Dienstag, 16. März 2010

Sicherheitsrisiko T-Shirt

Ein Fluggast wollte mit seinen beiden Kindern ein Flugzeug besteigen. Was er dabei übersah, wurde ihm schnell vom Sicherheitspersonal klargemacht.

Er war ein Sicherheitsrisiko.

Genauer gesagt sein T-Shirt, denn der Aufdruck "Freedom or Death" stellte eine so erhebliche Bedrohung dar, dass zum Äußersten gegriffen werden musste, einer Maßnahme, welche bisher der Öffentlichkeit nicht bekannt war.

Während des Fluges musste er Strickjacke tragen, um den Aufdruck zu verdecken.

Gerade noch einmal gut gegangen...

Abmahnung - Oder die Abzocke mit der Abzocke

Die Hilferufe kursieren überall im Internet: "Ich wurde von Kanzlei XYZ" abgemahnt, was soll ich tun?"

Seit einiger Zeit mahnen jedoch nicht mehr nur die großen Kanzleien ab, die für ihre juristische Meisterleistung berühmt und berüchtigt sind, in vorgefertigten Schreiben IP, Musikstück und Namen des Abgemahnten zu tauschen und hierfür mehrere hundert Euro in Rechnung zu stellen.

Betrüger nützen inzwischen die Angst vor der Abmahnung für eigene Zwecke aus und verschicken immer häufiger gefälschte Briefe der großen Abmahnkanzleien. Der Unterschied: Die Kontodaten der Kanzleien werden gegen die eigenen ausgetauscht.

Einen weiteren Unterschied sollte man jedoch ebenfalls nicht verschweigen.
Die Betrüger sind deutlich preiswerter...

Montag, 15. Februar 2010

Packstation Zugang deaktiviert

Da denke ich an nichts böses, lese meine Mails, erfreue mich an diversen Verlängerungen und Verkürzungen, die man mir anbietet und stolpere plötzlich über eine gar schreckliche Nachricht.

Mein Packstation-Zugang, das liebste was ich habe ist deaktiviert, so teilt es mir jedenfalls eine gewisse Cindy mit.


Sehr geehrter PACKSTATION Kunde/in,


Ihr PACKSTATION - Zugang wurde deaktiviert.

Im zuge einer Überprüfung der Packstationen im gesammten Bereich ihres Stadtgebietes,

sind wir leider kurzfristig gezwungen alle Packstationen in ihrem vortlaufenden Postnummernbereich

zu deaktivieren.


Sie können Ihren PACKSTATION - Zugang , falls dieses gewünscht ist, ab sofort unter folgendem Link

und durch Eingabe Ihrer Daten wieder Aktivieren.

DHL Packstation Aktivierung ( ssl certificated )

( Sollten Sie nicht binnen 5 Werktagen auf diese E-Mail reagieren und Ihren PACKSTATION-Zugang Aktiviert haben,
sehen wir uns gezwungen
ihre bestehendes PACKSTATION KONTO zu löschen. )

Ihr PACKSTATION Team

( Diese Email wurde automatisch generiert. Bitte antworten Sie nicht. )

www.packstation.de
Servicenummer 01803 / 365 365 (9 ct. je angefangene Min. im Festnetz der Deutschen Telekom)


Fast hätte ich der Cindy geantwortet, doch schon wieder trifft mich ein Schlag in die Magengrube. "Diese Email wurde automatisch generiert", meine geliebte Cindy ist eine Maschine.

Zugegeben, der Schock säße sicherlich tiefer, wäre ich nicht gerade mit drei Paketen unter dem Arm von der deaktivierten Packstation gekommen, aber dennoch, wenn schon der gesammte Bereich der vortlaufenden Postnummern betroffen ist, dann ist das doch beunruhigend. Eine kurze Prüfung im Duden gibt meinem schlechten Gefühl Recht. Das alles ist sogar sehr beunruhigend.

Dass DHL plötzlich eine beam.to Gratisweiterleitung zur Übermittlung sensibler Daten benutzen soll, ist also nicht alles, was hier faul ist.

So leid es mir tut, liebste Cindy, das wird nichts mit uns.

Samstag, 13. Februar 2010

Axolotl Roadkill - ein Aufschrei geht durch den Blätterwald

Urheberrechtsverletzungen sind böse, so erklärt uns die Presse, wenn
es darum geht, etwa Bücher illegal aus dem Netz zu ziehen.

Etwas weniger böse sind Urheberrechtsverletzungen durch Autoren, denn
bei diesen verändert sich selbst der Tonfall der schlimmsten
Urheberrechtsfanatiker.

Zwar herrscht in der Kunst reger Ideentausch, große Werke wären unter
der aktuellen Rechtslage nicht möglich, von dieser Warte aus ist also
das Entleihen von Ideen nachvollziehbar.

Und dennoch scheint sich in die Diskussion rund um das Urheberrecht
ein unschönes Element zu mischen: Doppelmoral. Solange der Geldfluss
stimmt, ist Urheberrecht Nebensache, denn der Vorteil ist gesichert.
Frei nach dem Motto: Was uns gefällt, kann nicht schlimm sein.

Ein interessanter Ansatz für künftige Diskussionen um Verschärfungen.


Von meinem iPhone gesendet

Mehmet und das Kinderbett

Mehmet ist Müllwerker und machte eine Entdeckung: Ein sehr gut
erhaltenes Kinderbett im Müllcontainer. Er lud es in seinen Pkw und
wollte es mitnehmen. Ohne den Arbeitgeber zu fragen.

Auf Hinweis eines Kollegen gab er es heraus, wurde aber dennoch
gekündigt.

Mehmet klagte und obsiegte. Selbst wenn man einen Pfluchtverstoß
annimmt, ist die sofortige fristlose Kündigung unverhältnismäßig.

Der Arbeitgeber - besorgt um seinen wertvollen Müll - bemühte eine
weitere Instanz und unterlag erneut

Von meinem iPhone gesendet

Mittwoch, 10. Februar 2010

Winterzeit - Unfallzeit

Jeden Winter aufs neue gibt es Schnee und Eis - natürlich völlig unerwartet.

7.30 Uhr eine S-Bahn-Station irgendwo in Deutschland, eingeschneit, spiegelglatt und gut besucht, kurz Rush-hour im Winter. Aber dennoch scheint man von Verkehrspflichten noch nichts gehört zu haben, denn der Bahnsteig ist weder geräumt, noch gestreut.

Die Bahn fährt ein, die Fahrgäste steigen aus, einige können sich sogar auf den Beinen halten, während die anderen sich zunächst sehr plötzlich noch vorne und dann nach unten bewegen. Ein Fahrgast bleibt verletzt liegen, kann nicht ohne Hilfe aufstehen und klagt über erhebliche Schmerzen bei der Belastung des Beines.

Nachdem der Fahrgast bereits durch andere Passanten liebevoll umsorgt wird, kommt mir ein verwegener Gedanke: Man könnte das Unternehmen über den Zustand des Bahnsteiges informieren und um Beseitigung bitten. Wenn man schon nicht alleine auf die Idee kommt, die Bahnsteige zur räumen, sollte spätestens dieser Hinweis deutlichen Tatendrang hervorrufen, steht doch die Gesundheit der Fahrgäste auf dem Spiel.

Zwölf Stunden später, die Arbeit des Tages ist getan, ich fahre wieder in Richtung Bahnhof und sehe vor meinem geistigen Auge einen perfekt geräumten Bahnsteig, die verbliebenen Eisflächen mit Pylonen und Warnschildern gesichert. Und tatsächlich, ich komme an und von der Eisfläche ist nichts mehr zu sehen. Sie ist wirklich vollständig..... zugeschneit!

Vorbereitet für den nächsten Morgen, an dem wieder einige Berufstätige ihr Ziel nicht ganz erreichen werden.

Ich trage mir einen Termin für August ein: Nachfrage, ob Schneebeseitigung inzwischen geplant wurde...

Dienstag, 24. November 2009

Wichtige Benachrichtigung bezueglich Ihrer Packstation - Phishing für Einsteiger und ohne Umlaute

Packstation-Kunden werden derzeit per Mail dazu aufgefordert, ihre Daten zu verifizieren. Das alles für ein großes Ziel: Den Kampf gegen Phishing.


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Betreff: Wichtige Benachrichtigung bezueglich Ihrer Packstation
Von: Mitteilung |
An: Recht einfach - Das Jurablog


Datum: 22.11.09 18:59:43

Sehr geehrter Kunde,

im Zuge einer Systemumstellung ist es leider unumg?nglich das Sie ihre Kundendaten bei uns verifizieren. Dies dient zur Einrichtung von unserem neuen Sicherheitssystem im
Kampf gegen Phishing.

Nach erfolgreicher Best?tigung Ihrer "Kundennummer", Ihres "Pins" und Ihres "Internet-Passwortes", sind Ihnen unter anderem folgende neue Optionen erm?glicht:

# Individuelle Reporte erstellen
# Sendungslagerfristen ?ndern
# Mitarbeiterdaten verwalten
# Sendungsdaten abrufen
# Vertreter f¨¹r Sendungsabholungen bestimmen

Verifizierung:http://www.dhl-packstation.de.tt

Bei weiterf¨¹hrenden Fragen schicken Sie uns bitte eine E-Mail an DHL@sicherheit.de

Vielen Dank f¨¹r Ihr Verst?ndnis

Viel Spa? mit PACKSTATION w¨¹nscht Ihnen
Ihr PACKSTATION Team

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Doch was auf den ersten Blick noch ganz gut aussieht, wirkt schon beim genaueren Hinsehen seltsam. Wie soll eine Verifizierung von Kundendaten gegen Phishing helfen, warum lautet die Mailadresse DHL@sicherheit.de und nicht Sicherheit@dhl.de, was macht das .tt hinter der Webadresse, warum ist Absender der Mail eine Preissuchmaschine und vor allem wo sind die Umlaute?

Fatal ist sicherlich, dass die angeschriebenen Mailadressen mit den zur Registrierung für die Packstation verwendeten übereinstimmen. Dadurch wird die Glaubwürdigkeit dieser Phishingaktion gestärkt. Dennoch sind die üblichen Kennzeichen gegeben. Rechtschreibfehler, merkwürdige Adressen und die Frage nach der Pin sind, neben der Verwendung einer unpersönlichen Anrede, Kennzeichen für Phishing.
Ziel ist die Verwendung der Packstationen für kriminelle Zwecke, wie etwa Versandbetrug.

Und auch wenn manche neue Funktion verlockend erscheint - wer würde nicht gerne manchmal seinen Paketboten über die Mitarbeiterdatenverwaltung entlassen - gibt es nur einen Ort für diese Mail. Den Papierkorb.

Freitag, 20. November 2009

Waffenfund - Fünf Jahre Haft

Von seinem Balkon aus sah ein ehemaliger Soldat in seinem Garten einen schwarzen Gegenstand - bei näherer Betrachtung eine abgesägte Schrotflinte.

Zum Schutz spielender Kinder und der Bevölkerung nahm er sie an sich und brachte sie am nächsten Tag zur Polizei. Dies hielt er für seine Pflicht. Eine folgenschwere Entscheidung, denn nachdem er sofort verhaftet wurde, kam es inzwischen zu einer Verurteilung wegen Waffenbesitzes.

Hierzu genügte das Handeln des Angeklagten aus Sicht der Anklage aus, ein strafausschließendes Gesetz gebe es nicht, die guten Absichten seien irrelevant.

Waffen als Möglichkeit ungeliebte Nachbarn loszuwerden waren sicher schon länger bekannt, die Art der Anwendung wird aber durch diese Rechtsprechung revolutioniert.

Dienstag, 17. November 2009

Ermittlersoftware auf Tauschbörsen geleaked - CSI Privat

Was passiert wenn - diese Frage stellt sich regelmäßig, wenn es um Themen, wie Datenschutz, Freiheitsrechtsbeschränkungen oder Ermittlungsmethoden geht.

Was passiert, wenn man Ermittlern aus aller Welt eine kleine Software namens "Cofee" an die Hand gibt, um Daten aus PCs zu extrahieren, zeigen die aktuellen Ereignisse eindrucksvoll: Sie taucht auf Tauschbörden auf - für jedermann zum kostenlosen Download.

Auch wenn Tauschbörsen schnell reagierten und die angebotenen Dateien vom Netz nahmen, ist das Programm mittlerweile so stark verbreitet, dass es kaum mehr aufzuhalten ist. Umso überraschender ist, dass die Software eigentlich harmlos ist. Denn würde man von Ermittlungsbehörden eigentlich eine Wunderwaffe erwarten, die gelöschte Dateien aufstöbert und wiederherstellt, Passwörter abspeichert und geheime Archive offenbart, ist diese Software eigentlich nichts anderes, als eine vereinfachte Möglichkeit, ohnehin in Windows XP integrierte Funktionen automatisiert auszuführen. Letztendlich also ein Tool für nicht PC-Versierte Vor-Ort-Ermittler, die Daten wie etwa ausgeführte Programme und Prozesse, angemeldete Nutzer, Netzwerkkonfiguration und Netzwerkadressen zu extrahieren, welche beim Ausschalten der Geräte zum Abtransport vernichtet werden würden.

Das können nun natürlich auch Putzkolonnen oder Besucher in Büros ganz nebenbei erledigen, jedoch ohne großen Schaden anzurichten, schließlich ist das Tool neben dem eingeschränkten Funktionsumfang auch lediglich auf Windows XP begrenzt, Windows Vista, Windows 7 oder gar Mac Os und Linux werden dagegen nicht unterstützt.

Dennoch beweist der Vorfall eines ganz deutlich: Auch Ermittlungsbehörden sind nicht gegen den Verlust von Daten oder sogar Ermittlersoftware immun. Mißbrauchsgefahr besteht also auch in den eigentlich geschützten Behörden..

Doch wer sich diese Wundersoftware nun selbst sichern will, sollte Vorsicht walten lassen, denn die bisher noch harmlose Software könnte dann schon von Hackern mit einem Keylogger versehen worden sein, und wirklichen Schaden anrichten.

Montag, 16. November 2009

Keine Kündigung bei verspäteter Mietzahlung durch ARGE

Laut einer aktuellen Entscheidung des BGH darf sozial schwachen Mietern nicht deswegen gekündigt werden, weil das Jobcenter Mietzahlungen zu spät veranlasst.

Einem Mieter war gekündigt worden, weil das Jobcenter trotz Vorlage der Abmahnung nicht dazu bereit war, die Miete früher anzuweisen. Der Bundesgerichtshof entschied jetzt, dass der Vermieter dennoch nicht berechtigt ist, dem Mieter gemäß § 543 I BGB fristlos zu kündigen.

Ein mögliches Verschulden des Jobcenters muss sich der Mieter nicht anlasten lassen. Das Jobcenter handelt nicht als Erfüllungsgehilfe nach § 278 BGB, sondern nimmt Aufgaben der Daseinsvorsorge wahr.

Obwohl das Jobcenter nicht vereinbarungsgemäß am dritten Werktag, sondern jeweils wenige Tage später bezahlte, bestand daher kein wichtiger Grund, die Kündigung war unwirksam.

BGH Urteil vom 21.10.2009, AZ. VIII ZR 64/09

Freitag, 23. Oktober 2009

Unfreiwilliges Abo - Was nun?

Es ist schnell passiert. Ein Download, eine Gewinnspielteilnahme oder ein Test ohne Blick auf das Kleingedruckte reichen aus, um stolzer Inhaber eines Downloadabos oder Handyabos zu werden. Die Masche dabei ist stets die gleiche. Es wird der Eindruck erweckt, man würde lediglich ein kostenloses Angebot nutzen, Personendaten werden unter einem Vorwand abgefragt. Anbieterabhängig mehr oder weniger versteckt im Kleingedruckten finden sich die eigentlichen Angebotsbedingungen. Mit etwas Glück, hat man nur ein Handyabo für 2,99 EUR abgeschlossen, im Umlauf sind aber Verträge bis 100 EUR. Mit entsprechender Brachialgewalt werden diese Beträge dann meist angemahnt. Das Ziel: Einschüchterung.

Zum Repertoire gehören Schufa, Inkasso, Rechtsanwälte, Gerichtsverfahren und Strafanzeigen. Erschreckende Mittel, die aber häufig nur angedroht, nicht eingesetzt werden.

Doch was ist die beste Reaktion?

- Vorbeugung

Die Angabe personenbezogener Daten wird bei Gratisangeboten nur in Ausnahmefällen verlangt. Bei der Angabe gilt besondere Vorsicht. Kontodaten immer nur dann angeben, wenn eine Zahlungspflicht eingegangen werden soll. Die Rechtsprechung sieht die Angabe von Kontodaten als Indiz für den Willen zum Vertragsschluss. Aber auch vor der Angabe sonstiger Daten, auch E-Mail, sollte das Angebot genau auf versteckte Kosten geprüft werden.


Was aber, wenn die Rechnung/ Mahnung bereits vorliegt?

- Nachsorge

Auch wenn der Anbieter Druck ausübt, sollte der Anspruch mit der gebotenen Ruhe geprüft werden.

War die Kostenpflichtigkeit des Angebots erkennbar, oder im Kleingedruckten?
In mehreren Fällen haben die Instanzgerichte inzwischen Ansprüche von Anbietern mit Hinweis auf das AGB-Recht zurückgewiesen. War bei Abschluss die Kostenpflichtigkeit nach eigener Ansicht nicht ersichtlich, sollte der Anspruch fachkundig geprüft werden.

Indizien für bewusste Fallen sind Anbieterkontaktdaten im Nicht-EU-Ausland, eine erhebliche Drohkulisse beim Erstkontakt, Mahnungen per E-Mail und natürlich die besonders auffällig gestalteten Hinweise auf das kostenlose Angebot mit vergleichsweise intransparent gestaltetem Kostenhinweis.

Bei Zweifeln sollte die örtliche Verbraucherzentrale kontaktiert werden. Diese kann die Ansprüche kostengünstig prüfen und hat meist bereits umfassende Informationen über unseriöse Anbieter. Zumindest sollte nicht im Hinblick auf die Drohkulisse unüberlegt und übereilt bezahlt werden

Mittwoch, 21. Oktober 2009

Netzsperren waren Wahlkampf

Interessante Erkenntnisse haben die derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen zu Tage gefördert.
Denn nachdem bis vor der Bundestagswahl noch die Sperrung kinderpornographischer Angebote das Mittel der Wahl war, wird jetzt völlig unerwartet von einer Löschung gesprochen. Diese Wende ist vor allem deshalb beachtlich, weil zuvor stets davon ausgegangen wurde, man könne eine Löschung nicht erreichen, nur eine Sperre sein gangbar.

"Nun hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bei einer Rede in Stuttgart handwerkliche Fehler beim sogenannten Zugangserschwerungsgesetz eingeräumt. Das Gesetz zum Schutz vor Kinderpornografie sei im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden, um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen." Spiegel

Es war also alles nur Wahlkampf, jetzt wird wohl nachgebessert. Es bleibt abzuwarten, ob das Ergebnis der Nachbesserung ein besseres sein wird.

Eine Frage bleibt aber: Wer denkt nur an die Kinder?
Familienministerin von der Leyen anscheinend nicht. Derzeit ist sie nicht mehr an der Entwicklung der Internetsperre/ Contentlöschung beteiligt. Die Kinder bloßes Mittel zum Zweck bei einer gnadenlosen Selbstinszenierung einer Person und einer Partei, der Sache unwürdig, und Rechtechaos im angeblich rechtsfreien Raum.

Sonntag, 18. Oktober 2009

Schweinegrippe und andere Zumutungen

Geht man nach den Medienberichten, ist es fast schon ein Wunder, dass Deutschland überhaupt noch bewohnt ist. Schließlich wütet seit Monaten die Schweinegrippe.

Zum Schutz der Bevölkerung wurde ein Impfprogramm ins Leben gerufen, das vor den Folgen der verheerenden Schweinegrippe schützen soll. Ein Impfprogramm, welches nach den neuesten Erkenntnissen umstrittener nicht sein könnte. Aufgrund zahlreicher und teilweise schwerwiegender Nebenwirkungen des Impfstoffes haben sich zumindest Bundespolitiker, Bundesbeamte und Soldaten der Bundeswehr abgesichert. Sie erhalten, anders als Normalbürger, einen Impfstoff ohne Impfverstärker und ohne Nebenwirkungen.

Neuerdings wird der Satz "Dem deutschen Volke", der den Reichstag ziert, offenbar fortgesetzt mit den Worten "kann man das schon zumuten". Zweiklassenmedizin und egoistische Selbstbedienung findet hier auf höchstem Niveau statt. Mit gutem Beispiel vorangehen ist out. Was gut für Euch ist, ist noch lange nicht gut genug für mich, lautet die neue Botschaft der Politik.

Dieses Vorgehen sollte eine klare Konsequenz haben: Impfung, nein danke!

Killerspiele, Jugendstrafrecht, Politik und anderer Aktionismus


Sogenannte Killerspiele rufen, ähnlich wie Straftaten durch Jugendliche, allerhand seltsame und interessante Aktionen, Gesetzesinitiativen und Vorstöße ins Leben.

Eine neuere Initiative hat es sich zur Aufgabe gemacht, Killerspiele aus den Wohnzimmern zu verbannen. Die Aktion ist einfach erklärt. Am vergangenen Samstag wurde in der Stuttgarter Innenstadt ein Container nebst Infostand aufgebaut. Ziel der Aktion war es, möglichst viele Killerspiele zu sammeln und vernichten.

Jugendschutz spielte freilich bei der Gestaltung der Werbeplakate für die Aktion keine Rolle, schließlich wollte man provozieren. Nur so lassen sich Waffen und Blutspritzer, sowie ein blutiger Handabdruck in der Gestaltung des Plakats erklären, die sicherlich gerade jüngere Kinder verstört haben werden.

Die Aktion selbst lässt sich indes nur als Fehlschlag betiteln. Der Container erwies sich nach Beendigung der Aktion als geringfügig überdimensioniert - ein Eimer hätte ausgereicht. Der Einwurf von zwei Spielen durch einige Kinder wurde deswegen medienwirksam inszeniert, der Wurf selbst musste mehrfach wiederholt werden.

Im Aufruf wurde darauf hingewiesen, dass Spiele betroffen sein sollen, bei denen das Töten von Menschen simuliert wird. Da hierunter streng genommen auch Schach fallen würde, wurde von den Betreibern verlautbart, dass Schachspiele dennoch nicht angenommen würden. Begründet wurde der Schritt damit, dass hier lediglich Bauernfiguren, jedoch keine Bauern getötet werden sollen. Eine interessante Differenzierung, im Umkehrschluß geht man bei der Durchführung derartiger Veranstaltungen dann nämlich offenbar davon aus, es würden bei Videospielen kleine, in der Konsole lebende, Menschen getötet.


Verschärfung des Jugendstrafrechts

In eine ähnliche Kategorie fällt die von der Koalition beschlossene Verschärfung des Jugendstrafrechts. Das Höchststrafmaß (für Mord) soll auf 15 Jahre angehoben werden, zudem soll neben Bewährungsstrafen ein sogenannter Warnschußarrest verhängt werden können.

Abgesehen von der in diesem Zusammenhang außerordentlich gelungenen Terminologie "Warnschuß", die bereits eine gewalttätige Auseinandersetzung impliziert, bestehen auch weitere Bedenken.

Eine Erhöhung der Obergrenze der Haftdauer wird keine Straftaten verhindern. Dies würde eine kalte Kalkulation voraussetzen, die gerade bei Straftaten Jugendlicher nicht ernsthaft angenommen werden kann. In diesem Punkt muss es bei der Beurteilung bleiben, dass lediglich die konsequente Ausschöpfung der bereits vorhandenen Möglichkeiten einen Erfolg in der Sache herbeiführen könnte, bloße Strafrahmenänderungen werden sicher keine Tat verhindern.

Einen Warnschußarrest neben Jugendstrafe zur Bewährung zu verhängen ist dagegen nicht nur unsinnig, sondern geradezu absurd. Dem Jugendstrafrecht liegt ein Erziehungsgedanke zugrunde. Dieser führt im Ergebnis dazu, dass Bewährungsstrafen im Jugendstrafrecht eher selten verhängt werden, da diese für den Jugendlichen nicht spürbar sind, er faktisch straffrei bleibt. Insofern liegt der Überlegung, ausnahmsweise doch auf auf eine Bewährungsstrafe zurückzugreifen, eine Abwägung des Einzelfalles zugrunde, die zum Ergebnis führt, dass dem Jugendlichen diese "Strafe" bereits als Denkzettel ausreicht. Ein derartiges Abwägungsergebnis dann mit einem Warnschussarrest zu verbinden würde also bedeuten, zunächst festzustellen, dass Haft nicht notwendig ist, nur um im nächsten Moment die Notwendigkeit von Haft als Warnschussarrest festzustellen. Dieser Ansatz lässt mit Spannung auf die Kreativität des urteilenden Strafrichters bei der Begründung einer solchen Kombination blicken. Es wird aber sicherlich einige Verrenkungen erfordern, eine saubere Begründung zu finden.

Zu bedenken ist auch die negative Wirkung einer solchen Maßnahme auf die Entwicklung eines gerade günstig prognostizierten Bewährungstäters. Insgesamt sollte das Hauptaugenmerk nicht zwingend immer nur auf Strafmaß und Härte liegen, sondern die Erziehung stützen. Deutlich werden die tatsächlichen Versäumnisse am Fall Kassandra. Der 14-jährige Täter, vor der Tat verhaltensauffällig geworden, erhielt nicht etwa Unterstützung, schließlich hatte sich seine Persönlichkeit massiv verändert. Was er bekam war Hausverbot im Spieletreff.

Freitag, 16. Oktober 2009

Einheitsgrößen bei Lebensmitteln abgeschafft - Visionen und Realität

Als die einheitlichen Packungsgrößen von Lebensmitteln Anfang des Jahres aufgehoben wurden, war es, als wäre eine unglaubliche Last von der Menschheit abgefallen. Das Medienecho proklamierte gewohnt unkritisch: Endlich werden die vom Verbraucher benötigten Packungsgrößen geliefert, statt ihm ständig "runde" Werte aufzuzwingen.

Hintergrund dieser Argumentation war der Gedanke, der Unternehmer würde sich nun Gedanken dazu machen, was der Kunde wohl mit der erworbenen Milch zubereiten wird und die Packungsgröße rechtzeitig anpassen. Statt lästiger 1000ml Milch, sollte der Kunde also passend zum Rezept auch 900ml erwerben können.

Nicht bedacht wurde die Realität. Eine Realität, in der Mogelpackungen, Falschangaben und Informationsfehlleistungen zum Tagesgeschäft gehören. In dieser Realität wird die abgeschaffte Einheitsgröße dazu genutzt, dem Verbraucher versteckte Preiserhöhungen unterzujubeln. Schokolade wiegt plötzlich nur noch 90 Gramm - zum gleichen Preis. Glück für diejenigen, die früher nicht wussten, was man mit den überschüssigen 10 Gramm anfangen soll, Pech allerdings für diejenigen, die sie einfach gegessen hätten.

Ob Marmelade, die plötzlich 1/6 weniger enthält, Milch mit weniger Inhalt oder geschrumpfte Schokolade, es scheint, als wäre die einzige Überlegung der Unternehmen nicht die passendere Größe, sondern der größere Gewinn.

Für einen Liter Milch werden wir zukünftig wohl zwei Packungen (1,8l) kaufen müssen, um dann 800ml in den Ausguß zu schütten - viel besser. Und dann war da noch der Fisch, der früher zu über 70% aus Fisch, unter 30% Panade bestand - inzwischen sind es 52% Fisch zu 48% Panade. Selbstverständlich auch das ohne Preisanpassung.

Der Kunde ist König - ein dummer König.

Montag, 5. Oktober 2009

Einmal Hausaufgaben - macht 150.000 $

Dass das amerikanische Rechtssystem teilweise zu - für unsere Verhältnisse - seltsamen Urteilen kommt, wissen wir. Jetzt hat es Amazon.com erwischt.

Es war ein kleiner Skandal, als ausgerechnet das Buch 1984 automatisch von den hauseigenen Readern verschwand. Zu den Hintergründen dazu.

Doch nicht nur die Öffentlichkeit, auch die Justiz hatte nun Gelegenheit, sich mit dem Fall zu beschäftigen. Ein Schüler hatte sich das Buch in digitaler Form besorgt und auf dem Reader Randnotizen und Anmerkungen erstellt. Diese führten nach der Löschaktion nun freilich ins Nirvana, um die Hausaufgaben war es geschehen. Vorbei die Zeit, als noch der Familienhund die Hefte fraß. Heute löscht Amazon das Ebook vom Kindle. Doch wo es früher nur eine Entschuldigung der Eltern gab, gibt es heute 150.000 $ Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Richter. Der Strafcharakter des amerikanischen Zivilrechts macht es möglich.

Da möchte man fast nochmal Schüler sein. Schöne moderne Welt...

Sonntag, 20. September 2009

Wie hoch ist Dein Intelligenzgrad?

Mit dieser Frage werden im Internet per Klickbanner Menschen auf eine Intelligenztest-Seite gelockt.

Ein kleiner IQ-Test findet bereits auf dem Klickbanner statt. Gezeigt wird als erste Aufgabe des IQ-Tests eine sogenannte Ishihara-Tafel, eine Möglichkeit die Rot-Gün-Sehschwäche festzustellen. Wer eine 17 bzw. 47 in dem gezeigten farbigen Punktmuster erkennen kann, ist von der Sehschwäche nicht betroffen, wer diesen Test allerdings für eine taugliche Möglichkeit zur Messung des Intelligenzquotienten hält, ist von Intelligenz nicht betroffen.

Eine Teilnahme an derartigen Spielereien ist jedenfalls, angesichts der Kosten für die Anforderung der Ergebnisse per Handy, in keinem Fall ratsam.



Was ist zu tun, wenn ich auf eine Abofalle hereingefallen bin - Ein Leitfaden

Freitag, 18. September 2009

Kevin kein Name, sondern eine Diagnose - Wenn Vornamen Vorurteile schüren

Eine Studie der Universität Oldenburg - der Tagesspiegel berichtet - besagt, dass Kindervornamen eine große Rolle bei der Beurteilung durch Lehrer spielen. Ein Name löst bei Grundschullehrern bereits eine bestimmte Erwartungshaltung aus. So sprechen Namen, wie Marie, Hanna, Simon oder Jakob für freundliche unauffällige Kinder, bei den Namen Kevin, Justin, Chantal oder Mandy erwarten Lehrer dagegen freche und verhaltensauffällige Kinder aus sozialen Brennpunkten.

Folge ist die Einräumung geringerer Bildungschancen, als andere Kinder sie bekommen.

Negative Assoziationen verbinden Lehrkräfte mit Modenamen, exotisch anklingenden Namen und Namen mit Vorbildern aus der Unterhaltungsindustrie.

Kleine Mandys und Kevins werden fast automatisch einer bildungsfernen Schicht zugeordnet. Vorurteile werden nicht kritisch hinterfragt, sondern werden meist automatisch zugrundegelegt.

Welche Vorstellung Lehrkräfte wohl bei der Einschulung des kleinen Djehad haben werden, ist heute sicher noch nicht abzusehen, vermutlich wird sie jedoch weder allzu positiv ausfallen noch den weiteren Weg erleichtern.

Mittwoch, 16. September 2009

BKA-Ermittlung: Wenn Erfolg und Panne nahe beisammen liegen

Es waren Videos aufgetaucht, die einen Mann zwischen 65 und 75 Jahren beim sexuellen Mißbrauch von Minderjährigen zeigten.

Wie mittlerweile fast schon üblich, wurde auch in diesem Fall eine Öffentlichkeitsfahndung gestartet, die nach nur einem Tag zur Festnahme und damit zum gewünschten Ergebnis führte. Jedenfalls fast, denn die Angelegenheit hat auf den zweiten Blick einige Schönheitsfehler, die den Erfolg in eine Panne verwandeln.

Die Aufnahmen, offenbar kürzlich erneut ins Internet gelangt, stammen bereits aus dem Jahr 1993, bei den Taten steht Verjährung im Raum, auch wenn in diesem Bereich eine Verjährungshemmung bis zur Volljährigkeit der Opfer gegeben ist.

Gewichtiger ist allerdings ein anderes Argument: Für weitere Taten, außer der dokumentierten bestehen keine Anhaltspunkte, es handelt sich um reine Spekulation. Die durch das Video dokumentierte Tat wurde bereits im Jahre 1994 geahndet. Der Täter war in der forensischen Psychiatrie untergebracht worden, eine weitere bzw. erneute Verfolgung verbietet sich daher, auch wenn das Altmaterial aus ungeklärter Quelle erneut in Umlauf gelangt ist.

Die nicht hinterfragte Öffentlichkeitsfahndung aufgrund einer bereits geahndeten Tat ist - vor diesem Hintergrund - kein Erfolg, sondern eine Panne, die das Risiko der Öffentlichkeitsfahndung erneut bestätigt und nahelegt, dass der feinfühlige Umgang mit diesem Mittel zwingent ist.

Ping-Calls, oder Telefonwerbung geht doch...

Als großer Wurf gefeiert wurde gerade noch das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung, das den Verbraucher noch besser vor sogenannten Cold Calls, den unaufgeforderten Werbeanrufen, schützen sollte.

Geregelt wurde die Ahndung von Cold Calls mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro, die Verpflichtung vor Anruf die Einwilligung des Verbrauchers zu beschaffen, das Verbot der Rufnummernunterdrückung und die erweiterten Widerrufsrechte bei Vertragschluss.

Nun nutzen Telefonwerber eine scheinbare Lücke der Regelung für sich aus. Ping Calls sind kurze Anrufe, die die Gegenstelle nur kurz anwählen, nach erstmaligem Klingeln die Verbindung wieder trennen. Der Verbraucher soll dadurch zum Rückruf auf die übertragene Rufnummer animiert werden, ein zufälliges Verkaufsgespräch wird gestartet.
Verwählen ist schließlich nicht verboten und derartige Missgeschicke passieren in den Callcentern neuerdings mehrere hundert Mal pro Minute.

Was bereits durch die 0190-Rückruffälle berühmt wurde, erlebt ein Revival.
Es bleibt abzuwarten, ob sich Gesetzgebung und Rechtsprechung so leicht ausboten lassen. Anrufinitiative geht schließlich noch immer vom Callcenter aus, der Effekt bleibt gleich. Jedenfalls die Widerrufsrechte ohne Strafcharakter dürften daher anwendbar sein. Auf eine Qualifizierung als unerlaubter Werbeanruf kommt es schon heute nicht an, so dass allenfalls eine Einschränkung aufgrund der Anrufinitiative des Rückrufes in Betrachte käme Vor dem Hintergrund, dass es sich um eine reguläre Fernabsatzwiderrufsmöglichkeit handelt, ist dies aber ebenfalls nicht der Fall.

Schwieriger wird dagegen sein, derartige Falschanrufe mit "ungewolltem" Rückruf des Verbrauchers mit Bußgeld zu ahnden. Hier läuft man Gefahr, die Grenze zur verbotenen Analogie zu überschreiten, denn nicht das Verwählen oder anpingen, sondern der direkte Anruf mit Werbeabsicht sind bußgledbewehrt.

Ratsam ist jedenfalls, die Nummer der Ping-Calls bei der Bundesnetzagentur zu melden, zufällige Verkaufsgespräche durch Auflegen zu beenden und unbekannte Nummern nicht oder nur mit Bedacht zurückzurufen.