Es ist alles Definitionssache.
Vor einiger Zeit wurde ein Produkt von der EU-Verboten, welches einen äußerst schlechten Wirkungsgrad aufwies - die 100 Watt Glühbirne. 5% der Energie wurden in Licht umgewandelt, überwältigende 95% jedoch in Wärme.
Die moderne Fortentwicklung der Technik machte es jetzt möglich, dass ein unglaubliches Produkt das Licht der Welt erblickt. Der Wirkungsgrad des portablen Heizstrahlers "Heatball" der in jede handelsübliche E27 oder E14 - Fassung passt, liegt bei unglaublichen 95% der Energie, die in Wärme umgesetzt werden können. Lediglich ein kleiner Anteil von nur 5% wird technisch bedingt unvermeidbar in unschädliches Licht umgewandelt.
Der Hersteller weist daher auf die Lichtentwicklung und deren produktionstechnischen Ursachen hin. Der Heatball eignet sich daher nicht zur Beheizung von Schlafräumen in der Nacht.
Das neuartige Produkt kann beim Hersteller bezogen werden.
http://www.heatball.de/
Samstag, 16. Oktober 2010
Tatort Internet -Schützt endlich unsere Kinder!
Medienwirksam präsentieren sich diese Tage Stephanie Freifrau zu Guttenberg und Udo Nagel in dem Fernsehformat "Tatort Internet", das es sich zur Aufgabe gemacht hat, Täter zu enttarnen, die über Internetchats Kontakt mit Teenagern herstellen.
Dabei scheint der Kinderschutz jedoch auf den zweiten Blick etwas in den Hintergrund zu rücken, denn nicht nur, dass durch Darstellung der Chatprotokolle die Lockmethoden Erwachsener offengelegt werden, wie es bisher jegliche seriöse Berichterstattung - zum Schutz vor Nachahmern - vermieden hat, es wird auch die 13-jährige Mandy offen und identifizierbar mitsamt ihrer Mißbrauchsgeschichte präsentiert. Damit wird sie jedoch nicht nur unfreiwillige Galionsfigur der Reihe, sondern auch den Reaktionen der Öffentlichkeit und des Freundeskreises hierauf ausgesetzt. Zum Wohl des Kindes - wohl kaum.
Verantwortungsvoll von Eltern aber auch Sendern wäre es, das Kindeswohl nicht durch öffentliche Zurschaustellung des Kindes und dessen Leidensgeschichte für Geld oder auch den Effekt zu gefährden.
Auch die rechtliche Grundlage oder auch die rechtliche Recherche der Redaktion im Allgemeinen erscheint nicht den Optimalzustand zu erreichen. Die angeprangerten "Straftaten" konnten in den meisten Fällen nicht einmal einen Anfangsverdacht der zuständigen Ermittlungsbehörden begründen, reichen jedoch für die Zurschaustellung aus.
Allein schon der Umstand, dass die gezeigten als Täter dargestellt werden, ohne dass ein Anfangsverdacht für weitere Ermittlungen besteht, ist verwunderlich. Dass die Verfremdung der dargestellten "Täter" dabei so schwach ist, dass innerhalb kürzester Zeit zumindest einer der gezeigten enttarnt werden konnte, ist nur eine der fragwürdigen Leistungen des Prangerformates. Denn auch der Verdacht der Verletzung von Persönlichkeitsrechten liegt nahe.
Die Unschuldsvermutung spielt - wie so oft - im Licht des Vorwurfes keine große Rolle mehr, denn wer so etwas gemacht hat, muss schuldig sein - Zirkelschluss erster Güte.
Präsentiert wird auch, dass die Machenschaften im Internet zu einer zunehmenden Gefährdung von Kindern führen würden. Was dabei jedoch nicht erwähnt wird ist die Tatsache, dass die überwiegende Mehrzahl der sexuellen Übergriffe auf Kinder in Familie und sozialem Umfeld stattfinden.
Konzept ist juristische Desinformation - die Sendung prangert Kinderpornografie an, die keine ist, verfolgt Straftaten, die nicht strafbar sind.
Letztlich beruht das Sendeformat auf dem Prinzip der Justiz der Massen, dem Pranger auf dem Marktplatz, der Abkehr vom Rechtsstaat. Ein Konzept, das Gefahren nicht nur für wirkliche Täter, sondern auch für unschuldige und unschuldig in Verdacht geratene Personen birgt. Es ist schließlich nicht leicht, einem Lynchmob zu erklären, es handle sich nur um eine Verwechslung.
Dabei scheint der Kinderschutz jedoch auf den zweiten Blick etwas in den Hintergrund zu rücken, denn nicht nur, dass durch Darstellung der Chatprotokolle die Lockmethoden Erwachsener offengelegt werden, wie es bisher jegliche seriöse Berichterstattung - zum Schutz vor Nachahmern - vermieden hat, es wird auch die 13-jährige Mandy offen und identifizierbar mitsamt ihrer Mißbrauchsgeschichte präsentiert. Damit wird sie jedoch nicht nur unfreiwillige Galionsfigur der Reihe, sondern auch den Reaktionen der Öffentlichkeit und des Freundeskreises hierauf ausgesetzt. Zum Wohl des Kindes - wohl kaum.
Verantwortungsvoll von Eltern aber auch Sendern wäre es, das Kindeswohl nicht durch öffentliche Zurschaustellung des Kindes und dessen Leidensgeschichte für Geld oder auch den Effekt zu gefährden.
Auch die rechtliche Grundlage oder auch die rechtliche Recherche der Redaktion im Allgemeinen erscheint nicht den Optimalzustand zu erreichen. Die angeprangerten "Straftaten" konnten in den meisten Fällen nicht einmal einen Anfangsverdacht der zuständigen Ermittlungsbehörden begründen, reichen jedoch für die Zurschaustellung aus.
Allein schon der Umstand, dass die gezeigten als Täter dargestellt werden, ohne dass ein Anfangsverdacht für weitere Ermittlungen besteht, ist verwunderlich. Dass die Verfremdung der dargestellten "Täter" dabei so schwach ist, dass innerhalb kürzester Zeit zumindest einer der gezeigten enttarnt werden konnte, ist nur eine der fragwürdigen Leistungen des Prangerformates. Denn auch der Verdacht der Verletzung von Persönlichkeitsrechten liegt nahe.
Die Unschuldsvermutung spielt - wie so oft - im Licht des Vorwurfes keine große Rolle mehr, denn wer so etwas gemacht hat, muss schuldig sein - Zirkelschluss erster Güte.
Präsentiert wird auch, dass die Machenschaften im Internet zu einer zunehmenden Gefährdung von Kindern führen würden. Was dabei jedoch nicht erwähnt wird ist die Tatsache, dass die überwiegende Mehrzahl der sexuellen Übergriffe auf Kinder in Familie und sozialem Umfeld stattfinden.
Konzept ist juristische Desinformation - die Sendung prangert Kinderpornografie an, die keine ist, verfolgt Straftaten, die nicht strafbar sind.
Letztlich beruht das Sendeformat auf dem Prinzip der Justiz der Massen, dem Pranger auf dem Marktplatz, der Abkehr vom Rechtsstaat. Ein Konzept, das Gefahren nicht nur für wirkliche Täter, sondern auch für unschuldige und unschuldig in Verdacht geratene Personen birgt. Es ist schließlich nicht leicht, einem Lynchmob zu erklären, es handle sich nur um eine Verwechslung.
Samstag, 2. Oktober 2010
Neues Blog...
Wer noch immer nicht genug von mir hat, kann jetzt noch mehr bekommen.
Videos, Bilder und Kommentare zu allem und jedem, garantiert nicht juristisch gibt es von mir jetzt unter
http://thefunblogforfun.blogspot.com/
Nur echt mit dem SunnyD-Rum-Rum girl!
Videos, Bilder und Kommentare zu allem und jedem, garantiert nicht juristisch gibt es von mir jetzt unter
http://thefunblogforfun.blogspot.com/
Nur echt mit dem SunnyD-Rum-Rum girl!
Dienstag, 28. September 2010
Endlich mehr Geld - Ein Fest für ALG II - Empfänger
Ein kurzer humorvoller Umgang mit den Neuerungen, die bei Hartz 4 anstehen:
http://www.der-postillon.com/2010/09/spontane-partys-arbeitslose-feiern.html
http://www.der-postillon.com/2010/09/spontane-partys-arbeitslose-feiern.html
Freitag, 24. September 2010
Zeichen 265
Verkehrszeichen zu missachten gehört beinahe zum guten Ton auf Deutschlands Straßen. Gelegentlich lohnt sich aber dennoch eine Ausnahme und ein Blick auf die Schilder.
Vor allem, wenn man LKW fährt und das Zeichen die Nummer 265 trägt.
Vor allem, wenn man LKW fährt und das Zeichen die Nummer 265 trägt.
Donnerstag, 23. September 2010
Klare Frage - klare Antwort
In einer Fragestunde sollte geklärt werden, wie der Bundesrat der Schweiz gegen den stark zunehmenden Import von gewürztem Fleisch vorgeht.
Finanzminister Hans-Rudolf Merz hat die Ehre, den vorbereiteten Antworttext zu verlesen. Ganz offensichtlich jedoch, ohne ihn selbst vorher probegelesen zu haben. Seine Begeisterung über die juristische Formulierungstechnik seines Mitarbeiters kann er dabei kaum verbergen.
Recht kann auch unterhalten...
Finanzminister Hans-Rudolf Merz hat die Ehre, den vorbereiteten Antworttext zu verlesen. Ganz offensichtlich jedoch, ohne ihn selbst vorher probegelesen zu haben. Seine Begeisterung über die juristische Formulierungstechnik seines Mitarbeiters kann er dabei kaum verbergen.
Recht kann auch unterhalten...
Donnerstag, 2. September 2010
Drakonische Strafen und der selbst gebaute Zeuge
Neulich in der S-Bahn durfte, nein musste, ich dem Telefonat eines jungen Mannes zuhören, denn gewisse Lautstärken erlauben kein höfliches Weghören. Und irgendwann folgte die Aussage, die ich anhand der Sprachmelodie bereits länger erwartet hatte.
"Ja Alder, nächste Woche habsch Gericht."
Dass er damit nicht auf ein neues Kochrezept, sondern seine Verhandlung vor dem Strafgericht anspielte, wurde schnell klar, denn "geht voll klar isch brauch nur noch Zeugen".
Der Zeuge war auch schnell gefunden, ein gemeinsamer Bekannter soll dabei gewesen sein. Doch offenbar war das Gegenüber von der Aussagebereitschaft des "Zeugen", dem man noch erklären sollte, was genau er gesehen haben soll, nicht überzeugt.
Also warf er seine ganze Überredungskunst in das Gespräch und wies darauf hin, es könne nichts passieren, weil "die das nicht merken". "Das" dürfte in diesem Fall eine Falschaussage sein.
Aber auch das schien noch nicht überzeugt zu haben, denn plötzlich erkundigte sich der junge Mann "und wenn ich ihn sonst schlage?". Wohl nichts.
Umso resignierter verkündete er dann das Strafmaß, das jetzt ohne Zeugen zu erwarten ist, als vermutlich erneut verneint wurde: "Dann f.... mich der Richter in den A...."!
Harte Justiz in Bayern.
"Ja Alder, nächste Woche habsch Gericht."
Dass er damit nicht auf ein neues Kochrezept, sondern seine Verhandlung vor dem Strafgericht anspielte, wurde schnell klar, denn "geht voll klar isch brauch nur noch Zeugen".
Der Zeuge war auch schnell gefunden, ein gemeinsamer Bekannter soll dabei gewesen sein. Doch offenbar war das Gegenüber von der Aussagebereitschaft des "Zeugen", dem man noch erklären sollte, was genau er gesehen haben soll, nicht überzeugt.
Also warf er seine ganze Überredungskunst in das Gespräch und wies darauf hin, es könne nichts passieren, weil "die das nicht merken". "Das" dürfte in diesem Fall eine Falschaussage sein.
Aber auch das schien noch nicht überzeugt zu haben, denn plötzlich erkundigte sich der junge Mann "und wenn ich ihn sonst schlage?". Wohl nichts.
Umso resignierter verkündete er dann das Strafmaß, das jetzt ohne Zeugen zu erwarten ist, als vermutlich erneut verneint wurde: "Dann f.... mich der Richter in den A...."!
Harte Justiz in Bayern.
Samstag, 28. August 2010
Ihr Brief wurde befördert!
Ein Großbief sollte nach Berlin. Adressiert stecke ich ihn ausreichend frankiert in den Briefkasten und warte. Dummerweise aber nur, bis der Empfänger zwei Wochen später reklamiert, dass die Unterlagen noch nicht da sind. Kein Wunder, denn nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub finde ich den Brief in meinem Briefkasten wieder.
Der Vermerk besagt "unbekannt verzogen". Wirklich unmöglich von dem Postfach, einfach so umzuziehen, ohne eine Nachsendeadresse zu hinterlassen. Ich prüfe die Anschrift - stimmt noch - und gehe am nächsten Tag zur Post. Der Dame am Schalter schildere ich ausführlich den Vorfall, sie nickt verständnisvoll, versichert, das sei alles unerklärlich und beklebt den Brief mit Porto.
Als ich gehen will, sagt sie 2,20€. Etwas perplex frage ich, ob ich das jetzt bezahlen soll, was sie bejaht. Ich verweise auf die gestempelten Marken - die Geschichte habe ich ihr schließlich nicht erzählt weil ich mal reden muss - und die geleistete Bezahlung, woraufhin sie mir erklärt, der Brief sei ja nun schon befördert worden das Porto also verbraucht.
Grundsätzlich stimme ich dem zu, nur hatte ich - der Absender - den Brief ja immer noch. Irgendetwas konnte also nicht ganz planmäßig gelaufen sein. Und da ich nicht das Paket "Deutschlandrundreisen für Poststücke" gebucht hatte, sah ich etwas Klärungsbedarf.
Noch einmal bekräftigte ich, nicht zahlen zu wollen und so bot mir die Dame an, ich könne den Brief wieder mitnehmen, ich könne meine Reklamation dann "an Berlin" richten (ob wohl die Stadt gemeint war und wie Herr Wowereit reagiert hätte, wäre er doch plötzlich dem Vorwurf ausgesetzt, Postfächer zu verstecken?), oder den Brief wieder in den Briefkasten werfen und darauf hoffen, dass nicht bemrkt würde, dass die Briefmarken schon gestempelt sind. Vielleicht sollte aber auch besser der Empfänger der Sendung reklamieren...
Keine Optionen für mich, ich drängte auf Lösung, die Schlange wurde länger. Ich gab also eine kurze Einführung in das deutsche Vertragsrecht und nachdem die Mitarbeiterin die einfachste Idee noch nicht hatte, preschte ich vor und machte den Vorschlag, den Neuversand zu Lasten der Post durchzuführen.
Und tatsächlich beklebte sie den Umschlag mit neuen Briefmarken (die alten hatte sie vorsorglich aufgrund meiner dreisten Zahlungsverweigerung schon wieder abgeknibbelt). Geht doch - kaum dass man ein knappes Stündchen diskutiert.
Aber auch wenn die aufgebrachte Zeit mich ein Vielfaches der gesparten 2,20€ gekostet hat, war der Spaß unbezahlbar.
Der Vermerk besagt "unbekannt verzogen". Wirklich unmöglich von dem Postfach, einfach so umzuziehen, ohne eine Nachsendeadresse zu hinterlassen. Ich prüfe die Anschrift - stimmt noch - und gehe am nächsten Tag zur Post. Der Dame am Schalter schildere ich ausführlich den Vorfall, sie nickt verständnisvoll, versichert, das sei alles unerklärlich und beklebt den Brief mit Porto.
Als ich gehen will, sagt sie 2,20€. Etwas perplex frage ich, ob ich das jetzt bezahlen soll, was sie bejaht. Ich verweise auf die gestempelten Marken - die Geschichte habe ich ihr schließlich nicht erzählt weil ich mal reden muss - und die geleistete Bezahlung, woraufhin sie mir erklärt, der Brief sei ja nun schon befördert worden das Porto also verbraucht.
Grundsätzlich stimme ich dem zu, nur hatte ich - der Absender - den Brief ja immer noch. Irgendetwas konnte also nicht ganz planmäßig gelaufen sein. Und da ich nicht das Paket "Deutschlandrundreisen für Poststücke" gebucht hatte, sah ich etwas Klärungsbedarf.
Noch einmal bekräftigte ich, nicht zahlen zu wollen und so bot mir die Dame an, ich könne den Brief wieder mitnehmen, ich könne meine Reklamation dann "an Berlin" richten (ob wohl die Stadt gemeint war und wie Herr Wowereit reagiert hätte, wäre er doch plötzlich dem Vorwurf ausgesetzt, Postfächer zu verstecken?), oder den Brief wieder in den Briefkasten werfen und darauf hoffen, dass nicht bemrkt würde, dass die Briefmarken schon gestempelt sind. Vielleicht sollte aber auch besser der Empfänger der Sendung reklamieren...
Keine Optionen für mich, ich drängte auf Lösung, die Schlange wurde länger. Ich gab also eine kurze Einführung in das deutsche Vertragsrecht und nachdem die Mitarbeiterin die einfachste Idee noch nicht hatte, preschte ich vor und machte den Vorschlag, den Neuversand zu Lasten der Post durchzuführen.
Und tatsächlich beklebte sie den Umschlag mit neuen Briefmarken (die alten hatte sie vorsorglich aufgrund meiner dreisten Zahlungsverweigerung schon wieder abgeknibbelt). Geht doch - kaum dass man ein knappes Stündchen diskutiert.
Aber auch wenn die aufgebrachte Zeit mich ein Vielfaches der gesparten 2,20€ gekostet hat, war der Spaß unbezahlbar.
Von Eiern, Pötten und Äpfeln...
Apple hat im Streit gegen Koizol eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Unternehmen darf bis auf weiteres seine Ei-Pott zumindest nicht mehr unter dieser Bezeichnung vertreiben.
Apple argumentierte mit Verwechslungsgefahr, doch was genau man verwechseln könnte, ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen.
Der I-Pod macht Musik, ein Ei-Pott stützt Eier. Die Funktionen sind vom Grundsatz relativ verschieden, so dass die Argumentation entweder ein schlechtes Licht auf die Intelligenz der Kunden, die einen Eierbecher nicht von einem MP3-Player unterscheiden können, oder das Produkt selbst wirft, da man eine I-Pod möglicherweise gar nicht von einem Eierbecher unterscheiden kann.
Auch wenn die Wortschöpfung Ei-Pott sich aus den gebräuchlichen Begriffen "Ei" wie Ei und "Pott" wie Becher oder Topf zusammensetzt, scheint das Wort zumindest den Hamburger Richtern zu abstrakt und ungebräuchlich für einen Eierbecher zu sein.
Und auch wenn Apple in der Sache möglicherweise nicht so falsch liegt, beweist das Unternehmen eine große Portion Humorlosigkeit.
Mit etwas Glück werden aber zumindest die Garantieanfragen bezüglich I-Pods aufgrund ausgelaufener Frühstückseier reduziert.
Apple argumentierte mit Verwechslungsgefahr, doch was genau man verwechseln könnte, ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen.
Der I-Pod macht Musik, ein Ei-Pott stützt Eier. Die Funktionen sind vom Grundsatz relativ verschieden, so dass die Argumentation entweder ein schlechtes Licht auf die Intelligenz der Kunden, die einen Eierbecher nicht von einem MP3-Player unterscheiden können, oder das Produkt selbst wirft, da man eine I-Pod möglicherweise gar nicht von einem Eierbecher unterscheiden kann.
Auch wenn die Wortschöpfung Ei-Pott sich aus den gebräuchlichen Begriffen "Ei" wie Ei und "Pott" wie Becher oder Topf zusammensetzt, scheint das Wort zumindest den Hamburger Richtern zu abstrakt und ungebräuchlich für einen Eierbecher zu sein.
Und auch wenn Apple in der Sache möglicherweise nicht so falsch liegt, beweist das Unternehmen eine große Portion Humorlosigkeit.
Mit etwas Glück werden aber zumindest die Garantieanfragen bezüglich I-Pods aufgrund ausgelaufener Frühstückseier reduziert.
Freitag, 27. August 2010
Fahrerlaubnis: Führerscheine alle 15 Jahre erneuern - was denn jetzt?
Die Medien sind sich einig, es gibt neues von der Fahrerlaubnis, denn schon bald sollen Führerscheine nach 15 Jahren erneuert werden müssen. Doch Recherche scheint nicht unbedingt die Stäreke der heutigen Presse zu sein.
Man hätte auch schreiben können "Äpfel: Birnen jetzt noch saftiger!".
Schließlich ist der Führerschein nichts weiter, als die amtliche Dokumentation der Fahrerlaubnis, einem Dauerverwaltungsakt, der in gewissem Umfang zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt. Und die Fahrerlaubnis soll gerade nicht nach 15 Jahren erneuert werden müssen.
Die Unterscheidung ist so schwer nicht. Fahren ohne Führerschein 10€, Fahren ohne Fahrerlaubnis ein Jahr. Ist schon etwas anderes.
Dass man gerade im juristischen bei der Verwendung von Fachbegriffen nicht auf Abwechslung, sondern Präzision setzen sollte, müsste der Presse doch klar sein. Und am Ende fragt man sich nur, bei welchen anderen Berichten man ansonsten noch kleine Ungenauigkeiten vorgesetzt bekommt.
Man hätte auch schreiben können "Äpfel: Birnen jetzt noch saftiger!".
Schließlich ist der Führerschein nichts weiter, als die amtliche Dokumentation der Fahrerlaubnis, einem Dauerverwaltungsakt, der in gewissem Umfang zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt. Und die Fahrerlaubnis soll gerade nicht nach 15 Jahren erneuert werden müssen.
Die Unterscheidung ist so schwer nicht. Fahren ohne Führerschein 10€, Fahren ohne Fahrerlaubnis ein Jahr. Ist schon etwas anderes.
Dass man gerade im juristischen bei der Verwendung von Fachbegriffen nicht auf Abwechslung, sondern Präzision setzen sollte, müsste der Presse doch klar sein. Und am Ende fragt man sich nur, bei welchen anderen Berichten man ansonsten noch kleine Ungenauigkeiten vorgesetzt bekommt.
Donnerstag, 22. Juli 2010
Storch Heinar bleibt
Weißes Gefieder, lange dünne Beine, langer Schnabel, Seitenscheitel und Oberlippenbärtchen - die Ornithologen haben es erkannt, gemeint ist ein Storch, genauer der Storch Heinar.
Nachdem kürzlich bereits ein Hase bzw. die Hasenphobie die Justiz beschäftigen durfte, ist jetzt der Storch an der Reihe. Das Landgericht Nürnberg hat sich derzeit mit der Frage zu beschäftigen, ob etwa die Satiremarke "Storch Heinar" Rechte der Marke "Thor Steinar" verletzt, die nach Auffassung der Medien und verschiedener zivilgesellschaflicher Gruppen als Erkennungsmerkmal der neonazistischen Szene verwendet wird (Quelle).
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung gab das Landgericht Nürnberg nun den Hinweis, dass man den Klageversuch als nicht erfolgversprechend ansehe und wohl damit zu rechnen sei, dass die Klage scheitern werde.
Die hinter dem Label "Thor Steinar" stehende Firma Mediatex sieht sich durch die Kleidung mit dem Storch-Heinar-Logo in seinen Motivrechten verletzt und fordert Unterlassung. Streitwert bei Wettbewerbs- und Markenrechtsverletzungen liegt für diesen Fall bei 100.000 Euro.
Das Gericht empfahl, die Klage zurückzunehmen.
Das Gericht ist der Auffassung, die Marken seien problemlos zu unterscheiden. Außerdem sei die Verballhornung der Marke durch die Kunstfreiheit gedeckt. Satirische Verfremdung, die nicht zur Gewinnerzielung, sondern zur kritischen Auseinandersetzung beitragen soll, ist zulässig.
Nach Auffassung des Gerichts sind auch Thor und Storch nicht zu verwechseln.
Schließlich seien die Marken nicht zu verwwechseln, da ein eierlegender Storch nicht mit dem Andreaskreuz zu assoziieren sei.
Erfolg könnte die Klage allerdings im Fall einer sog. Kampftasche, die unter dem Label Wüstenfuchs vertrieben wurde, das jedoch für die Firma Mediatex registriert wurde.
Für diesen Fall könnte also eine Lizenzgebühr für die bereits vertriebenen vier Taschen fällig werden.
Da die Firma Mediatex ein Urteil anstrebt, könnte die Klage also in Höhe von 5,98 Euro Erfolg haben.
Die Entscheidung wird für den 11.08.2010 erwartet.
Nachdem kürzlich bereits ein Hase bzw. die Hasenphobie die Justiz beschäftigen durfte, ist jetzt der Storch an der Reihe. Das Landgericht Nürnberg hat sich derzeit mit der Frage zu beschäftigen, ob etwa die Satiremarke "Storch Heinar" Rechte der Marke "Thor Steinar" verletzt, die nach Auffassung der Medien und verschiedener zivilgesellschaflicher Gruppen als Erkennungsmerkmal der neonazistischen Szene verwendet wird (Quelle).
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung gab das Landgericht Nürnberg nun den Hinweis, dass man den Klageversuch als nicht erfolgversprechend ansehe und wohl damit zu rechnen sei, dass die Klage scheitern werde.
Die hinter dem Label "Thor Steinar" stehende Firma Mediatex sieht sich durch die Kleidung mit dem Storch-Heinar-Logo in seinen Motivrechten verletzt und fordert Unterlassung. Streitwert bei Wettbewerbs- und Markenrechtsverletzungen liegt für diesen Fall bei 100.000 Euro.
Das Gericht empfahl, die Klage zurückzunehmen.
Das Gericht ist der Auffassung, die Marken seien problemlos zu unterscheiden. Außerdem sei die Verballhornung der Marke durch die Kunstfreiheit gedeckt. Satirische Verfremdung, die nicht zur Gewinnerzielung, sondern zur kritischen Auseinandersetzung beitragen soll, ist zulässig.
Nach Auffassung des Gerichts sind auch Thor und Storch nicht zu verwechseln.
Schließlich seien die Marken nicht zu verwwechseln, da ein eierlegender Storch nicht mit dem Andreaskreuz zu assoziieren sei.
Erfolg könnte die Klage allerdings im Fall einer sog. Kampftasche, die unter dem Label Wüstenfuchs vertrieben wurde, das jedoch für die Firma Mediatex registriert wurde.
Für diesen Fall könnte also eine Lizenzgebühr für die bereits vertriebenen vier Taschen fällig werden.
Da die Firma Mediatex ein Urteil anstrebt, könnte die Klage also in Höhe von 5,98 Euro Erfolg haben.
Die Entscheidung wird für den 11.08.2010 erwartet.
Donnerstag, 15. Juli 2010
Die Bahn kommt ... nicht!
Manchmal klappt alles wie am Schnürchen. Ich packe liebevoll meine Reisetasche und sprinte Sportlich los, nur um auf der Treppe zu bemerken, dass Tasche und Tragegriffe nicht in dem Maße miteinander verbunden sind, wie ich es beim Kauf erhofft hatte. Tasche nebst Notebook geht schon mal voraus. Danke Tchibo!
Unterm Arm schleife ich die Tasche wieder nach oben, packe in Windeseile um und Stürme erneut Richtung S-Bahn.
Dort angekommen fährt nur keine Bahn. Gab doch Gewitter gestern, logisch.
Ich fahre also zur nächsten U-Bahn, um festzustellen, dass der nächste Zug gleichzeitig mit der geplanten Fernzug fährt. Alles auf Null. Ich muss erst mal zurück.
Zuhause angekommen wird der Laptop aktiviert. Zugverbindung aussuchen und wieder zur S-Bahn. Diesmal mit einer Stunde Vorlauf. Glück für mich, denn Überraschung, die S-Bahn kommt nicht.
Inzwischen reise ich seit drei Stunden und habe noch nicht einmal München verlassen. Da soll noch einer sagen, Urlaub sei Erholung.
Wer sich die Geschichte noch anhören darf ist übrigens schon klar: Die nette Tchibo-Fachverkäuferin, bei der ich unmittelbar nach meinem Urlaub die Gewährleistungsansprüche geltend machen werde. Schließlich ist die Reisetasche kaputt.
—-- Artikel wurde erstellt auf meinem iPhone
Unterm Arm schleife ich die Tasche wieder nach oben, packe in Windeseile um und Stürme erneut Richtung S-Bahn.
Dort angekommen fährt nur keine Bahn. Gab doch Gewitter gestern, logisch.
Ich fahre also zur nächsten U-Bahn, um festzustellen, dass der nächste Zug gleichzeitig mit der geplanten Fernzug fährt. Alles auf Null. Ich muss erst mal zurück.
Zuhause angekommen wird der Laptop aktiviert. Zugverbindung aussuchen und wieder zur S-Bahn. Diesmal mit einer Stunde Vorlauf. Glück für mich, denn Überraschung, die S-Bahn kommt nicht.
Inzwischen reise ich seit drei Stunden und habe noch nicht einmal München verlassen. Da soll noch einer sagen, Urlaub sei Erholung.
Wer sich die Geschichte noch anhören darf ist übrigens schon klar: Die nette Tchibo-Fachverkäuferin, bei der ich unmittelbar nach meinem Urlaub die Gewährleistungsansprüche geltend machen werde. Schließlich ist die Reisetasche kaputt.
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Montag, 5. Juli 2010
168 Kilo Gras gestohlen
Wenn man vom Diebstahl von 168 Kilo Gras hört, denkt man an vieles, nur nicht an das Richtige: Rasen.
Wofür man wohl so viel Gras braucht?
—-- Artikel wurde erstellt auf meinem iPhone
Wofür man wohl so viel Gras braucht?
—-- Artikel wurde erstellt auf meinem iPhone
Nicht zitierfähig
Ärzte müssen gelegentlich auch Gesetze zitieren. Das liest sich dann so:
$$ 3 + 4 Abs. 1 + 8 MuSchG
Ich denke, ich soll nach $ auflösen.
—-- Artikel wurde erstellt auf meinem iPhone
$$ 3 + 4 Abs. 1 + 8 MuSchG
Ich denke, ich soll nach $ auflösen.
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Donnerstag, 17. Juni 2010
Bitte nicht toasten
Als Mitternachtssnack gab es Knäckebrot.
Vermutlich angestachelt durch die erstaunlichsten juristischen Belehrungen auf amerikanischen Produkten, hat sich der Hersteller zu einer wichtigen Mitteilung auf der Verpackung hinreissen lassen:
"Nicht toasten"
Gut zu wissen, dann eben doch flambieren, wie immer.
Vermutlich angestachelt durch die erstaunlichsten juristischen Belehrungen auf amerikanischen Produkten, hat sich der Hersteller zu einer wichtigen Mitteilung auf der Verpackung hinreissen lassen:
"Nicht toasten"
Gut zu wissen, dann eben doch flambieren, wie immer.
Segensreiche Textbausteine
Im Posteingang finde ich eine Nachricht einer Servicehotline:
"Aufgrund eines Ausfalls im Telefonnetz sind wir bis auf weiteres nur via Mail erreichbar.
Haben Sie noch fragen? Dann rufen Sie uns an. Sie erreichen uns unter..."
Na dann...
"Aufgrund eines Ausfalls im Telefonnetz sind wir bis auf weiteres nur via Mail erreichbar.
Haben Sie noch fragen? Dann rufen Sie uns an. Sie erreichen uns unter..."
Na dann...
Mittwoch, 16. Juni 2010
So leicht geht das...
Der aufgrund geballter Staatsgewalt leicht verwirrt wirkende Autor schreibt: "Hiermit widerrufe ich Ihre Zahlungsaufforderung vom..". Wie er das rechtlich konstruiert, erläutert er leider nicht näher, kreativ ist das aber allemal.
—-- Artikel wurde erstellt auf meinem iPhone
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Montag, 14. Juni 2010
Eventuelle Interviews und andere Möglicherweisigkeiten
Unschuldig habe ich meinen Sonntag dem Film gewidmet, ganz in der Absicht, einmal nichts mit juristischen Winkelzügen zu tun zu haben.
Leider scheitert ein solches Vorhaben meist direkt nach dem Einlegen der DVD. Eventuelle Interviews spiegeln also nicht die Meinung des Labels wider und man distanziert sich von möglicherweise oder möglicherweise nicht getroffenen Aussagen, heißt es gleich zu Anfang in den mittlerweile kaum mehr überschaubaren Einblendungen.
Gut zu wissen, aber was ist eigentlich ein eventuelles Interview? Ist es ein Gespräch, bei dem man nicht genau weiß, ob die Schwelle zum "jetzt geht es los" eines Interviews schon überschritten ist, oder weiß man nicht ganz genau, ob auf der DVD überhaupt Interviews enthalten sind?
Das wissen sicher nur die Labelverantwortlichen, die stupide Übersetzungen amerikanischer Enthaftungsklauseln auf DVD pressen, welche hierzulande als einzige Wirkung Kopfschütteln auslösen.
Da glaubt man tatsächlich, dass es genügt eine Distanzierung vom kompletten DVD-Inhalt auf die Silberscheibe zu pressen, um sich von der Haftung der verbreiteten Inhalte zu befreien. Eine seltsame Idee.
Besser die Lösung im Falle meines Sonntagsfilmes. Da waren die eventuell möglicherweisen Interviews nicht enthalten.
—-- Artikel wurde erstellt auf meinem iPhone
Leider scheitert ein solches Vorhaben meist direkt nach dem Einlegen der DVD. Eventuelle Interviews spiegeln also nicht die Meinung des Labels wider und man distanziert sich von möglicherweise oder möglicherweise nicht getroffenen Aussagen, heißt es gleich zu Anfang in den mittlerweile kaum mehr überschaubaren Einblendungen.
Gut zu wissen, aber was ist eigentlich ein eventuelles Interview? Ist es ein Gespräch, bei dem man nicht genau weiß, ob die Schwelle zum "jetzt geht es los" eines Interviews schon überschritten ist, oder weiß man nicht ganz genau, ob auf der DVD überhaupt Interviews enthalten sind?
Das wissen sicher nur die Labelverantwortlichen, die stupide Übersetzungen amerikanischer Enthaftungsklauseln auf DVD pressen, welche hierzulande als einzige Wirkung Kopfschütteln auslösen.
Da glaubt man tatsächlich, dass es genügt eine Distanzierung vom kompletten DVD-Inhalt auf die Silberscheibe zu pressen, um sich von der Haftung der verbreiteten Inhalte zu befreien. Eine seltsame Idee.
Besser die Lösung im Falle meines Sonntagsfilmes. Da waren die eventuell möglicherweisen Interviews nicht enthalten.
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Samstag, 12. Juni 2010
Rutsche ins Nichts
Wer eine Wasserrutsche benutzt, landet gewöhnlich im Wasser. Anders kommt es allerdings, wenn die Rutsche außer Betrieb ist. Und so tappte der Kläger morgens zur Wasserrutsche, übersah das Warnschild neben der Rutsche und wunderte sich auch nicht, als die Freigabeampel nicht lief und die Wasserrutsche kein Wasser führte.
Eine leichte Verwirrung setzte erst ein, als auch das Schwimmbecken trocken war und der Kläger den Beckenboden fand.
Und dabei gewann der Kläger nicht nur den Darwin-Award, sondern auch das Gerichtsverfahren. Der Kläger erhielt eine stattliche Entschädigung mit der Begründung, die Verkehrssicherungspflicht sei verletzt, denn die Richter gingen davon aus, die Beschilderung neben der Rutsche sei nicht ausreichend gewesen, zumal die Treppe nicht gesperrt gewesen sei.
Eine leichte Verwirrung setzte erst ein, als auch das Schwimmbecken trocken war und der Kläger den Beckenboden fand.
Und dabei gewann der Kläger nicht nur den Darwin-Award, sondern auch das Gerichtsverfahren. Der Kläger erhielt eine stattliche Entschädigung mit der Begründung, die Verkehrssicherungspflicht sei verletzt, denn die Richter gingen davon aus, die Beschilderung neben der Rutsche sei nicht ausreichend gewesen, zumal die Treppe nicht gesperrt gewesen sei.
Freitag, 11. Juni 2010
Autovervollständigen - wie Lenin in die Packstation kam
Angestachelt duch das iPad brauche ich auch ein Tablet - ohne Kompromisse bei der Software. Und so fällt die Wahl auf ein Produkt von Lenovo, das Windows 7 nutzt.
Voller Vorfreude programmiere ich die Sendungsnummer in die dazugehörige App und gebe einen Namen für den Artikel. Lenovo ist mir zu lang, also gebe ich Leno ein, vertippe mich und wählte statt o ein i am Ende und bestätige.
Die Autovervollständigung erledigt unbemerkt
den Rest.
Und schon wenige Stunden später teilt das Handy voller Stolz mit: Lenin wurde gerade in die Packstation eingelegt.
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Voller Vorfreude programmiere ich die Sendungsnummer in die dazugehörige App und gebe einen Namen für den Artikel. Lenovo ist mir zu lang, also gebe ich Leno ein, vertippe mich und wählte statt o ein i am Ende und bestätige.
Die Autovervollständigung erledigt unbemerkt
den Rest.
Und schon wenige Stunden später teilt das Handy voller Stolz mit: Lenin wurde gerade in die Packstation eingelegt.
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