hat schlicht vergessen, das Foto zu tauschen.



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Samstag, 26. Februar 2011

Bild weiß alles - fast!

Bild kennt die streng geheimen Abstimmungsergebnisse und ist damit so etwas wie das Wikileaks von DSDS.





Da verzeiht man schon fast, dass Bild angesichts dieser umfassenden Insiderkenntnisse noch nicht einmal die Teilnehmerinnen beim richtigen Namen nennen kann.





Die richtige Reihenfolge - von links:
Anna-Carina Woitschack, Sarah Engels, Nina Richel, Zazou Mall.

Hoffentlich recherchiert Bild nicht bei wirklich wichtigen Fragen ähnlich sorgfältig...

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Mittwoch, 23. Februar 2011

Guttenberg, Bild und eine Abstimmung

Kurz nach Bekanntwerden der Titelaffäre rund um den Plagiator zu Guttenberg stellte Bild.de eine Umfrage ins Netz, wohl um zu beweisen, dass die Deutschen Plagiat und Lüge gar nicht so schlecht finden.

Was passierte, konnte niemand ahnen, nämlich folgendes:




Dieses Ergebnis, so Bild.de, kann doch niemals mit rechten Dingen zustande gekommen sein. Die Abstimmung muss hinterfragt werden.





Und wenn man dabei gleich noch die Zielgruppe austauschen kann, wäre das auch nicht gerade das Schlechteste. Generation Internet wird also mal eben durch Generation Telefon und Snailmail ausgetauscht bzw. Menschen, die dumm genug sind, für unsinnige Telefonabstimmungen Geld zu bezahlen.

Und schon kann die Bild morgen titeln 87% stehen hinter Guttenberg. Einfach abstimmen lassen, bis das Ergebnis stimmt.

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Mittwoch, 9. Februar 2011

Alice Schwarzer - Schlechte Umgangsformen?


Glück muss man haben, denn bei der heutigen Zeugenvernehmung konnte Alice Schwarzer ungestört ihre Aussage verweigern. Während ihrer Aussage war die für ihren juristischen Sachverstand berüchtigte Alice S., Gerichtsreporterin einer großen deutschen Zeitung, nicht anwesend, um die Aussageverweigerung zu kommentieren.

Denn was der durchschnittliche Berichterstatter als völlig normalen Vorgang entlarvt, hätte Reporterin Alice S. sicherlich als "schlechte Umgangsformen" bezeichnet, schließlich wurde sie etwas gefragt, hat aber nicht geantwortet.

Was sie sicherlich ich gefolgert hätte: Wer nichts zu verbergen hat, kann doch aussagen...

Natürlich Unsinn, aber irgendjemand muss doch den Part der leider verhinderten Alice S. übernehmen.

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Samstag, 5. Februar 2011

Alice Schwarzer und die Rache der Verbannten

Ein fast ganz normaler Tag im Leben einer Frau, die sich für eine Gerichtsreporterin hält. Allein diese Überlegung enthält jedoch zwei Fehlannahmen. Nicht jeder, der Schreiben kann und über etwas berichtet, ist auch Reporter, vor allem dann nicht, wenn Journalistische Grundsätze zum störenden Beiwerk verkommen. Und nicht jeder Reporter, der einen Gerichtssaal betritt wird gleich zum Gerichtsreporter, denn ein wenig Ahnung von der Materie sollte der Reporter schon haben.

Frau Schwarzer freilich, ist unantastbar und hat immer Recht. So natürlich auch in ihrer neuesten Schwennerei, wenn sie sich über die Anwendung der Strafprozessordnung im Strafprozess ereifert.

Denn plötzlich ist sie Zeugin.

Zu Recht wundert sich Frau Schwarzer, aus welchem Grund in einem Strafverfahren Frauen als Zeuginnen gehört werden, die doch zu der fraglichen Nacht keine Angaben machen können. Die Verwunderung beruht nun allerdings darauf, dass Frau Schwarzer selbst Zeugin sein soll und gemäß StPO aus dem Gerichtssaal verbannt wurde. Als nämlich eine ganze Reihe an Frauen als Zeuginnen gehört wurden, die ebenfalls den Tattag nicht aufklären können, war die Welt noch in Ordnung.

Hilflos und ahnungslos kritisiert sie "das nimmt ja Formen an" und Schwenn erwidert zutreffend "das sind die Formen der StPO".

Mit Umgangsformen, so leid es mir tut verehrte Frau Schwarzer, hat das alles nichts zu tun. Das sind Verfahrensvorschriften. Mag sein, dass es sich bei der Zeugenbenennung um einen eher taktischen Schachzug im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten handelt, es ist sogar sehr wahrscheinlich, denn sehr erhellend dürfte eine Aussage von Frau Schwarzer sicher nicht sein. Dennoch oder gerade deswegen kann man Herrn Schwenn nur dazu beglückwünschen, mit seiner juristischen Weitsicht seinem Mandanten Schutz vor weiterer unsachlicher und fachlich völlig verfehlter Berichterstattung durch eine selbsternannte Gerichtsreporterin der Boulevardpresse zu bieten.

Dass allerdings das Verfahren immer mehr zum Rummelplatz verkommt dürfte weniger der Verdienst der Verteidigung sein, die nichts anderes versucht, als die Rechte des Angeklagten zu wahren. Vielmehr ist diese Entwicklung der Inszenierung durch das Gericht, wie auch der Boulevardberichterstattung geschuldet.

So kann man wenigsten für den Zeitraum mit einer Beruhigung rechnen, in dem Frau Schwarzer als Zeugin fungiert, bevor sie wieder dort Platz nimmt, wo sie nichts zu suchen hat: Auf der Pressebank.


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Freitag, 21. Januar 2011

"Staatsanwalt" Lucas bald Angeklagter

Bekannt ist er aus der Serie Richter Alexander Hold, wo er den unbestechlichen Staatsanwalt gibt.

Im wahren Leben ist er Rechtsanwalt und bald könnte er auf der Anklagebank sitzen. Der Vorwurf: Strafvereitelung.

Lucas soll in einem Verfahren beim BGH gelogen haben, um die Aufhebung eines Urteils gegen den Mandanten, einen mutmaßlichen Dealer, zu erreichen.


Die Zeugen Zwei Richter, der Angeklagte ein Anwalt, der dem Gericht ein Jahr lang das Leben schwergemacht hat, das Gericht genau das, welches er gequält hat.

Bild folgert daher, dass er ein Problem bekommen könnte, denn verhandelt wird vor eben der Strafkammer, die den mutmaßlichen Dealer verurteilt hat.



Glücklicherweise nehmen allerdings üblicherweise weder Gerichte, noch Richter übel, wenn Strafverteidiger ihre Arbeit erledigen. Hat er sich allerdings tatsächlich strafbar gemacht, hat Lucas wirklich ein Problem - und bald mehr Zeit fürs Fernsehen.

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Mittwoch, 19. Januar 2011

Wo ist eigentlich jurablogs.com?

Wer am heutigen Dienstag 18.01.2011 versucht, die beliebte juristische Metablogseite Jurablogs.com zu erreichen, ist überrascht. Denn die ansonsten so gut gefüllte Seite bietet seit heute vor allem eines: Leere.

Grund dafür ist nach ersten Berichten nicht etwa eine technische Panne, der Hoster Hetzner.de soll angeblich den Stecker gezogen haben.

Ohne Information an den Betreiber, der eine kurze Statusnachricht veröffentlicht, wurde die Seite auf Grund einer Beschwerde gesperrt. Genaue Hintergründe sind noch unklar, jedoch erscheint vor dem Hintergrund der Vielzahl an veröffentlichten Artikeln eine vollständige Sperre des kompletten Angebots als unverhältnismäßig.

Was Hetzner und die Veranlasser der Sperre schon gewonnen haben, ist der Streisand-Effekt, ganz von vielen Feinden unter den Juristen Deutschlands abgesehen.

Bleibt abzuwarten, ob bzw. wann die Hintergründe der Sperre veröffentlicht werden.

Update 19.01.2011, 00:47 Uhr:
Nach Angaben von M.Klappenbach, dem Betreiber von JuraBlogs.com konnte auch der Hetzner Support noch keine Angaben zur Sperrung machen.

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Montag, 10. Januar 2011

Westerwelle ist: Der goldene Streiter

Völlig unjuristisch, aber zu gut, um nicht hier veröffentlicht zu werden ist folgendes Video aus der Sendung Xtra 3.


Donnerstag, 23. Dezember 2010

Da ist sie ja... Schwarzer Tag vor Gericht...

Fahrlässig habe ich mich vor einigen Tagen nach dem Verbleib von Alice Schwarzer erkundigt und beinahe traurig angenommen, dass sie sich womöglich aus der Berichterstattung über den Fall Kachelmann zurückgezogen haben könnte. Doch schon wird man eines Besseren belehrt. und sie kommt zurück mit der vollen Wucht der juristischen Unkenntnis, beanstandet sie doch eine Schlammschlacht und die Dauer des Verfahrens.

Schuld daran ist natürlich Verteidiger Schwenn, der offenbar das neue rote Tuch für Alice Schwarzer darstellt, wagt er es doch "so jemanden wie Kachelmann" zu verteidigen. Dass er zu diesem Zweck auch noch Beweisanträge stellt, die möglicherweise eine VerurteilungKachelmanns verzögern könnten ist der Gipfel der Unverschämtheit.

Schließlich wundert sich Schwarzer darüber, dass es zugunsten mutmaßlicher Opfer und Belastungszeugen keine Unschuldsvermutung gibt, zugunsten des mutmaßlichen Täters aber schon.

Vielleicht ist es ja weit hergeholt, aber das könnte dem Umstand geschuldet sein, dass in aller Regel dem Angeklagten im Strafprozess die Verurteilung droht, nicht dem Belastungszeugen, mutmaßlichen Opfer usw.

Aber vielleicht hat Schwarzer ja Glück und die Belastungszeugin kann sich bald auch die Unschuldsvermutung zurufen machen... in ihrem eigenen Verfahren wegen falscher Verdächtigung. Wer kann schon ausschließen, dass nach ebenfalls denkbarem positiven Verfahrensausgang Konsequenzen für die Belastungszeugin erwogen werden.

Die Angaben der Sachverständigen bzw. sachverständigen Zeugen sprechen jedenfalls eine eindeutige Sprache, auch wenn diese harten Fakten in der Schlammschlacht der Persönlichkeitsanalyse durch das Gericht allzu leicht übersehen werden.


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Donnerstag, 16. Dezember 2010

Wo ist Alice Schwarzer

Während nach den bisherigen Verhandlungstagen im Fall Kachelmann kein Zweifel daran bestehen konnte, dass Alice Schwarzer einen ebenso unterhaltsamen, wie auch rechtlich fehlerhaften Kommentar über die Geschehnisse aus absoluter Laiensphäre verfassen wird, ist sie an den vergangenen Verhandlungstagen überraschend oder besser erfreulich still.

Dennoch etwas Wehmut bleibt, schliesslich konnte man selten über Prozessberichterstattung so herzhaft lachen, wie im Fall Kachelmann.

Und nach neuester Einschätzung der Bild, die sicherlich juristisch fundiert ist, stehen die Zeichen auf Freispruch. Bedauerlich, denn dann wäre auch in Zukunft nicht mehr allzuviel Berichterstattung zu erwarten.


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Mittwoch, 15. Dezember 2010

Umfragen und ihre Deutung

Passend zur anstehenden Entscheidung im Bundesrat über die geplante Erhöhung von Arbeitslosengeld II hat auch die Bild sich dem Thema angenommen und startet eine Umfrage.

Das Ergebnis bzw. Zwischenergebnis kann man sich auf der Internetseite ansehen. Das Ergebnis laut Bild ist eindeutig, ganze 49% der Abstimmenden meinen, die Erhöhung sei ausreichend. Und so sieht das dann aus:


Sieht man sich das Ergebnis aber genau an, bemerkt man, dass insgesamt 51% der Abstimmenden eindeutig der Ansicht sind, der Betrag von 5 Euro sei zu gering. Allein die Frage, wie hoch der Satz tatsächlich sein müsste ist bei der künstlich gesplitteten Mehrheit umstritten. Ein Teil möchte eben nur eine gemäßigte Erhöhung, der andere Teil schränkt sich nicht ein.

Um es der Bild etwas leichter zu machen, habe ich die Umfrage korrigiert und die entscheidenden Stellen für die Bild hervorgehoben.


Wenn schon unnütze Umfragen, dann bitte: So nicht!!!

Freitag, 10. Dezember 2010

Schon wieder...

Die U-Bahnwache hat einen Jugendlichen aufgegriffen, der ohne eine Fahrkarte in der Bahn angetroffen wurde. Während die Personalien aufgenommen werden, erhellt sich das Gesicht des jungen Mannes, als er in der Ferne einen Bekannten sieht. Kurze Umarmung und dann der Gruß des neu hinzugetretenen: "Hey Alda was hastn jetz schon wieda geklaut".

Nur so ein Gedanke, aber zu  einer Gerichtsverhandlung sollte er diesen Freund besser nicht mitbringen.

Samstag, 4. Dezember 2010

Jugendmedienschutzstaatsvertrag


Im Hinblick auf die ab 01.01.2011 in Kraft tretende neue Rechtslage und die damit verbundene Alterskennzeichnungspflicht, setze ich bereits heute die neue Altersfreigabe.

Donnerstag, 25. November 2010

Paypal ist bequem, Paypal ist einfach, Paypal ist..... ganz großer Mist

Eben noch schnell vor dem Schlafen eine Bestellung bei Ebay aufgeben und bezahlen - so weit der Plan.

Die Realität wird von Paypal bestimmt, denn die Bestellung ging ins Ausland und der Anbieter rechnet nur über Paypal ab. Dumm nur: Das Konto ist dicht - natürlich aus Sicherheitsgründen. Ich muss nur kurz Passwort, Sicherheitsfrage, Mailadresse und alles andere anpassen, was da in meinem Konto herumschwirrt und schon kann ich.... Ach nein, Konto verifizieren und dann kann ich.... warten bis mir so in ca. 4-5 Tagen zwei Beträge gutgeschrieben werden, deren Wert ich dann im Konto angeben muss und dann kann ich bezahlen. Vielleicht...

Wie schon in der Werbung: Schnell und bequem.

Und weil es gerade so schnell geht, überlege ich, das Geld einfach mal eben nach Engalnd zu bringen. Zu Fuß - das geht schneller als Paypal!

Samstag, 13. November 2010

Öffnen einer Packstation

Oft werden neuerdings ältere Menschen genötigt, ihre Pakete in einer Packstation abzuholen. Wie das geht, wissen sie allerdings nie.

Es werden wahllos Knöpfe gedrückt, Fächer offen gelassen und manchmal nehmen sie es zu genau, wenn auf dem Abholschein etwas von "Packstation öffnen" steht.




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Donnerstag, 11. November 2010

Und wieder Netzsperren

Seitens des BKA wird gegen die Löschung kinderpornografischer Inhalte vorgebracht, dies sei kein effektiver weg, weil die Inhalte nicht gelöscht würden, sondern nur an dieser Stelle nicht mehr verfügbar seien.

Besser sind da wohl Netzsperren, bei denen die Inhalte weiterhin verfügbar bleiben, aber versteckt werden.

Stammtischlogik!


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Dienstag, 19. Oktober 2010

55 StPO - nicht so einfach...

Wenn ein Jurastudent über rechtliche Probleme philosophiert, denkt er an eines nicht 55 StPO, die Vorschrift über die Salesch & Co. quasi im Vorbeilauf belehren. Völlig automatisch, ohne nachzudenken.

Dass nun gerade diese Vorschrift im Fall Kachelmann große Schwierigkeiten zu bereiten scheint, stärkt nicht gerade das Vertrauen in das Gericht. Man interpretiert krampfhaft eine Bedeutung in zwingende Verfahrensvorschriften wo diese nicht ist.

Die Überlegungen, die von Presse und Medien angestellt werden sind nicht nur falsch, sondern fehl am Platze.

Umso erstaunlicher ist es, wenn selbst seitens der Staatsanwaltschaft verlautbart wird, dass das Gericht natürlich nicht eingeknickt ist, nicht nachgeben musste.

Selbstverständlich nicht - vermutlich hat nur der zugeteilte Referendar auf das Gesetz und eine zwingende "ist"-Vorschrift hingewiesen.


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Montag, 18. Oktober 2010

Ein Rechtsmittel von einem Menowin bei einem Gericht

313 Tage Haft drohen dem Zweitplatzierten der vergangenen DSDS-Staffel Menowin Fröhlich. Doch wie Bild berichtet, will er vor dem "höchsten Gericht" gegen die Strafe angehen. Nach Angaben der Bild hat der DSDS-Sänger nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof („BGH“) eingelegt!



Ob es da vielleicht ein Problem mit der Zuständigkeit des Gerichts geben könnte?


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Mehr Tatort Internet

Das Umstrittene Format "Tatort Internet" schafft es derzeit nicht aus den Schlagzeilen.

Einer der durch die Sendung überführten und angeprangerten "Täter", der Leiter eines Kinderdorfes, wird bereits seit Freitag vermisst. Es wird befürchtet, dass er sich etwas angetan hat.

Überraschend an dem Vorgang ist, dass sich der jetzt in der Sendung veröffentlichte Vorfall bereits vor einigen Monaten ereignete und der Sender dennoch davon absah die Behörden darüber in Kenntnis zu setzen, dass ein schwerwiegender Verdacht im Zusammenhang mit einem Kinderdorfleiter besteht. Um Gefährdungen für Kinder und Jugendliche auszuschließen wäre natürlich schnelles Eingreifen wünschenswert gewesen. Weshalb also von dem Konzept des reinen Kinderschutzes in diesem Fall abgewichen wurde, wäre natürlich interessant.

Währenddessen ermittelt übrigens die Medienaufsicht, ob nicht etwa Verstöße gegen den Jugendschutz vorliegen.

Zu Guttenberg ist empört, wie sich Medienexperten,Juristen und Journalisten offensichtlich auf die Seite der Täter stellen statt die Opfer zu schützen. Wieder ein Totschlagargument, wenn es juristisch zu kompliziert zu werden droht.

Dabei scheint sie jedoch die absoluten Grundsätze der Rechtstaatlichkeit zu vergessen, die auch Til Schweiger nicht zu kennen scheint, auch wenn er glaubt, sich dringend in die aktuelle Diskussion einschalten zu müssen.

Er fragt nach Beifall für die Sendung und einem Aufschrei über diese "widerlichen armseligen" Schweine. Er fragt also, warum von Pranger, Hexenjagd und Privatsphäre gesprochen wird. Wollen wir doch kurz auf einige Probleme hinweisen.

RTL II spricht selbst davon, dass nicht sicher ist, dass die gezeigten Verhaltensweisen in allen Fällen strafbar sind, also eine Behörde das Gezeigte nicht verfolgen würde und könnte. Ist es damit also gerechtfertigt, wenn ein Fernsehsender "Strafbarkeitslücken" in Eigenregie bestimmt und ahndet? Sollte die Beurteilung von Strafbarkeit nicht besser beim Gesetzgeber, die Anwendung bei den Gerichten verbleiben? Dass Exekutive, Legislative und Judikative vereint auf einen wütenden Mob nicht die beste Lösung ist, sollte doch bekannt sein.

"Täter" werden nebst ihrer Legende öffentlich in der Sendung präsentiert, die Bevölkerung versucht ganz offensichtlich, die Akteure zu enttarnen und öffentlich zu verfolgen. Was wäre also, wenn dort ein mittelprächtiger Schauspieler als Täter präsentiert würde, der leicht nuschelt? Was, wenn nun ein Zuschauer auf die unhaltbare Idee kommt "Möööönsch, das ist doch der Schweiger aus dem Fernsehen!", obwohl er nicht der gezeigte ist? Folgenreicher Irrtum, Kollateralschaden und bedauerliches Einzelschicksal auf einem guten Weg.
Schon wäre das Format Karrierekiller für einen unschuldigen Schauspieler, weil Dämme gebrochen sind, die besser nicht brechen sollten. Die Einschätzung des Formates von Herrn Schweiger wäre sicher eine etwas andere. und das zu Recht, die Gefahren überwiegen den Nutzen, speziell bei diesem Reizthema.


Womit Til Schweiger jedoch sein Statement abschließt ist alternativlos: Redet mit Euren Kindern und klärt sie über mögliche Gefahren auf.

Samstag, 16. Oktober 2010

Heatball - Die beste Erfindung seit der Glühbirne!

Es ist alles Definitionssache.

Vor einiger Zeit wurde ein Produkt von der EU-Verboten, welches einen äußerst schlechten Wirkungsgrad aufwies - die 100 Watt Glühbirne. 5% der Energie wurden in Licht umgewandelt, überwältigende 95% jedoch in Wärme.


Die moderne Fortentwicklung der Technik machte es jetzt möglich, dass ein unglaubliches Produkt das Licht der Welt erblickt. Der Wirkungsgrad des portablen Heizstrahlers "Heatball" der in jede handelsübliche E27 oder E14 - Fassung passt, liegt bei unglaublichen 95% der Energie, die in Wärme umgesetzt werden können. Lediglich ein kleiner Anteil von nur 5% wird technisch bedingt unvermeidbar in unschädliches Licht umgewandelt.

Der Hersteller weist daher auf die Lichtentwicklung und deren produktionstechnischen Ursachen hin. Der Heatball eignet sich daher nicht zur Beheizung von Schlafräumen in der Nacht.

Das neuartige Produkt kann beim Hersteller bezogen werden.
http://www.heatball.de/